4696/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Chancengleichheit für Frauen und Männer im Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 (LE07-13)

 

 

Die Europäische Kommission erklärte im Jahr 1996 Gender Mainstreaming, d.h. die Einbindung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen zum verbindlichen Prinzip ihrer Tätigkeiten. Der „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ 2006-2010 der EU bekräftigt den dualen Ansatz, der auf Gender Mainstreaming sowie Förderung und spezifischen Aktionen beruht. Es wird darin im Besonderen ausgeführt, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundrecht ist, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Neben der besseren Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben ist auch die Förderung der verstärkten Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung ein wichtiger Schwerpunkt des Fahrplanes. Um das Ziel gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, sieht die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vor, Gender Mainstreaming und spezifische Maßnahmen bei der Planung und Umsetzung der neuen Strukturfonds, des ESF und des ELER (2007-2013) zu fördern.

 

Im Dezember 2003 wurde vom Nationalrat ein Entschließungsantrag (51/A(E) betreffend die „Chancengleichheit von Frauen und Männern im ländlichen Raum und zur Verringerung der Einkommensunterschiede“ mit folgenden Forderungen verabschiedet:

-          Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer entsprechend den Bedürfnissen im ländlichen Raum, insbesondere Kinderbetreuung (z.B. Kindergärten, Tagesmütter) und Ausbau der Nachmittagsangebote an Schulen.

-          Förderung von speziellen Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Frauen im ländlichen Raum;

-          Sicherung der Lebensqualität älterer Frauen, Angebote von Projekten, die die Qualifikation und das erworbene Wissen der älteren Menschen zur Integration in den Arbeitsmarkt nützen;

-          Förderung von Frauen als Meinungsbildnerinnen und Entscheidungsträgerinnen in regionalen Entwicklungsprozessen und Geschlechter ausgewogene Besetzung relevanter Entscheidungsgremien.


Mit diesem Entschließungsantrag, der von allen Parteien im Parlament getragen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, ihre Tätigkeit in Hinblick auf die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im ländlichen Raum auszuweiten.

Für die österreichische Landwirtschaft gilt in besonderem Maße, dass Frauen eine bedeutende Rolle einnehmen. Österreich weist mit rd. 40 % die höchste Zahl an weiblichen Betriebsleiterinnen in der EU auf. Frauen sind wichtige Akteurinnen der betrieblichen Diversifizierung und tragen dadurch sehr wesentlich zur sektorübergreifenden ländlichen Entwicklung bei. Leider spiegeln sich diese Verhältnisse nicht in den Entscheidungsstrukturen im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung. Hier besteht nach wie vor eine deutliche Dominanz der männlichen Vertreter auf allen Ebenen. Es gilt, das weibliche Potential an Innovation und wirtschaftlicher Leistung in der ländlichen Entwicklung in Österreich zu nutzen und zu fördern. Tradierte Geschlechterbilder müssen daher revidiert und Frauen als Akteurinnen pro-aktiv gefördert werden. Eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums kann ohne die Mitwirkung der Frauen nicht gelingen.

Für das Budgetjahr 2010 sind für die Ländliche Entwicklung insgesamt rund 1.113 Mio. Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln vorgesehen. Leider kommen diese Gelder immer noch viel zu wenig bei den Frauen in den ländlichen Regionen an. Es müssen daher alle Möglichkeiten genützt werden, den Zugang durch Information, Transparenz und Kontrolle zu erleichtern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die das Ziel der Chancengleichheit tatsächlich auf allen Stufen des Programms LE07-13 umgesetzt? Wodurch wird gewährleistet, dass Frauen und Männer gleichgestellt vom Programm LE07-13 profitieren?

 

  1. Mit wie vielen Mitteln im Bereich der einzelnen Schwerpunkte wird die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt?

 

  1. Gibt es eine begleitende Beobachtung und Evaluierung der Berücksichtigung von Chancengleichheit (Identifikation von Defiziten und Schwachstellen, aber auch von Stärken und guten Praktiken in den Verfahren und Abläufen)? Wie viele Ressourcen stehen im Rahmen des Programms für Monitoring zur Verfügung?

 

  1. Wurde die Arbeitsgruppe Chancengleichheit bereits eingerichtet? Wurden bereits Strategien und Ziele entwickelt und wenn ja, welche? Wurden die Vorschläge der Arbeitsgruppe aufgegriffen und wenn nein, warum nicht?

 

  1. Durch welche Maßnahmen im Bereich Bildung und Diversifizierung wird eine pro-aktive Förderung von Frauen forciert?

 

  1. In welcher Weise wird bei der Programmdurchführung auf die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter Bedacht genommen? Wie wird sichergestellt, dass Frauen auch aktiv angesprochen und beraten werden?

 

  1. Wie wird den AkteurInnen der Zugang zum Programm LE07-13 erleichtert? Gab es eine Verbesserung der Informationsarbeit und des Informationsstandes über die Möglichkeiten, die das Programm LE07-13 im Bereich der Chancengleichheit bietet, insbesondere bei NGOs sowie bei  anderen relevanten ländlichen AkteurInnen (Leader-ManagerInnen, LW-Kammern, Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern)? Durch welche Maßnahmen wird Transparenz hergestellt?

  1. Durch welche Maßnahmen wurde das Know-how für das Thema Chancengleichheit bei den Förderstellen des Bundes und des Landes (z.B. Programm- und Schwerpunktverantwortliche Landesstellen) verbessert?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden zur besseren Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen in regionale und kommunale Entscheidungsgremien und zur verstärkten Einbeziehung in die Projektarbeit getroffen?

 

  1. Durch welche Maßnahmen wird eine entsprechende Repräsentanz von Frauen bzw. benachteiligten Gruppierungen in den agrar- und regionalpolitischen Prozessen sichergestellt?

 

  1. Durch welche konkreten Maßnahmen wird eine verstärkte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung gefördert?

 

  1. Wie viele gender-spezifische Projekte wurden bis jetzt eingereicht und wie viele Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt?

 

  1. Inwiefern werden Erfahrungen aus den bisherigen Programmperioden und einschlägige Empfehlungen berücksichtigt?

 

  1. Der Leaderansatz bietet die Chance, die Entwicklungsbemühungen im ländlichen Raum zu intensivieren und auf Bereiche auszudehnen, die bisher auf Grund beschränkter Ressourcen oder mangelnder Kooperationsbemühungen nicht realisiert werden konnten. Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt, damit eine Erweiterung der Beteiligung lokaler Partner (u. a. Förderung der Beteiligung von Frauen und Jugendlichen) stattfindet?

 

  1. Sind in allen Gremien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Frauen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten? Wie hoch ist der Anteil der Frauen im LAG-Management? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um den Frauenanteil zu erhöhen?

 

  1. Wo und in welcher Weise findet eine Überprüfung der Entwicklungsstrategien der LAG statt?

 

  1. Durch welche Maßnahmen werden spezifische Probleme wie Motivation und Beratung für bildungsfremde Personengruppen, gezielte Förderung von Frauen oder jungen Menschen angesprochen?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden seit Zustandekommen des einstimmigen Entschließungsantrages im Parlament im Jahr 2003 getroffen und wie viele Mittel wurden zur Verfügung gestellt

-          zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, insbesondere Kinderbetreuung (z.B. Kindergärten, Tagesmütter) und Ausbau der Nachmittagsangebote an Schulen?

-          zur Förderung von speziellen Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Frauen im ländlichen Raum?

-          zur Sicherung der Lebensqualität älterer Frauen, Angebote von Projekten, die die Qualifikation und das erworbene Wissen der älteren Menschen zur Integration in den Arbeitsmarkt nützen?

-          zur Förderung von Frauen als Meinungsbildnerinnen und Entscheidungsträgerinnen in regionalen Entwicklungsprozessen und Geschlechter ausgewogene Besetzung relevanter Entscheidungsgremien?