4815/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Protoplastenfusion

 

 

Die Protoplastenfusion ist die Verschmelzung zweier Zellen, deren Zellwände zuvor durch Enzyme aufgelöst wurden (Protoplasten). Nach der Zellfusion kommt es zumeist auch zu einer Verschmelzung der Zellkerne. Ein bekanntes Beispiel ist die "Tomoffel", ein somatischer Hybrid aus Tomate und Kartoffel. In der Züchtung wurde über Protoplastenfusion z.B. die Kartoffel resistenter gegen einige Viren und Pilze.

 

Protoplastenfusionen erleichtern die Erstellung von Hybridsorten – die Grenze zur Gentechnik ist dabei jedoch fließend. Experten fordern daher beispielsweise bei Bio-Saatgut den Ausschluss dieser Züchtungstechniken.

 

Die Protoplastenfusion gilt als Hintertür zur Etablierung der Agrogentechnik und ist speziell bei Kohl, Broccoli und Karfiol auch Biozucht- und –marktbestimmend. Im Bereich des Bio-Handels und der Bio-Marken fehlen jedoch entsprechende Protoplastenfusion-Kennzeichnungen.

 

Laut IFOAM (internationale Dachorganisation des Biolandbaues) sind sämtliche durch Protoplastenfusion entstandene Organismen als gentechnisch verändert zu betrachten und zu bewerten. In der EU-Kennzeichnungs“pflicht“ ist natürlich das Gegenteil der Fall.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wo in Österreich und an welchen Produkten wird die Protoplastenfusion derzeit durchgeführt?

 

2.      Welche Vorteile erhofft man sich durch die Protoplastenfusion?


3.      Welche Produkte mit Protoplastenfusion-Inhaltstoffen sind in Österreich erhältlich?

 

4.      Welche Inhaltstoffe von in Österreich erhältlichen Produkten sind durch Protoplastenfusion entstanden?

 

5.      Welche Produkte mit Protoplastenfusion-Inhaltstoffen werden als Bio-Produkte verkauft?

 

6.      Welchen Anteil an Protoplastenfusions-Inhaltstoffen dürfen in Österreich verkaufte Produkte maximal enthalten, damit diese als Bio-Produkte gelten?

 

7.      Sind Produkte, die Protoplastenfusion-Inhaltstoffe enthalten, aus Ihrer Sicht gentechnisch verändert?

 

8.      Sind durch Protoplastenfusion entstandene Organismen aus Ihrer Sicht gentechnisch verändert?

 

9.      Wenn nein, weshalb nicht?

 

10. Ab wann und in welcher Form planen Sie künftig eine Kennzeichnung von Produkten, die Protoplastenfusion-Inhaltstoffe enthalten?