5149/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Justiz

betreffend Waffenwarte und Waffenwart-Stellvertreter in Justizanstalten

 

Der jüngste Übergriff eines Strafgefangenen auf Bedienstete der Justizwache macht die oftmals unterschätzte Gefährdungslage in österreichischen Justizanstalten sehr deutlich.

Es ist daher unerlässlich, dass Ausrüstungsgegenstände zum Schutz der Justizwachebeamte stets gewartet und erneuert, sowie entsprechende Ausbildungen gewissenhaft durchgeführt werden.

Eine besondere Rolle kommt dabei den Waffenwarten in den Justizanstalten zu. Sie verrichten umfassende verantwortungsvolle Tätigkeiten. Unter anderem sind sie als ausgebildete Spezialisten wichtige Ansprechpartner in allen Fragen des sicheren Waffenumgangs der Bediensteten der Justizwache.

Waffenwarte stellen eine nicht verzichtbare Säule der Sicherheit in den Justizanstalten dar.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    An welchem Datum trat der letzte Grundsatzerlass betreffend der Arbeitsplätze der Waffenwarte und Waffenwart-Stellvertreter in den Justizanstalten und der Justizwachschule in Kraft?

 

2.    Findet dieser Grundsatzerlass betreffend der Arbeitsplätze der Waffenwarte und Waffenwart-Stellvertreter in den Justizanstalten und der Justizwachschule tatsächlich Anwendung?

 

3.    Wie wird die Umsetzung des Grundsatzerlasses betreffend der Arbeitsplätze der Waffenwarte und Waffenwart-Stellvertreter in den Justizanstalten und der Justizwachschule überprüft?


4.    Welchen Wortlaut haben die aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen des  Waffenwartes und seines Stellvertreters in den österreichischen Justizanstalten (aufgelistet nach Justizanstalt)?

 

5.    Wie groß ist die in Prozent errechnete Arbeitszeit des Waffenwartes, bzw. Waffenwart-Stellvertreters für die ihm aufgetragenen Tätigkeiten (aufgelistet nach Justizanstalt)?

 

6.    Welches Anforderungsprofil liegt dem Arbeitsplatz des Waffenwartes und Waffenwart-Stellvertreters zu Grunde?

 

7.    Über welche, für einen Waffenwart und Waffenwart-Stellvertreter relevanten Ausbildungen verfügen die derzeit in den Justizanstalten und der Justizwachschule mit dem Arbeitsplatz Waffenwart und Waffenwart-Stellvertreter betrauten Bediensteten (aufgelistet nach Justizanstalt)?

 

8.    Wie, und von wem wird das Anforderungsprofil der jeweiligen Bewerber für den Arbeitsplatz eines Waffenwartes und Waffenwart-Stellvertreter überprüft?

 

9.    Gelten die Funktionen des Waffenwartes und Waffenwart-Stellvertreter nachwievor in allen österreichischen Justizanstalten als bewertungsrelevant?

 

10. Wenn nein, warum und in welchen österreichischen Justizanstalten ist dies nicht mehr der Fall?