4698/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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A N F R A G E

 

 

Der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vernaderung des Vzlt. Harald Sodnikar und unvollständiger Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände.

 

Gegen den Heeresbeamten und Berufsunteroffizier Vzlt. Harald Sodnikar wurde auf Grund einer Strafanzeige des BVT von der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs gem. § 256 StGB und des militärischen Nachrichtendienstes für einen fremden Staat gem. § 319 StGB zu GZ 501 St 5/07 w ermittelt. Er wurde im Juni 2007 festgenommen und es wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde allerdings kurz darauf der Antrag der Staatsanwaltschaft Wien auf Fortsetzung der Untersuchungshaft abgewiesen und er wurde enthaftet. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Wien vom 4. September 2008 wurde das Strafverfahren gegen Herrn Sodnikar gem. § 190 Z 1 StPO eingestellt.

 

Das Verfahren gegen Vzlt. Sodnikar beruht auf einer Vernaderung aus dem Heeresabwehramt gegen Ihn, wobei ihm unterstellt wurde, er hätte in den Jahren 2003 – 2007 zu einem russischen Staatsangehörigen aus dem Umfeld des damaligen russischen Staatspräsidenten Kontakte unterhalten und an diesen Nachrichten weitergegeben.

 

Sowohl dem Heeresabwehramt wie auch dem BVT war aber zum Zeitpunkt des Verfahrens gegen Vzlt. Sodnikar aus der Aktenlage bereits bekannt, dass die Vorwürfe gegen ihn haltlos sind. Dennoch hat man aber nicht nur gegen Vzlt. Sodnikar vollkommen unberechtigter Weise ein Strafverfahren geführt, sondern man hat durch die Betreiber dieses Verfahrens auch bewusst in Kauf genommen, einen Angehörigen der diplomatischen Vertretung eines befreundeten Staates in schweren Verruf zu bringen und ungerechtfertigter Weise der Spionage gegen Österreich zu zeihen.

 

Wegen dieses Vorganges hat Vzlt. Sodnikar bei der Staatsanwaltschaft Wien durch seinen Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Dr. Wartecker, gegen die verdächtigen Beamten des BVT und des Heeresabwehramtes Strafanzeige wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches gem. § 302 StGB eingebracht. Die Verdächtigen Beamten wurden alle in der 17 Seiten umfassenden detaillierten Strafanzeige genannt.

 

Bei der bei Vzlt. Sodnikar am 11. Juni  2007 durchgeführten Hausdurchsuchung wurde eine Reihe von Gegenständen aus dem Eigentum des Vzlt. Sodnikar beschlagnahmt. Von diesen Gegenständen erhielt er lediglich ca. 60 % wieder retour, während ihm rund 40 % der beschlagnahmten Sachen bis heute rechtswidriger Weise vorenthalten werden. Mit Schriftsatz vom 1. Februar 2010 hat er einen neuerlichen Antrag auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände gestellt und darin die ihm bis heute vorenthaltenen Sachen aufgelistet.

 

 

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher folgende

 

A N F R A G E

 

1.)        Welche Veranlassungen wurden in Ihrem Ressort auf Grund der Strafanzeige des Vzlt.            Sodnikar gegen die verdächtigen Beamten des BVT und des Heeresabwehramtes getroffen?

 

2.)        Gegen wie viele Beamte wurde auf Grund dieser Strafanzeige ermittelt und gegen wie viele wurde Anklage erhoben?

 

3.)        Ist es richtig, dass das BVT auch beim Heeresabwehramt eine Hausdurchsuchung       durchführen wollte? Aus welchem Grunde und warum ist diese unterblieben?

 

4.)        Weshalb wurden dem zu Unrecht angeschuldigten Vzlt. Sodnikar bisher nur ein Teil    der bei ihm beschlagnahmten Sachen zurückgegeben? Weshalb werden die restlichen           beschlagnahmten Sachen zurückgehalten, obwohl das gegen ihn durchgeführte          Strafverfahren eingestellt ist?

 

5.)        Sind Ihnen diplomatische Reaktionen eines befreundeten Staates wegen der fälschlich erhobenen Spionagevorwürfe im Zusammenhang mit dem geschichtlichen Sachverhalt            bekannt?