5148/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Therapien geistig abnormer Rechtsbrecher in österreichischen Justizanstalten

 

Am 19. Februar 2010 um 14.35 Uhr ereignete sich eine versuchte Geiselnahme in der Abteilung Z6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Während einer Arztvisite wurde eine behandelnde Psychiaterin im Haftraum eines therapierten Insassen von diesem bedroht und zog sich im Handgemenge eine Verletzung zu. Ein herbeieilender Justizwachebeamter wurde durch den Insassen mit einer selbst hergestellte Waffe schwer verletzt.

Psychologische Therapien in Hafträumen bergen ein recht hohes Gefahrenpotential in sich, weshalb besondere Maßnahmen zur Sicherheit des behandelnden Arztes nötig sind. Der jüngste Vorfall hat jedoch gezeigt, dass bauliche Erfordernisse (wie z.B. zusätzliche Haftraumtürsicherung) in der Abteilung Z6 der Justizanstalt Josefstadt nicht gegeben sind. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

1)                       In welchen österreichischen Justizanstalten befinden sich derzeit, wie viele geistig abnorme Rechtsbrecher i.S.d. §§ 21 Abs. 1, 21 Abs. 2 StGB im Maßnahmenvollzug, bzw. psychisch Beeinträchtigte i.S.d. §§ 429, 438 StPO in Untersuchungshaft?

 

2)                       In welchen österreichischen Justizanstalten werden derzeit geistig abnorme Rechtsbrecher, bzw. psychisch beeinträchtigte Untersuchungshäftlinge i.S.d. §§ 429, 438 StPO psychologisch betreut?



 

3)                       In welchen österreichischen Justizanstalten werden geistig abnorme Rechtsbrecher, bzw. psychisch beeinträchtigte Untersuchungshäftlinge psychiatrisch, bzw. medizinisch-psychologische therapiert?

 

4)                       In welchen österreichischen Justizanstalten werden geistig abnorme Rechtsbrecher, bzw. psychisch beeinträchtigte Untersuchungshäftlinge unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen psychiatrisch therapiert?

 

5)                       Welche österreichischen Justizanstalten verfügen über eine behördliche Zulassung i.S.d. §§ 21 I, 21 II StGB, sowie §§ 429, 438 StPO als entsprechende Sonderkrankenanstalt im Sinne des Krankenanstaltengesetzes?

 

6)                       Über welche behördliche Zulassung verfügt die Abteilung Z6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt; welchem ursprünglichen Zweck ist diese gewidmet?

 

7)                       In welchem Maße wurde der Erlass GZ 43803/10-V.1/1996 des BMJ vom 4. April 1996 (Unterbringung und Betreuung von psychisch kranken Rechtsbrechern gemäß § 21/1 StGB und § 429/4 StPO in Wien, Niederösterreich und Burgenland) in der Justizanstalt Wien-Josefstadt bislang umgesetzt?

 

8)                       Welche Punkte des Erlasses des BMJ (GZ 43803/10-V.1/1996) sind bis zum heutigen Tage noch nicht umgesetzt? 

 

9)                       Von welchem Umsetzungszeitraum des Erlasses GZ 43803/10-V.1/1996 geht das BMJ derzeit aus?

 

10)                    Wurden ähnlich lautende Erlasse zur Unterbringung und Betreuung von psychisch kranken Rechtsbrechern gemäß § 21 I StGB und § 429 IV StPO auch für weitere österreichische Justizanstalten verfügt?

 

11)                    Wenn ja, für welche Justizanstalten gelten ähnliche Erlasse?

 

12)                    Welche Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung von psychisch kranken Rechtsbrechern gemäß § 21 I StGB und § 429 IV StPO wurden in den von den Erlassen betroffenen Justizanstalten bislang umgesetzt (aufgelistet nach den einzelnen Justizanstalten)?

 

13)                    Von welchem Umsetzungszeitraum dieser Erlasse geht das BMJ derzeit aus?


 

 

14)                    Welche Arten von psychologischen, bzw. medizinisch-psychologischen  Therapien werden bei der Behandlung der jeweiligen Insassen der Abteilung Z6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt angewandt?

 

15)                    Kann ausgeschlossen werden, dass psychisch beeinträchtigte Insassen der Abteilung Z6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt im Rahmen ihrer Therapie mit gefährlichen Werkzeugen (z.B. Küchenmesser o.ä.) in Kontakt kommen?