4686/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahren gemäß § 207a Absatz 3a StGB

 

 

Im Rahmen des Beschlusses des Zweiten Gewaltschutzgesetzes kam es auch zu einer Änderung des § 207a Strafgesetzbuch. Im § 207a „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“ wurde der Absatz 3a, „Nach Abs. 3 wird auch bestraft, wer im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.“ eingefügt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie viele Verfahren gab es seither gemäß § 207a Abs. 3a StGB?

2.     Wie viele Verurteilungen gab es seither gemäß § 207a Abs. 3a StGB?

3.     Wie hoch waren die einzelnen Strafen?

4.     Wie viele dieser Verfahren mündeten in eine bedingte Strafe?

5.     Wie viele dieser Verfahren mündeten in eine unbedingte Strafe?