4777/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Gravierende Mängel bei Weihnachtslichterketten - Kontrolle in Österreich

- elektrotechnische Sicherheit“

Nach dem Ergebnis eines gemeinsamen Marktüberwachungsprojekts von Behörden aus fünf
Mitgliedsstaaten - Ungarn, Deutschland, Slowakei, Slowenien und Niederlande - und der
Europäischen Kommission, wurden 2009 bei 30,4 Prozent der geprüften Lichterketten
schwerwiegende Mängel, die ein erhöhtes Stromschlag- oder Brandrisiko oder beides bergen,
festgestellt. Weniger schwerwiegende Mängel, also solche, die die Konsumenten nicht
unmittelbar gefährden, wurden bei weiteren 40 Prozent der geprüften Lichterketten
festgestellt. Dazu zählen Probleme in Bezug auf Kennzeichnung und Bedienungsanleitung.

In den Niederlanden erfüllten dank achtjähriger Marktüberwachung 48 Prozent der
Lichterketten alle Anforderungen. In Deutschland waren nur 11,3 Prozent der geprüften
Lichterketten ohne Tadel: 16,1 Prozent wiesen schwerwiegende und 45,2 Prozent weniger
schwerwiegende Sicherheitsmängel auf, während 27,4 Prozent sonstige Mängel aufwiesen.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1864&format=HTML&aged=
o&language=DE&guiLanguage=en

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende


Anfrage

1.  Warum hat Österreich an diesem gemeinsamen Überwachungsprogramm bei
Weihnachtslichterketten im letzten Jahr nicht teilgenommen?

2.              Wie werden in Österreich „Lichterketten“ elektrotechnisch überprüft?
Wer ist dafür zuständig?

Welche behördlichen Maßnahmen können gegen gefährliche Lichterketten ergriffen
werden?

3.              Wann wurden in Österreich zuletzt Lichterketten elektrotechnisch überprüft
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.              Welche Ergebnisse liegen dazu vor?

Welche behördlichen Maßnahmen zur Hebung der elektrotechnischen Sicherheit wurden
dabei ergriffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

5.    Wann wird eine Schwerpunktaktion dazu stattfinden?