5154/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend rituelle Schlachtungen

 

 

Das Tierschutzgesetz schreibt im § 32 Abs 5 folgendes vor:

"Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat. Die Behörde hat die Bewilligung zur Durchführung der rituellen Schlachtung nur dann zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass

       1. die rituellen Schlachtungen von Personen vorgenommen werden, die über die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen,

       2. die rituellen Schlachtungen ausschließlich in Anwesenheit eines mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung beauftragten Tierarztes erfolgen,

       3. Einrichtungen vorhanden sind, die gewährleisten, dass die für die rituelle Schlachtung vorgesehenen Tiere so rasch wie möglich in eine für die Schlachtung notwendige Position gebracht werden können,

       4. die Schlachtung so erfolgt, dass die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt eröffnet werden,

       5. die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden,

       6. sofort nach dem Schnitt die Betäubung wirksam wird und

       7. die zur rituellen Schlachtung bestimmten Tiere erst dann in die dafür vorgesehene Position gebracht werden, wenn der Betäuber zur Vornahme der Betäubung bereit ist."

 

§ 35 TSchG regelt die behördliche Überwachung.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 


Anfrage

 

 

1.    Wie viele Bewilligungen zur Schlachtung ohne Betäubung wurden im Jahr 2009 aufgeschlüsselt auf Bundesländer erteilt?

 

2.    Wie viele Anträge auf Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung wurden im Jahr 2009 aufgeschlüsselt auf Bundesländer abgelehnt?

 

3.    Wie viele Bewilligungen zur Schlachtung ohne Betäubung wurden im Jahr 2008 aufgeschlüsselt auf Bundesländer erteilt?

 

4.    Wie viele Anträge auf Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung wurden im Jahr 2008 aufgeschlüsselt auf Bundesländer abgelehnt?

 

5.    Welche Qualifikationen müssen die in § 32 Abs 5 Z 1 TSchG genannten Personen nachweisen, um rituelle Schlachtungen vornehmen zu dürfen?

 

6.    Wie viele rituelle Schlachtungen ohne Betäubung wurden im Jahr 2009 gemäß § 35 TSchG behördlich kontrolliert (aufgeschlüsselt auf Bundesländer)?

 

7.    Wie viele rituelle Schlachtungen ohne Betäubung wurden im Jahr 2008 gemäß § 35 TSchG behördlich kontrolliert (aufgeschlüsselt auf Bundesländer)?

 

8.    Wie viele Fälle illegalen Schächtens wurden 2009 zur Anzeige gebracht (aufgeschlüsselt auf Bundesländer)?

 

9.    Wie viele Verurteilungen resultierten aus diesen Anzeigen?

 

10. Wie viele Fälle illegalen Schächtens wurden 2008 zur Anzeige gebracht (aufgeschlüsselt auf Bundesländer)?

 

11. Wie viele Verurteilungen resultierten aus diesen Anzeigen?