4686/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten KO Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verfahren gemäß § 207a Absatz 3a StGB
Im Rahmen des Beschlusses des Zweiten Gewaltschutzgesetzes kam es auch zu einer Änderung des § 207a Strafgesetzbuch. Im § 207a „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“ wurde der Absatz 3a, „Nach Abs. 3 wird auch bestraft, wer im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.“ eingefügt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie viele Verfahren gab es seither gemäß § 207a Abs. 3a StGB?
2. Wie viele Verurteilungen gab es seither gemäß § 207a Abs. 3a StGB?
3. Wie hoch waren die einzelnen Strafen?
4. Wie viele dieser Verfahren mündeten in eine bedingte Strafe?
5. Wie viele dieser Verfahren mündeten in eine unbedingte Strafe?