5134/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Aufsichtspflicht in Einrichtungen der Behindertenhilfe

 

Nach verschiedentlich bekannt gewordenen gravierenden Missständen und Gewaltvorwürfen in unterschiedlichen Heimen sowie in einer Tiroler Einrichtung der Behindertenhilfe hat sich das Land Tirol nach einem Bericht des ORF damit verteidigt, dass es "offiziell keine Aufsichtspflicht" hätte, sich aber moralisch verantwortlich fühle. In einem weiteren ORF-Bericht heißt es: „Land Tirol hat keine Aufsichtspflicht“.

 

Das Bundesland Tirol zahlt mehr als fünf Millionen Euro jährlich für die Betreuung der Behinderten im sozialen Zentrum St. Josef in Mils.

Mehr als 100 Millionen pro Jahr sind es für die Behindertenbetreuung insgesamt. Gezahlt werden damit sogenannte Tagsätze für die Betreuten. Eine Leistungsvereinbarung regelt, was die Einrichtungen dafür bieten müssen. Eine generelle Aufsichtspflicht - wie sie die Schulbehörden etwa für Privatschulen haben - gibt es bei privaten, also auch bei kirchlichen Trägern von Behindertenheimen nicht - wird heute beim Land neuerlich betont. In erster Linie müsste der Vormund des Behinderten - also zum Beispiel die Eltern - darauf achten, wie ihr Schützling untergebracht ist.“

 

Es scheint so, dass Kontrolle und damit auch Planung nach Qualitätskriterien in den Bundesländern nicht oder nicht ausreichend existiert, Qualitätskontrollen auch auf Eltern/Vormund und Sachwalter abgewälzt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)      Ist es richtig, dass die österreichischen Bundesländer keine formelle, d.h. gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, die sie finanzieren, haben?


2)      Für welche Bundesländer gilt dies?

 

3)      Falls einzelne oder alle Bundesländer keine formelle Kontrollkompetenz gegenüber den von ihnen finanzierten Einrichtungen der Behindertenhilfe haben oder keine regelmäßigen Überprüfungen auf der Grundlage der vorhandenen Leistungsvereinbarungen durchführen, planen Sie dies zu verändern?

          Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

          Wenn nein, warum nicht?

 

4)      Planen Sie, die BewohnerInnenvertretung nach dem Heimaufenthaltsgesetz mit erweiteter Kontrollkompetenz auszustatten?