5151/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kinderrechte in Österreich

 

Bei der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaft läuten die Alarmglocken. Immer mehr geschiedene Elternteile boykottieren nach der Scheidung das Besuchsrecht des getrennt lebenden Elternteils. Damit wird aber nicht nur ein Gerichtsbeschluss missachtet, es wird auch das Kindesrecht verletzt und das seelische und körperliche Wohl der betroffenen Kinder wird gefährdet, wenn dem getrennt lebenden Elternteil das Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder verweigert wird. Derartige Beschwerden häufen sich, auch an die Plattform Trennungsopfer wenden sich beinahe wöchentlich von Besuchsboykott betroffene Elternteile, wie erst kürzlich ein Arzt aus Salzburg. Obwohl für ihn im Scheidungsurteil ein Besuchsrecht vereinbart wurde, verweigert seine ehemalige Gattin die Einhaltung des Besuchsrechtes. Ein Beispiel von vielen. Hier werden Kinder als Waffen in Konflikten zwischen Männern und Frauen missbraucht, sehr zum Schaden der Kinder.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerien für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Liegt Ihrer Meinung nach eine Verletzung des UN- Rechtes des Kindes auf beide Elternteile vor, wenn einem Kind, der per Gerichtsbeschluss zugestanden Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil, verweigert wird?

2.    Warum wird Besuchsboykott in Österreich kaum, und wenn überhaupt nur unzulänglich geahndet und damit still geduldet?

3.    Welche Maßnahmen gedenken Sie gegen den immer häufiger auftretenden  Besuchsrechtsboykott zu ergreifen?


4.    Wenn ein Elternteil ein Kind unter psychischen Druck setzt, ihm erklärt der getrennt lebende Vater oder die getrennt lebende Mutter habe es vergessen, in Wirklichkeit aber das Besuchsrecht boykottiert, ist das eine Gefährdung des Kindeswohls?

5.     Warum werden die Angaben des Vaters - ein Arzt- über die Gefährdung des Kindeswohls seiner Tochter, (das Kind leide laut vom Vater eingebrachten Gutachten an Depressionen und  Angstzuständen) von Seiten der Jugendwohlfahrt ignoriert und nicht dem Gericht bzw. der StA gemeldet?

6.    Was gedenken Sie zu tun, um Kinder besser vor einem vorsätzlichen Besuchsboykott - und zwar unabhängig davon, ob dieses von der Mutter oder dem Vater ausgeht -  zu schützen?

7.    Wie kann eine möglichst kindergerechte Ausübung des Besuchsrechts in Österreich ermöglicht werden?

8.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Zukunft ein bestehendes Besuchsrecht besser durchsetzen zu können?

9.    Wieso wird ein Besuchsrechtsboykott von den meisten Gerichten nicht geahndet?

10. Warum wurden die Empfehlungen der Sachverständigen im Falle des Salzburger Arztes nicht umgesetzt?

11. Werden sie dafür sorgen, dass nachweislich im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Besuchsrechtsverletzungen, aufgetretene Schäden an Leib und Seele des Kindes, auch von Jugendämtern  ernst genommen und an das Gericht bzw. die STA weitergeleitet werden?

12. Gibt es gerichtliche Grundlagen zur Heranziehung von MRSA als Grund für eine zeitweilige Besuchsrechtsaufhebung?

13. Warum hebt die Richterin, auch nach dem erbrachten, negativ Bescheid, das Besuchsverbot nicht wieder auf?

14. Sehen sie die Einführung einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge, wie sie in vielen Teilen Europas gut funktioniert, als eine Möglichkeit das große Problem des Besuchsrechtsboykottes  besser in den Griff zu bekommen?

15. Wann gedenken Sie, die von Ihnen angekündigten Verbesserungen für Scheidungsväter vorzunehmen?