4646/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Zinsendienst für nicht entnommene Gelder aus dem Bankenhilfs-paket

 

 

Im Jahr 2008 hat der Staat Österreich für die Finanzierung des Bankenhilfspaketes Geld aufnehmen müssen. Zehn Milliarden Euro wurden so für die Banken bereit gehalten, für den Fall, dass sie finanzielle Unterstützung im Zuge des Bankenhilfspakets beantragen sollten. Für dieses Geld, das der Bund selber über Schulden finanziert hat, waren Zinszahlungen zu leisten. Der Finanzminister wollte uns damals weis machen, dass der Staat mit den Zinsen, die er wiederum von den Banken für diese Gelder kassieren würde, ein Geschäft machen würde.

 

2009 stellte sich heraus, dass diese Gelder nur zu einem geringen Teil von den Banken benötigt und abgerufen wurden. Trotzdem wurden diese Finanzmittel bereit gehalten. Die Banken haben sich anders geholfen und Anleihen ausgegeben, für die der Staat haftet. In Summe haben die Banken dadurch 20 Milliarden Euro Kapital direkt vom Steuerzahler geliehen bekommen. Und der Staat haftet dafür.

 

Der Staat musste trotzdem für die ganze Summe, die er für die Banken bereit gehalten hat Zinsen bezahlen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie hoch waren die Zinszahlungen, die der Staat für das bereit gehaltene Geld aus dem Bankenhilfspaket zu zahlen hatte?

 

  1. Für welchen Betrag waren Zinsen zu zahlen?

 

  1. Wurden diese Zinszahlungen budgetiert?