4685/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Bestellung von Herrn Oberst  Bernd KRANISTER zum Kommandanten des JgBNÖ

 

 

Laut den Durchführungsbestimmungen zur Personalverwaltung der Offiziers-stellenbesetzung in der Einsatzorganisation (OStBes/EOrg) im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 12.02.1997 ist in den Besetzungsvoraussetzungen unter Punkt F.1 die persönliche und fachliche Eignung der vorgesehenen Person festgehalten und vermerkt, dass nur bei zwingendem Bedarf und fehlendem Personalangebot vom Grundsatz „Ausbildung vor Einteilung“ abgewichen werden darf. In einem solchen außerordentlichen Fall  muss zusätzlich eindeutig sichergestellt werden, dass die vorgesehene Person die Aufgaben der entsprechenden Funktion weitestgehend zu erfüllen im Stande ist und die fehlende Qualifikation bzw. weitere Ausbildung in angemessener Form zeitnah erbringen kann.  

 

In der Ausgabe Nr. 13 der Militärzeitschrift „Der Soldat“ vom Mittwoch, den 07.07.2004 wird der damalige Major Bernd KRANISTER als Kommandant des Jägerbataillons 11 vorgestellt und in der Ausgabe Nr. 9 vom Mittwoch, den 10.05.2006  wird er als designierter Bataillonskommandant des neuen Jägerbataillons Niederösterreich (JgB NÖ) ausgewiesen.

 

Der Antrag des zum damaligen Zeitpunkt beförderten Obstlt Bernd KRANISTER auf Bestellung zum Kommandanten des Jägerbataillons Niederösterreich vom 22.02.2006 wurde aufgrund seiner offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung – er hatte den Führungslehrgang 2 noch nicht absolviert – am 03.04.2006 zurückgewiesen. Freundlicherweise wurde im selben Schreiben gleich die Möglichkeit einer Betrauung mit der Führung mittels Befehl durch den mobverantwortlichen Kommandanten hingewiesen.

 

Am 01.05.2006 wurde Obstlt Bernd KRANISTER mit der Führung des JgB NÖ betraut, obwohl er weder den Stabslehrgang 2, noch den Führungslehrgang 2 absolviert hatte und am 25.03.2009 erfolgte die Beantragung zur Beförderung zum Oberst mit der Begründung, er habe im Zeitraum seit seiner Beförderung vom 01.02.2006 bereits 112 Tage – 104 Tage sind erforderlich – abgeleistet.


Die Fähigkeiten des mittlerweile zum Oberst beförderten Bernd KRANISTER wird auf der Internetseite der Stadtgemeinde Mautern an der Donau in den höchsten Tönen gelobt. Er sei ein international tätiger und sehr erfolgreicher Prokurist der EVN, habe trotz seiner beruflichen Belastung Zeit, Marathon zu laufen und seinem Hobby Reisen nachzugehen. Eine außergewöhnliche Fähigkeit, diesen zeitraubenden Beruf, dazu 112 Tage in nur 3 Jahren in der Miliz und dazu noch private Aktivitäten in dem geschilderten Ausmaß leisten zu können.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.      Warum wurde Oberst Bernd KRANISTER zum Bataillonskommandanten bestellt, obwohl ihm die notwendige fachliche und persönliche Eignung dazu fehlt?

2.      Warum wurde vom Grundsatz „Ausbildung vor Einteilung“ abgewichen?

3.      Gab es zum Zeitpunkt seiner Ernennung weitere Bewerber für diesen Posten?

4.      Wenn ja, wie sah die ursprüngliche Reihung aus und wo war Oberst Bernd KRANISTER positioniert?

5.      Wenn ja, wer waren diese Bewerber und welche fachliche und persönliche Eignung hatten sie?

6.      Wenn ja, hätten diese Bewerber die Vorraussetzungen besser als Oberst Bernd KRANISTER erfüllt?  

7.      Wenn ja, warum wurde das klar geregelte Bestellungsverfahren nicht vorschriftsmäßig eingehalten?

8.      Warum wurde die begründete Zurückweisung der Bestellung vom heutigen Oberst Bernd KRANISTER aufgrund der fehlenden Voraussetzungen revidiert?

9.      Gab es einen zwingenden Bedarf und fehlendes Personalangebot, die eine solche Entscheidung gerechtfertigt hätte?

10. Wenn ja, warum wurde nicht zeitnah dafür Sorge getragen, dass ein entsprechendes Personalangebot vorhanden war?

11. Wurde Oberst Bernd KRANISTER nur interimsmäßig, also im Sinne einer zeitlich begrenzten Maßnahme, mit der Funktion des Kommandanten betraut?

12. Wenn ja, warum wurde seitdem kein anderer, besser geeigneter Bewerber mit dieser Funktion betraut?

13. Wann wurden und wer hat die von Bernd KRANISTER formal abgeleisteten 112 Tage dokumentiert und existieren Belege für diese tatsächlich abgeleisteten Aktivitäten?

14. Hat Oberst Bernd KRANISTER den Stabslehrgang 2 und den Führungslehrgang 2 mittlerweile absolviert?

15. Wenn ja, wann und wo?

16. Wie gedenken Sie in Zukunft den Vorgang für Bestellungen und  Beförderungen nach Vorschrift zu gewährleisten?