4759/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Bankgeheimnis - CD mit Steuersündern

 

Dem deutschen Finanzminister wurden gegen einen Betrag von 2,5 Millionen Euro die Bankdaten von 1500 Bürgern angeboten, die angeblich in der Schweiz unversteuertes Geld verbergen. Vor gut zwei Jahren gab es einen ähnlichen Fall mit dem Fürstentum Lichtenstein, wobei 4,5 Millionen Euro vom Finanzministerium gezahlt und 177 Millionen lukriert wurden. Damit begibt sich jedoch der Rechtsstaat sozusagen auf die schiefe Bahn, um Steuerflüchtige zu orten. Kritiker warnen davor, dass damit geradezu zur Datenveruntreuung aufgerufen wird.

 

Das Bankgeheimnis ist nicht nur Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz sondern auch in Österreich wichtig. Für die Bevölkerung ist es ein Stück heimischer Identität und der EU wird übel genommen, dass seit 2002 jedes Sparbuch auf einen Besitzer zugelassen werden muss. Gemeinsam mit dem SWIFT-Abkommen und diverser Einschränkungen im Namen der Anti-Terror-Bekämpfung wird damit dem Gläsernen Bürger ja auch weiter Vorschub geleistet, was das Unbehagen noch verstärkt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Wie ist Ihre Haltung hinsichtlich der staatlichen Aufforderung zu Datenveruntreuung?

 

2.     In den EU-Staaten geht die Diskussion ja auch dahin, inwieweit Finanzminister, die Informationen über Steuerflüchtige aus anderen EU-Ländern erhalten, verpflichtet sind, diese Daten weiterzuleiten. Welche Meinung vertreten Sie in dieser Angelegenheit?

 

3.     Wie ist der Stand der von der EU geforderten automatischen Meldepflicht für ausländische Kapitalerträge?

 

4.     Welche Entwicklungen werden seitens des Bundesministeriums für Finanz hinsichtlich des Bankgeheimnisses erwartet bzw. welche weitere Vorgehensweisen sind geplant?