4827/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die „Sanatorium Dr. Schenk GmbH.“

 

Die Dr. Schenk GmbH setzt regelmäßig Beamte des Bundesministeriums für Inneres als Piloten ihrer Hubschrauber ein. Dies ist insbesondere deshalb nicht einzusehen, da viele andere Hubschrauberpiloten keine Arbeitsstelle finden, was den Arbeitsmarkt und in der Folge das Sozialsystem belastet.

Die Sanatorium Dr. Schenk GmbH wurde in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates des Finanzamtes Feldkirch verpflichtet, einen hohen Betrag mit 20 Prozent Umsatzsteuer zu versteuern. Diese Entscheidung wurde rechtskräftig. Um sich weitere Steuerzahlungen zu ersparen, bemühte sich die GmbH nach unseren Informationen darum, zu einer anerkannten Rettungsgesellschaft zu werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.     Gilt die „Sanatorium Dr. Schenk GmbH“ als anerkannte Rettungsgesellschaft?

 

2.     Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?

 

3.     Wenn nein, wie hoch war das Steueraufkommen der GmbH jeweils in den letzten fünf Jahren?

 

4.     Unterhält die „Sanatorium Dr. Schenk GmbH“ einen Schockraum?

 

5.     Verfügen die Hubschrauber der GmbH über Seilbergungen?

 

6.     Wie viele Piloten der GmbH sind gleichzeitig Vertragsbedienstete des Bundes bzw. beamtet?