4695/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend mit Listerien verseuchtem Käse

 

 

 

Am 23. Januar 2009 informierte der deutsche Discounter Lidl die Öffentlichkeit, dass zwei Käsesorten wegen erhöhten Listeria-Werten vom Hersteller aus den Regalen zurückgerufen würden. Der in der Steiermark beheimatete Produzent nahm Sauerkäsesorten in Österreich, Polen, Tschechien und der Slowakei vom Markt. Erst am Montag, den 15. Februar wurde bekannt, dass an dem Käse dieser Firma Ende 2009 bereits sechs Menschen verstorben waren.

 

Angeblich traten bereits im zweiten Halbjahr 2009 Listeria-Erkrankungsfälle auf, welche die Gesundheitsbehörden in Österreich und Deutschland veranlassten, nach einer möglichen gemeinsamen Quelle zu forschen. Letztlich konnten im Dezember 2009 14 Fälle (zwölf in Österreich sowie zwei in Deutschland) dem Listeria monocytogenes-Serotyp 1/2a zugeordnet werden. Durch Nachforschungen der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gelang schließlich die Rückverfolgbarkeit zum Käse.

 

Eine durch Listerien hervorgerufene Erkrankung äußert sich in Symptomen ähnlich einem grippalen Infekt, es kann aber auch zu schwereren Erkrankungsformen kommen. Das Risiko einer schweren Form der Listeriose genannten Erkrankung mit Sepsis und Gehirnhautentzündung ist vor allem bei abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren höher. Bei Schwangeren besteht dabei das Risiko, dass Listerien das ungeborene Kind befallen und eine schwere Erkrankung des Neugeborenen verursachen, ja sogar Früh- oder Totgeburten auslösen können.

 

Ob es noch zu weiteren Listeria-Fällen im Zusammenhang mit dem Käsekonsum kommen wird, ist ungewiss, da die Inkubationszeit im Extremfall bis zu 70 Tagen dauern kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann und durch welchen Umstand wurde die Gesundheitsgefährdung durch Listerien bekannt? Wann wurde die Frühwarnung durch die AGES ausgesprochen?

2.      Seit wann hat der Produzent über positive Proben aus ihren Produkten Bescheid gewusst? Gab es bereits vor Bekanntwerden dieses Vorfalls lebensmittelrechtliche Beanstandungen bei diesem Unternehmen? Wenn ja, welche?

3.      Durch welche Maßnahmen wurde und wird sichergestellt, dass sich die Produkte nicht mehr im Handel befinden? Erfolgte die Rückholaktion des Produzenten auf behördlichen Auftrag?

4.      Wurden die zurückgeholten Produkte getestet und was war das Ergebnis der Untersuchungen? Entsprachen die Produkte (wie von der Geschäftsführung mitgeteilt) den gesetzlich definierten Normen?

5.      Wann und in welcher Weise wurde die Öffentlichkeit über die Todesfälle informiert?

6.      Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden und werden getroffen?

7.      Wie viel Frisch- und Weichkäse-Proben wurden in den letzten drei Jahren auf das Vorhandensein von Listerien untersucht?

8.      Was sind die Ergebnisse der Untersuchungen?

9.      Bei wie vielen Proben wurden Listerien über dem Grenzwert festgestellt?