4602/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend aus BIA wird BAK

 

 

Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) wurde mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) mit 1. Jänner 2010 in dieses übergeführt. Am 8. Februar 2010 erfolgte die Amtseinführung von Mag. Andreas Wieselthaler als Direktor des BAK durch die Ministerin.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wie hoch war der Personalstand des BIA per 31.12.2008?

2.     Wie hoch war der Personalstand des BIA per 31.12.2009?

3.     Wie viele Personen aus dem per 31.12.2009 bestehenden Personalstand des BIA wurden in das BAK überführt?

4.     Wie viele Personen sind neu zum BAK gekommen und wie viele davon aus welchen Bereichen des BMI?

5.     Wie viele Personen haben sich im Zuge der am 27.11.2009 in der Wiener Zeitung veröffentlichten Ausschreibung um die ausgeschriebene Funktion als „Direktor/Direktorin des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres“ beworben?

6.     Wie viele weibliche Bewerber hat es gegeben?

7.     Welche besondere Kenntnisse und nationale und internationale Erfahrungen auf dem Gebiet der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung konnte Mag. Andreas Wieselthaler aufweisen?

8.     Wie wurden die eingehende Kenntnisse der im angestrebten Wirkungsbereich anzuwendenden nationalen (insbesondere des StGB und der StPO) und internationalen Rechtsvorschriften, Richtlinien und Konventionen (insbesondere Convention against Corruption [UNCAC] sowie der Europaratsabkommen [GRECO]) von Mag. Andreas Wieselthaler überprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Überprüfung?

9.     Wie wurde die Beherrschung moderner effizienter Methoden des Verwaltungsmanagements und der Mitarbeiterführung sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz des Mag. Andreas Wieselthaler überprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Überprüfung?

10. Wie wurden Eigeninitiative und Entscheidungsfreudigkeit sowie besonderes Koordinierungs- und Organisationsvermögen des Mag. Andreas Wieselthaler überprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Überprüfung?

11. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber erfüllten die in der Ausschreibung angeführten Kriterien a) bis g) nicht und wurden nicht in eine Eignungsbeurteilung bezogen?

12. Wer ist Stellvertreter des Direktors des BAK?

13. Wann wurde der Präsident des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Bestellung des Direktors angehört?

14. Welches Ergebnis brachte diese Anhörung?

15. Wann wurde der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes bezüglich der Bestellung des Direktors angehört?

16. Welches Ergebnis brachte diese Anhörung?

17. Wann wurde der Präsident des Obersten Gerichtshofes bezüglich der Bestellung des Direktors angehört?

18. Welches Ergebnis brachte diese Anhörung?

19. Hatte der Direktor vor seiner Bestellung entgeltliche Nebenbeschäftigungen?

20. Wenn ja, wann genau hat er diese zurückgelegt?

21. Hatte der Direktorstellvertreter vor seiner Bestellung entgeltliche Nebenbeschäftigungen?

22. Wenn ja, wann genau hat er diese zurückgelegt?

23. In welchen Angelegenheit hat sich der Direktor des BAK die Genehmigung vorbehalten?

24. Sind die weiteren Mitglieder der Rechtsschutzkommission bereits bestellt?

25. Wenn ja, welche Personen wurden mit diesem Amt betraut?