4904/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend "Motive der geplanten Unterlassung der amtlichen Information der

Wahlberechtigten zur Bundespräsidentenwahl"

In der Beantwortung der Anfrage XXIV.GP.-NR, 2093/J vom 19. Mai 2009 hat die
Bundesministerin für Inneres in der Antwort Nr. 8 im Zusammenhang mit der amtlichen
Information zur Briefwahl angekündigt, dass auch bei zukünftigen Wahlen "entsprechende
Folder zur Verteilung gebracht werden". (Anfrageantwort 1676/AB XXIV.GP)
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass aufgrund der augenscheinlichen Abstimmung von ÖVP-
Propagandamaterial mit der amtlichen BMI-Information schon am 1. Juni 2009 eine
Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht worden ist.
Mittlerweile wurden im Nationalrat eine ganze Reihe von gravierenden Änderungen der
Briefwahl beschlossen, unter anderem die Neugestaltung der Wahlkarte, Erleichterungen für
behinderte Menschen, Verbesserungen im Datenschutz, Vereinfachungen, keine Portokosten
ect.

Laut einem Sprecher der Innenministerin Fekter soll nun vor der Bundespräsidentenwahl trotz
der Ankündigung und des massiven Informationsbedürfnisses keine amtliche Serviceleistung
durch das Innenministerium erfolgen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.    Warum soll entgegen Ihrer eigenen Ankündigung keine amtliche Information zur
Bundespräsidentenwahl verschickt werden?

2.                                   Warum sollen den Wählerinnen und Wählern Informationen über die Verbesserungen
im österreichischen Briefwahlsystem vor der Bundespräsidentenwahl vorenthalten
werden?

3.                                   Wie können Sie den Vorwurf entkräften, dass aus parteipolitischen Motiven mangels
ÖVP-Kandidatur die Wahlbeteiligung möglichst gering gehalten werden soll?