4778/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Lohnregress gegenüber PolizeibeamtInnen (Organhaftung)“

Mit der AB 3166/XXIV.GP vom 01.12.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier und Genossinnen beantwortet.

Danach ist die rechtliche Grundlage im Organhaftpflichtgesetz 1967, verlautbart mit BGBl.
Nr. 181/1967 verankert. Ein Ersatzanspruch gegenüber Organen des Bundes ist dann geltend
zu machen, wenn dem Rechtsträger, als dessen Organ die Polizeibeamtin oder der
Polizeibeamte gehandelt habe, in Vollziehung der Gesetze durch ein schuldhaftes und
rechtswidriges Verhalten ein Schaden am Vermögen unmittelbar zugefügt wurde. Es handelt
sich somit um einen Ersatzanspruch und keinen Lohnregress. Ergänzend wird angemerkt, dass
die Feststellung der Verpflichtung zum Schadenersatz in jedem Einzelfall gemäß § 9 Abs. 1
lit. m Bundes-Personalvertretungsgesetz der Mitwirkung des zuständigen
Personalvertretungsorgans bedarf.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.      Wie viele derartige Ersatzansprüche (Organhaftung) wurden 2009 außergerichtlich
gegenüber PolizeibeamtInnen geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


2.              Um welche Gesamtbeträge ging es in diesem Jahr (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.              Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) wurden in diesem Jahr außergerichtlich durch betroffene PolizeibeamtInnen anerkannt?

Welche Beträge wurden einbehalten (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.      Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) waren mit Stichtag 31.12.2009 noch
offen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

5.              Wie viele Regressansprüche wurden im Jahr 2009 gerichtlich geltend gemacht und
eingeklagt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

6.              Um welche Gesamtbeträge ging es bei diesen Klagen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

7.              Wie viele Forderungen wurden im diesem Jahr insgesamt mit Urteil zugesprochen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

8.              Welche Gesamtbeträge wurden dabei im diesem Jahr zugesprochen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

9.              Wie viele gerichtliche Verfahren sind derzeit offen, d.h. noch nicht entschieden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?