4782/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verleih von Sammlungsgut durch Bundesmuseen

 

 

Der im Februar 2010 veröffentlichte Rechnungshofbericht zum „Verleih von Sammlungsgut durch Bundesmuseen“ förderte zutage, dass in den Bundesmuseen mit dem Eigentum der Republik in teilweise atemberaubend sorgloser Form umgegangen wird. Eigentlich hätte schon mit Beginn der Ausgliederung aus der unmittelbaren Verwaltung und der Vollrechtsfähigkeit eine komplette Liste der an die Bundesmuseen verliehenen Objekte vorliegen müssen, das ist aber nicht einmal zehn Jahre danach der Fall..

Die Albertina sieht hinsichtlich der inventorischen Erfassung ihrer Druckgrafiken und ihrer Architektursammlung einen zeitlichen Horizont bis 2019 und braucht dafür mehr Budget. Im Technischen Museum herrschen schlampige Zustände hinsichtlich der Inventarisierung, die erst 2020 (!) abgeschlossen werden soll, es sei denn, 1,5 Millionen Euro würden seitens des Bundes zusätzlich aufgebracht, und im KHM soll die Inventur überhaupt erst 2025 fertig sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wann wird dem Bund als Eigentümer des Sammlungsgutes definitiv und komplett bekannt sein, welchen Bestand er den Bundesmuseen verliehen hat?
  2. In welcher Form werden Sie dafür sorgen, dass die Inventarisierungsvorgänge in den diesbezüglich säumigen Museen beschleunigt werden?
  3. Werden Sie zur Beschleunigung der Inventarisierung zusätzliche Budgetmittel gewähren?
  4. In welcher Form werden Sie sicherstellen, dass noch nicht inventarisierte Objekte aus den Beständen der Bundesmuseen nicht einfach verschwinden, da sie ja niemand vermissen würde?
  5. In welcher Form werden Sie die MuseumsdirektorInnen dazu auffordern, mit dem ihnen anvertrauten Eigentum des Bundes sorgsamer umzugehen?
  6. Können Sie ausschließen, dass Missstände, wie sie der Rechnungshof für Albertina, Belvedere, Kunsthistorisches Museum und Technisches Museum aufgedeckt hat, auch in den anderen Bundesmuseen aufgetreten sind?
  7. Werden Sie die DirektorInnen der Bundesmuseen dazu auffordern, den Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Rückholung von Leihgaben dringend Folge zu leisten?
  8. Welche Sammlungsgüter aus einem Bundesmuseum wurde seitens des BMF ausgeliehen und noch nicht zurückgestellt? Bitte um detaillierte Angabe auch aus welchem Museum. 
  9. Wie und bis wann können Sie sich überzeugen,  welche der nachfolgenden Stichproben-Objekte aus dem Bundesbesitz mit angegebener Inventarnummer nach wie vor im Technischen Museum vorhanden sind?

 

a.              Hochrad („The matchless RGB 1882“)                                  7545

b.              Niederrad Erlach                                                                    31872

c.              Motorrad Laurin & Klement Typ 578 (ca.1900)                    1516

d.              Austro-Daimler Flugmotor Nr.11827, 225 PS                      7256

e.              LB-Kamera-K20/aTypSer.Nr. AC-45-750                          50297

f.                Modell Opel 1899                                                                  27807

g.              Erdglobus                                                                               24693

h.              19 Stk. große Schiffsbilder Ende 19.Jhdt                                595

i.                50 Stk. Seesignal-Flaggen                                                     1794

j.                 Nivelliergerät, Zeiss                                                               37306

k.              Tellurometer CA 1000                                                           50088

l.                 Höhenkreis Fa. Brander                                                        18518

 

  1. Welche der unter Frage 9 genannten Stichproben-Objekte sind nach wie vor vorhanden?