4770/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und anderer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Rechnungshofbericht über den Verleih von Sammelgut durch Bundesmuseen.
In seinem Prüfbericht über den Verleih von Sammelgut durch die Bundesmuseen, bei dem die Ablauforganisation und Gebarung des Kunsthistorischen Museums mit dem Museum für Völkerkunde und dem Österreichischen Theatermuseum (KHM), der Albertina, der Österreichischen Galerie Belvedere und des Technischen Museums Wien mit Österreichischer Mediathek geprüft wurden, stellte der Rechnungshof grobe Mängel fest.
So kritisiert der Rechnungshof, dass in den zwischen 1999 und 2004 abgeschlossenen Übergabe-/Übernahmeverträgen die mit den jeweiligen Bundesmuseen über das zur Leihe überlassene Sammlungsgut keinerlei Inventarlisten vorhanden sind. Es sei somit nicht festzustellen welche Objekte tatsächlich an die Bundesmuseen verliehen wurden. Außerdem gibt es keine Zielvereinbarung mit den jeweiligen Museen, um den kulturpolitischen Auftrag zur Absicherung des Bestandes (Sammeln und Restaurieren) und deren Aktivitäten (z.B. Ausstellungen) zu präzisieren.
Obwohl die Bundesmuseen nur für den Bund Sammlungsgut erwerben können, weisen die Jahresabschlüsse der überprüften Museen Sammlungsgut als ihr Eigentum aus.
Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass es weder einheitliche Inventarlisten in den jeweiligen Museen gibt und dass teilweise auch manche Objekte nicht identifiziert sind. Außerdem haben die Bundesmuseen Objekte ausgeschieden, ohne den Eigentümer Bund damit zu befassen und ohne rechtliche Grundlage.
In den geprüften Bundesmuseen gibt es keine einheitliche Bilddatenbank. Auch Standort und Zustand der Objekte werden nur lückenhaft dokumentiert.
Bei der Ausleihe von Objekten gibt es nur denkmalschutzrechtliche und konservatorische Vorschriften beim Auslandsleihverkehr – nicht aber beim Verleih von Objekten im Inland oder beim Verleih im Ausstellungs- und Forschungsbereich.
Es gibt bezüglich des Leihverkehrs keine einheitlichen Vorschriften was die Dokumentation vor und nach der Leihe betreffen. Außerdem wurden scheinbar Leihverträge mit dem Ausland schon vor einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes abgeschlossen.
Entgegen rechtlicher Bestimmungen wurde Sammlungsgut des Bundes auch an Private verliehen. Und das mit weniger konservatorischen Vorgaben als beim Verleih im Ausstellungs- und Forschungsbereich, mit teilweise keiner Versicherung, keinen Zustandsprotokollen bzw. Restaurierungsberichten.
Bezüglich der Kosten des Leihverkehrs stellt der Rechnungshof fest, dass es bei den Bundesmuseen keine einheitlichen Bearbeitungsgebühren gibt. Außerdem wurden den eingehobenen Bearbeitungsgebühren die angelaufenen Personalkosten gegenüber gestellt und so ergab sich für das Jahr 2008 alleine ein Verlust bei den 4 überprüften Bundesmuseen in der Höhe von 770.000,- €.
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden für das Controlling des Leihverkehrs keinerlei Kennzahlen angefordert, wonach man davon ausgehen kann, dass es kein Controlling des Leihverkehrs bisher gegeben hat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende
Anfrage: