5008/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Kostenübernahme der Behandlung von Frauen mit einem Hormonpflaster
Der Verlust der Eierstöcke kann bei Frauen zu einer starken Beeinträchtigung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens führen und dadurch die Lebensqualität stark verschlechtern. Frauen können dann unter einem durch die Entfernung von Eierstöcken ausgelösten Testosteronmangel leiden. Denn die Eierstöcke produzieren auch männliche Hormone, die unter anderem für den Fettstoffwechsel, das Wohlbefinden sowie die Libido zuständig sind.
Einem Artikel der Zeitschrift „News“ in der Ausgabe 10/2010 wird darauf hingewiesen, dass es zwar ein Testosteronpflaster für Frauen gibt, das in der EU zugelassen wird. Dieses Pflaster mit dem Produktnamen „Intrinsa“ soll jedoch nicht überall erhältlich sein. Gedacht ist dieses Produkt für Frauen, die nach der Entfernung der Eierstöcke und/oder der Gebärmutter an Hormonproblemen leiden. Ein Hormonproblem ist eine Erkrankung, die behandlungsbedürftig ist.
Eine betroffene Frau hat eine Krankenkasse, konkret die BVA, geklagt, weil diese sich weigerte die Kosten für das Hormonpflaster zu übernehmen. Vor Gericht bekam diese Frau nun Recht und ihre Krankenkasse muss die Arzneimittelkosten für die Behandlung mit „Intrinsa“ nun übernehmen. Nun sollte das Medikament in den Erstattungskodex der Sozialversicherungsträger übernommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: