4881/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend behördliche Kontrollen in den Geriatriezentren der Stadt Wien (KAV), im Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser (KWP) und in Pflegeeinrichtungen, die über Kontingentplätze für die Gemeinde Wien verfügen von Januar 2004 bis Dezember 2009
Nachdem die Sanitäre Aufsicht nicht von der Gemeinde Wien im eigenen Wirkungsbereich durchgeführt wird, sondern Aufgabe der Bundesverwaltung ist, erlaube ich mir folgende Anfrage einzubringen.
Die von der Opposition im Wiener Gemeinderat erzwungene Untersuchungskommission zu den „Missständen im Geriatriezentrum am Wienerwald“ hat unter vielen desaströsen Ergebnissen auch gezeigt, dass erst das enorme Defizit an behördlichen Kontrollen es ermöglichte, dass mangelhafte Qualität von Pflege und Betreuung, die strukturellen und organisatorischen Defizite und das Politikversagen über Jahre hinweg unentdeckt blieben bzw. geleugnet werden konnten. Die „Sanitäre Aufsicht“ ist eine behördliche Tätigkeit, die den Zweck hat, die Einhaltung der sanitären Vorschriften für Heil- und Pflegeanstalten zu kontrollieren und deren Nicht-Einhaltung zu sanktionieren.
Das Kontrollamt Wien hat in seinem Bericht zu dieser Thematik die Durchführung der Sanitären Aufsicht durch den Magistrat im Zeitraum 2002 bis 11.2007 geprüft und dabei festgestellt, dass die ohnehin geringe Prüftätigkeit - die Überprüfungsintervalle sollten lt. interner Vereinbarung 1 Jahr betragen – im Jahr 2007 noch einmal massiv rückgängig war.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: