4778/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Lohnregress gegenüber PolizeibeamtInnen (Organhaftung)“
Mit der AB
3166/XXIV.GP vom 01.12.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann
Maier und Genossinnen beantwortet.
Danach
ist die rechtliche Grundlage im Organhaftpflichtgesetz 1967, verlautbart mit
BGBl.
Nr. 181/1967
verankert. Ein Ersatzanspruch gegenüber Organen des Bundes ist dann
geltend
zu machen, wenn dem Rechtsträger, als
dessen Organ die Polizeibeamtin oder der
Polizeibeamte gehandelt habe, in Vollziehung der Gesetze durch ein schuldhaftes
und
rechtswidriges Verhalten ein Schaden am Vermögen unmittelbar zugefügt
wurde. Es handelt
sich somit um einen Ersatzanspruch
und keinen Lohnregress. Ergänzend wird angemerkt, dass
die Feststellung der Verpflichtung
zum Schadenersatz in jedem Einzelfall gemäß § 9 Abs. 1
lit. m Bundes-Personalvertretungsgesetz der Mitwirkung des zuständigen
Personalvertretungsorgans bedarf.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Zahlen
und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele derartige Ersatzansprüche (Organhaftung) wurden 2009
außergerichtlich
gegenüber
PolizeibeamtInnen geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2. Um welche Gesamtbeträge ging es in diesem Jahr (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3. Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) wurden in diesem Jahr außergerichtlich durch betroffene PolizeibeamtInnen anerkannt?
Welche Beträge wurden einbehalten (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4.
Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) waren mit
Stichtag 31.12.2009 noch
offen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
5.
Wie viele Regressansprüche wurden im Jahr 2009 gerichtlich geltend
gemacht und
eingeklagt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
6.
Um welche Gesamtbeträge ging es bei diesen Klagen
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
7.
Wie viele Forderungen wurden im diesem Jahr insgesamt mit Urteil
zugesprochen
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
8.
Welche Gesamtbeträge wurden dabei im diesem Jahr zugesprochen
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
9.
Wie viele gerichtliche Verfahren sind derzeit offen, d.h. noch nicht
entschieden
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?