4661/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend das Tragen österreichischer Uniformen durch ausländische Polizisten

 

Das Magazin „Öffentliche Sicherheit“ Nr. 11-12/2009 des Innenministeriums berichtete folgendes:

„Know-how für Marokko

Sechs Diensthundeführerinnen der marokkanischen Polizei absolvieren seit August 2009 eine Ausbildung im Bundesausbildungszentrum des Innenministeriums in Wien-Strebersdorf. Je drei Hunde werden zu Suchtmittel- und Sprengstoffspürhunden ausgebildet. Die sechs Schäferhunde stammen aus Österreich. Die österreichische Polizei unterstützte die marokkanischen Kollegen bei der Beschaffung der Hunde. Die Ausbildung der Hunde erfolgt aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung gratis. Die sechs marokkanischen Polizistinnen sind Angehörige des Diensthundezentrums der Polizei in Rabat. (…)“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.      Warum tragen die Damen, obwohl sie nicht Angehörige der österreichischen Exekutive sind, eine österreichische Uniform?

2.      Ist es üblich, dass Polizisten aus anderen Ländern die österreichische Polizeiuniform tragen?

3.      Wenn ja, warum?

4.      Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür?

5.      Wird die Uniform diesen ausländischen Polizisten geschenkt?

6.      Wenn ja, warum?

7.      Gab es diesbezüglich schon Verwechslungsprobleme?

8.      Sind die Damen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 5 SPG?

9.      Wenn nein, warum tragen sie trotz der Regelung in § 83a SPG die Uniform?

10. Sind die Damen durch Gesetz oder Verordnung zum Tragen der Uniform ermächtigt?

11. Wenn ja, durch welches Gesetz oder welche Verordnung?

12. Warum bekommen ausländische Polizisten österreichische Uniformteile, wenn gleichzeitig in Österreich keine Uniformteile aus Budgetgründen an die eigenen Exekutivbeamten ausgegeben werden können?