4770/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Rechnungshofbericht über den Verleih von Sammelgut durch Bundesmuseen.

 

 

In seinem Prüfbericht über den Verleih von Sammelgut durch die Bundesmuseen, bei dem die Ablauforganisation und Gebarung des Kunsthistorischen Museums mit dem Museum für Völkerkunde und dem Österreichischen Theatermuseum (KHM), der Albertina, der Österreichischen Galerie Belvedere und des Technischen Museums Wien mit Österreichischer Mediathek geprüft wurden, stellte der Rechnungshof grobe Mängel fest.

 

So kritisiert der Rechnungshof, dass in den zwischen 1999 und 2004 abgeschlossenen Übergabe-/Übernahmeverträgen die mit den jeweiligen Bundesmuseen über das zur Leihe überlassene Sammlungsgut keinerlei Inventarlisten vorhanden sind. Es sei somit nicht festzustellen welche Objekte tatsächlich an die Bundesmuseen verliehen wurden. Außerdem gibt es keine Zielvereinbarung mit den jeweiligen Museen, um den kulturpolitischen Auftrag zur Absicherung des Bestandes (Sammeln und Restaurieren) und deren Aktivitäten (z.B. Ausstellungen) zu präzisieren.

 

Obwohl die Bundesmuseen nur für den Bund Sammlungsgut erwerben können, weisen die Jahresabschlüsse der überprüften Museen Sammlungsgut als ihr Eigentum aus.

 

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass es weder einheitliche Inventarlisten in den jeweiligen Museen gibt und dass teilweise auch manche Objekte nicht identifiziert sind. Außerdem haben die Bundesmuseen Objekte ausgeschieden, ohne den Eigentümer Bund damit zu befassen und ohne rechtliche Grundlage.

 

In den geprüften Bundesmuseen gibt es keine einheitliche Bilddatenbank. Auch Standort und Zustand der Objekte werden nur lückenhaft dokumentiert.

 

Bei der Ausleihe von Objekten gibt es nur denkmalschutzrechtliche und konservatorische Vorschriften beim Auslandsleihverkehr – nicht aber beim Verleih von Objekten im Inland oder beim Verleih im Ausstellungs- und Forschungsbereich.


Es gibt bezüglich des Leihverkehrs keine einheitlichen Vorschriften was die Dokumentation vor und nach der Leihe betreffen. Außerdem wurden scheinbar Leihverträge mit dem Ausland schon vor einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes abgeschlossen.

 

Entgegen rechtlicher Bestimmungen wurde Sammlungsgut des Bundes auch an Private verliehen. Und das mit weniger konservatorischen Vorgaben als beim Verleih im Ausstellungs- und Forschungsbereich, mit teilweise keiner Versicherung, keinen Zustandsprotokollen bzw. Restaurierungsberichten.

 

Bezüglich der Kosten des Leihverkehrs stellt der Rechnungshof fest, dass es bei den Bundesmuseen keine einheitlichen Bearbeitungsgebühren gibt. Außerdem wurden den eingehobenen Bearbeitungsgebühren die angelaufenen Personalkosten gegenüber gestellt und so ergab sich für das Jahr 2008 alleine ein Verlust bei den 4 überprüften Bundesmuseen in der Höhe von 770.000,- €.

 

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden für das Controlling des Leihverkehrs keinerlei Kennzahlen angefordert, wonach man davon ausgehen kann, dass es kein Controlling des Leihverkehrs bisher gegeben hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Welche Maßnahmen setzen Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur damit alle den Bundesmuseen als Leihgabe überlassenen Objekte erfasst werden?
  2. Wie stellen Sie als zuständige Bundesministerin Unterricht, Kunst und Kultur sicher, dass es in allen Bundesmuseen eine einheitliche Inventarisierung der Objekte gibt?
  3. Bis wann wird diese einheitliche Inventarisierung aller den Bundesmuseen überlassenen Objekte fertig gestellt?
  4. Welchen Kosten werden für diese Inventarisierung anlaufen und wie werden diese bedeckt?
  5. Gibt es diesbezüglich schon Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen?
  6. Gibt es mit den jeweiligen Bundesmuseen Zielvereinbarungen, um dem kulturpolitischen Auftrag zur Absicherung des Bestandes (Sammeln und Restaurieren) und deren Aktivitäten zu präzisieren?
  7. Wenn nein warum nicht und bis wann gedenken Sie eine solche Zielvereinbarung mit den Bundesmuseen abzuschließen?
  8. Was gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu tun, um sicherzustellen, dass Eigentum welches für den Bund von den Bundesmuseen erworben wird, auch als solches in den jeweiligen Jahresabschlüssen aufscheint?
  9. Wie war es möglich, dass Sammlungsgut, welches nur für den Bund erworben werden konnte in den Jahresabschlüssen als Eigentum des jeweiligen Museums aufscheint?

  1. Wie wollen Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sicher stellen, dass die Bundesmuseen Bundeseigentum nicht wie bisher ohne rechtliche Grundlage, und ohne Befassung des Eigentümers Bund ausscheiden?
  2. Bisher gab es keine denkmalschutzrechtlichen und konservatorischen Richtlinien beim Inlandsleihverkehr. Warum nicht?
  3. Was gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Zukunft zu unternehmen damit auch denkmalschutzrechtliche und konservatorische Richtlinien existieren und eingehalten werden?
  4. Bis wann gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur solche Richtlinien zu erlassen?
  5. Welche Maßnahmen gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu setzen, damit der Verleih an Private einheitlich geregelt wird?
  6. Wie wollen Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur gewährleisten, dass auch bei einem Verleih an Private die gleichen konservatorischen Vorgaben gelten, wie bei einem Verleih unter den Museen?
  7. Werden Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur dafür sorge tragen, dass es bei einem Verleih an Private einheitliche Zustandsprotokolle bzw. Restaurierungsberichte geben wird?
  8. Wie stehen Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zur Tatsache, dass es innerhalb der Bundesmuseen keine einheitlichen Bearbeitungsgebühren gibt? Gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur diese zu vereinheitlichen?
  9. Wie gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur den Verleih in Bundesmuseen dahingehend zu optimieren, dass dieser auch kostendeckend ist?
  10. Welche Art von Controlling gedenken Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur einzuführen, damit es in den Bundesmuseen in Zukunft nicht zu solcher Misswirtschaft kommen kann?