4766/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend langwierigen Rechtsverfahren bei ärztlichen Behandlungsfehlern
In der parlamentarischen Anfrage 3703/J (XXIV. GP) betreffend ärztlicher Kunstfehler und deren überlange Verfahren vor Gericht wurde bereits auf eine ähnliche Problematik hingewiesen. Jedoch wurde diese Anfrage nur ungenügend und oberflächlich beantwortet. Daher wird darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen das menschliche Leid besonders hoch ist. Dadurch stellen überlange Verfahren eine unverhältnismäßig hohe psychische und finanzielle Belastung der Betroffenen dar. Demzufolge ist ein geringfügig erhöhter Arbeitsaufwand, der durch die Beantwortung entstehen könnte, nach Ansicht des Antragstellers durchaus gerechtfertig.
Die junge Mutter die höchstwahrscheinlich aufgrund einer Überdosierung einen Rollstuhl benötigt und Schmerzmittel in hoher Dosierung einnimmt ist leider kein Einzelfall. Dies wurde bedauerlicherweise durch den neuerlichen Fall eines ärztlichen Behandlungsfehlers in der Steiermark unter Beweis gestellt. Auch in diesem Fall wartet ein Vater, der selbst Arzt ist, seit mittlerweile 11 Jahren auf ein Urteil.
Der entsprechende Artikel der online Ausgabe der Krone lautet wie folgt:
„…Das Mädchen war 1999 an der Grazer Herzchirurgie am Herzen operiert worden.(…) In der Folge habe eine Infektion verschiedene Spitalaufenthalte erfordert, wobei es beim letzten Aufenthalt im Jänner 2000 zu einer Überdosierung mit Blutverdünnungsmittel gekommen sei, weil eine Motorpumpe, mittels derer das Medikament Heparin verabreicht wurde, falsch programmiert worden sei. Drei Tage später trat eine Hirnmassenblutung ein, das Kind fiel ins Koma. Obwohl die behandelnden Ärzte der Kleinen keine Chance mehr gegeben hätten, wurde das Kind ins Leben zurückgeholt: Nach 136 Tagen konnte es die ersten Worte sprechen, später die ersten Schritte alleine gehen, schildert der Vater.(…)
Die vermuteten Behandlungsfehler - insgesamt 24 an der Zahl - seien von der Grazer Universitätsklinik bzw. der Krankenanstalten Gesellschaft KAGes nicht anerkannt worden, heißt es weiter. Weil keine Einigung erzielt werden konnte, wurde 2003 Klage eingebracht. Während sich der Zustand des Mädchens verschlechterte und die Eltern mit großen beruflichen Problemen konfrontiert waren, lief das Verfahren - nicht korrekt, wie der Steirer feststellen sollte.(…)
Es stellte sich laut Kläger heraus, dass der Richter in die gemeinsame Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer berufen wurde, das heißt seit 2007 einen Nebenjob auf Vorschlag und mit von der KAGes bezahlter Aufwandsentschädigung ausübte. Der Richter wurde letztlich abberufen und das Gerichtsverfahren ab besagter Verflechtung für nichtig erklärt. Damit stehe nun der Prozess praktisch wieder am Anfang, so der Steirer...“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE