4795/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Strahlender Abfall von Öl und Gas in Österreich"
Mit der
Anfragebeantwortung 247/AB XXIII. GP
vom 15.03.2007 wurde vom damaligen
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
zu den
nationalen Maßnahmen betreffend
„Radon" Stellung genommen. Dabei wurde u.a. folgendes
mitgeteilt:
„
Wie aus obigen Ausführungen ersichtlich, wurden von meinem Ressort in
Zusammenhang
mit der Radonthematik bereits bisher entsprechende und effektive
Maßnahmen gesetzt. Durch
die
Einrichtung der Radon-Fachstelle als Anlaufstelle für Bevölkerung und
Behörden sowie
durch die Erlassung der „ Verordnung
über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor
erhöhter Exposition durch terrestrische natürliche
Strahlenquellen" werden diese Aktivitäten
zielgerichtet weitergeführt.
Die Radon-Fachstelle wird in den
nächsten Jahren sukzessive weiter ausgebaut werden. So
wird die Fachstelle eine spezielle Radonhomepage zur umfassenden Information
der
Bevölkerung erstellen, welche u.a.
grundlegende Informationen zum Thema Radon,
thematische Karten zur Radonsituation und Informationen zur Sanierung
von bestehenden
Gebäuden bzw. Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten beinhalten wird.
Ferner soll der
Aufgabenbereich der Fachstelle
mittelfristig auch auf die Beratung von Behörden hinsichtlich
Radonmesskampagnen, Sanierungs- und Vorsorgemaßnahmen sowie die
Ausbildung von
Baufachleuten hinsichtlich der Durchführung von baulichen Sanierungs- und
Vorsorgemaßnahmen ausgeweitet werden.
Selbstverständlich ist die
Radonthematik auch auf europäischer und internationaler Ebene
Gegenstand von Beratungen, an denen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meines
Ressorts
ebenso wie des Bundesministeriums für
Gesundheit, Familie und Jugend laufend teilnehmen.
Darüber hinausgehender
Handlungsbedarf ist aus meiner Sicht nicht gegeben. "
(247/AB XXIII. GP vom 15.03.2007).
Nun wurden international weitere Problemstellungen bekannt und diskutiert.
Nach
Presseberichten fallen in Europa bei der Erdöl- und Erdgasförderung
Millionen Tonnen
radioaktiv
verseuchter Rückstände aus dem Erdinneren an (Abwässer,
Schlämme und
Ablagerungen) - allein in Deutschland bis
zu 2.000 Tonnen pro Jahr. Für einen Großteil fehlt
laut WDR-Informationen der Nachweis der sicheren Entsorgung. Dieser
Abfall ist u.a. mit
dem hochgiftigen und langlebigen Radium 226 verseucht.
Die Industrie hat europaweit das
Phänomen der radioaktiven Abfälle bei der Öl- und
Gasproduktion bislang konsequent vor der
Öffentlichkeit verschwiegen. Aus Sicht der
deutschen Industrie hingegen sind die kontaminierten Rückstände nicht
gefährlich.
Diese Aussage widerspricht aber
den eigenen Angaben des Verbandes. Denn danach ist die
durchschnittliche Belastung der radioaktiven Öl- und Gasabfälle fast
700-mal höher als die
durchschnittliche Belastung des Erdbodens.
Dem WDR Hegt ein Papier der Firma Exxon vor,
wonach die mittlere Belastung der Abfälle sogar 3.000-mal
höher ist. Zahlen für Österreich
sind nicht bekannt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1.
Sind dem Ressort diese beschriebenen Problemstellungen bekannt?
Welche
Maßnahmen wurden dazu in Österreich ergriffen?
2.
Welche umweltverträglichen Regelungen und Auflagen gibt es
diesbezüglich für die
Erdöl- und
Erdgasförderung in Österreich?
Welche Regelungen und Auflagen in der Europäischen Union?
3.
Welche Mengen radioaktiv belasteter Abfall (in Tonnen) fallen in
Österreich jährlich
durch Erdöl- und
Erdgasförderung an?
4.
Wie werden in Österreich diese radioaktiv belasteten Abfälle
aus der Erdöl- und
Erdgasförderung
verarbeitet bzw. entsorgt?
5.
Welche Mengen radioaktiver Abfalle aus der Erdöl- und
Erdgasförderung sind in
Österreich endgelagert (Bitte jeweils Aufschlüsselung nach
Standorten, Lagerzeitraum
und
Menge)?
6.
Werden dort auch Radonmessungen im Boden durchgeführt?
Wenn ja, welche
Erkenntnisse liegen dazu vor?
7.
Wie ist sichergestellt, dass die Giftigkeit dieser Rückstände
(abgesehen von der
Radioaktivität) nicht zu Belastungen bei ArbeitnehmerInnen und der Umwelt
führt und
eine Entsorgung
dieses Abfalls ordnungsgemäß erfolgt?
8.
Welche Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich dieser
radioaktiven Rückstände und der
sie verarbeitenden
Betriebe sind in Österreich vorgesehen?
Wie erfolgen diese
Kontrollen?
Welche Erkenntnisse liegen dazu vor?
9.
Welche Position nimmt das Ressort zur internationalen,
wissenschaftlichen Diskussion
über die Risiken radioaktiver Rückstände aus der
Erdöl-/Erdgasproduktion ein?
10.
Sehen Sie und das Ressort diesbezüglich in Europa und/oder in
Österreich einen
legislativen
Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
11.
Welche Position nimmt zu dieser beschriebenen Problematik die
österreichische
Strahlenschutzkommission
ein?
12.
In wie weit wurde die im Ministerium eingesetzte
„Radon-Fachstelle" mit diesen
Problemstellungen
befaßt?
13.
Welche Schlussfolgerungen gibt es dazu von der in der AGES zur
Koordination der
Radioaktivitäten
eingerichteten Österreichischen Fachstelle für Radon?