4780/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Jugendwohlfahrt in Österreich

 

Das Burgenländische Jugendwohlfahrtsgesetz,

das Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz, das NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz,

das Oberösterreichische Jugendwohlfahrtsgesetz,

die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung, das Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz, das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz, das Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz Vorarlberg und das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz regeln auf Länderebene die Betreuung von Säuglingen und Kleinkinder und deren Mütter, Väter bzw. Eltern, die Betreuung werdender Mütter bzw. Eltern und die Sicherung und Förderung der Entwicklung Minderjähriger. Das Wohl der Minderjährigen steht im Zentrum der Grundsätze aller neun Landesgesetze. Die Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt sind die Länder.

 

Die Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt ist abhängig vom Hauptwohnsitz und somit vom Bundesland, auch wenn sich die zu betreuenden Personen außerhalb des eigenen Landesgebietes aufhalten. Die Jugendwohlfahrt ist allen Personen zu gewähren.

 

Neun Landesgesetze, neun Zuständigkeiten und neun Trägerschaften führen zu neun verschiedene Anlaufstellen zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen in Österreich. Die Herausforderung in der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen haben sich seit der Jahrhundertwende stark geändert. Die Intention der Notwendigkeit eines engmaschigen öffentlichen Fürsorgenetzwerk zu Beginn des 20. Jahrhunderts, um benachteiligten Bevölkerungsgruppen bessere Voraussetzungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, ist weiterhin zentral in der Arbeit der Jugendwohlfahrt.

 

Sowohl in der Jugendwohlfahrt tätige SozialarbeiterInnen als auch Kinder- und Jugendrechtsorganisationen weisen vehement auf die mangelnden finanziellen und personellen Ressourcen hin, um die oben beschriebenen Aufgaben gut erfüllen zu können. Die Jugendwohlfahrt stehe vor dem Kollaps, wird gewarnt.

 

Jugendpolitische Maßnahmen haben, auch wenn sie nicht direkt der Jugendwohlfahrt zuzuordnen sind, positiv präventive Wirkung und tragen zur „Förderung Minderjähriger“, wie in den Landesgesetzen formuliert, bei. Zahl und Ausmaß solcher Maßnahmen sind wenig transparent.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Liegen Ihrem Ministerium Auflistungen vor, wie hoch die finanziellen Mittel sind, die Länder bzw. Städte mit eigenem Statut für die Kinder- und Jugendwohlfahrt jährlich aufwenden?

Wenn ja, bitte um Beilegung aufgelistet nach Jahr und Bundesland/Bezirk jeweils für 2008 und 2009.

Wenn nein, wieso nicht?

 

2) Liegt Ihrem Ministerium eine Auflistung vor, wie hoch die finanziellen Mittel sind, die Länder bzw. Städte mit eigenem Statut für die Kinder- und Jugendwohlfahrt im Jahr 2010 ausgeben werden?

Wenn ja, bitte um Beilegung aufgelistet nach Jahr und Bundesland/Bezirk.

Wenn nein, wieso nicht?

 

3) Liegen Ihrem Ministerium Auflistungen vor, wie hoch die finanziellen Zuwendungen der Länder an ihre Kommunen für jugendpolitische Maßnahmen sind?

3.a) Wie hoch ist die Unterstützung bei Errichtungen von Freizeitanlagen (Skateparks, Basketball- und/oder Volleyballplätze)?

3.b) Wie hoch ist die Unterstützung für niederschwellige Beratungseinrichtungen (Jugendzentrum, Jugendtreff)?

3.c) Wie hoch ist die Unterstützung für aufsuchende Jugendarbeit (Streetwork)?

3.a – 3.c bitte jeweils aufgelistet nach Jahr und Bundesland/Bezirk für 2008 und 2009

Wenn nein, wieso nicht?

 

4) Liegen Ihrem Ministerium Zahlen vor wie viele Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendkulturhäuser in Österreich existieren?

Wenn ja, bitte um Auflistung in welchen österreichischen Orten Jugendzentren, Jugendtreffs und Jungendkulturhäuser existieren und in welchen Orten nicht?

Wenn nein, wieso gibt es diese Auflistung in Ihrem Ministerium nicht?

 

5) Liegen Ihrem Ministerium Auflistungen vor, welche partizipativen Modelle es in der Jugendpolitik, gefördert von den Ländern, gibt?

Mit der Bitte um Beilegung der Modelle von Einbindung Jugendlicher und junger Erwachsener in der Länder- bzw. Kommunalpolitik?

Wenn nein, wieso nicht?

 

5) Gibt es von Länderseite bezüglich der Jugendwohlfahrt regelmäßige Besprechungen mit Ihrem Ministerium?

Wenn ja, wie oft und in welchem Rahmen finden diese statt?

Wenn nein, wieso nicht?

 

6) Gibt es Ansuchen der Jugendwohlfahrt an Ihr Ministerium um mehr finanzielle Mittel zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen in Österreich?

Wenn ja, welche und in welcher Höhe in den Jahren 2008 und 2009?

 

7) In welcher Form stehen Sie und Ihr Ministerium mit den Verantwortlichen der Jugendwohlfahrt in Kontakt?

 

8) Gibt es Bestrebungen in naher Zukunft die 9 Trägerschaften zu zentralisieren?

Wenn ja, in welcher Form und wann wird dies geschehen?

Wenn nein, wieso nicht?