4904/J XXIV. GP
Eingelangt am
23.03.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend "Motive der geplanten Unterlassung der amtlichen Information der
Wahlberechtigten zur Bundespräsidentenwahl"
In der
Beantwortung der Anfrage XXIV.GP.-NR, 2093/J vom 19. Mai 2009 hat die
Bundesministerin für Inneres in der Antwort Nr. 8 im Zusammenhang mit der
amtlichen
Information zur Briefwahl angekündigt, dass auch bei zukünftigen
Wahlen "entsprechende
Folder zur Verteilung gebracht werden". (Anfrageantwort 1676/AB XXIV.GP)
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass aufgrund der augenscheinlichen
Abstimmung von ÖVP-
Propagandamaterial
mit der amtlichen BMI-Information schon am 1. Juni 2009 eine
Sachverhaltsdarstellung
bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht worden ist.
Mittlerweile
wurden im Nationalrat eine ganze Reihe von gravierenden Änderungen der
Briefwahl
beschlossen, unter anderem die Neugestaltung der Wahlkarte, Erleichterungen
für
behinderte
Menschen, Verbesserungen im Datenschutz, Vereinfachungen, keine Portokosten
ect.
Laut einem
Sprecher der Innenministerin Fekter soll nun vor der Bundespräsidentenwahl
trotz
der Ankündigung und des massiven Informationsbedürfnisses keine
amtliche Serviceleistung
durch das Innenministerium erfolgen.
Daher
stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Warum soll entgegen Ihrer eigenen Ankündigung keine amtliche
Information zur
Bundespräsidentenwahl verschickt werden?
2.
Warum sollen den Wählerinnen und Wählern Informationen
über die Verbesserungen
im
österreichischen Briefwahlsystem vor der Bundespräsidentenwahl
vorenthalten
werden?
3.
Wie können Sie den Vorwurf entkräften, dass aus
parteipolitischen Motiven mangels
ÖVP-Kandidatur
die Wahlbeteiligung möglichst gering gehalten werden soll?