5138/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zahlen in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren
Anfang des Jahres 2010 haben Sie Anpassungen im Familienrecht angekündigt. Handlungsbedarf sehen Sie laut einem Artikel der Tageszeitung „Der Standard“ vor allem bei der besseren Durchsetzbarkeit des Besuchsrechts von Vätern, die von ihren Kindern getrennt leben. Weiters wollen Sie auch das deutsche Modell der gemeinsamen Obsorge überprüfen.
Immer wieder wird in der aktuellen Diskussion – auch von Seiten der RechtsanwältInnen – vorgebracht, dass Männer bei Obsorgeentscheidungen grundsätzlich benachteiligt wären und Frauen meistens bevorzugt würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch ist der Anteil der gemeinsame Obsorge nach Scheidungen?
2. Wie viele Anträge auf gemeinsame Obsorge zwischen Lebensgefährten gab es in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009?
3. Wie hoch ist der Anteil der gemeinsame Obsorge nach Trennungen bei Lebensgefährten?
4. Wie hoch ist mit Stichtag 31.12.2009 der Anteil der Mütter, die über die alleinige Obsorge verfügen?
5. Wie hoch ist mit Stichtag 31.12.2009 der Anteil der Väter, die über die alleinige Obsorge verfügen?
6. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2006, 2007, 2008 und 2009 – gegliedert nach OLG-Sprengeln – die alleinige Obsorge im Streitfall durch das Gericht der Mutter zugesprochen?
7. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2006, 2007, 2008 und 2009 – gegliedert nach OLG-Sprengeln – die alleinige Obsorge im Streitfall durch das Gericht dem Vater zugesprochen?