5171/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten KO Strache, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Erstaufnahmestelle in Eberau – offene Fragen

 

Die Rede und Anfragebeantwortung der Dringlichen Anfrage in der 53. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 29. Jänner 2010 der Bundesministerin für Inneres zur Errichtung einer Asyl – Erstaufnahmestelle Süd sorgte für einige weitere offene Fragen.

 Formularende

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie wollen Sie ein Abtauchen in die Illegalität zukünftig wirkungsvoll verhindern?

 

2.    Ist es korrekt, dass Sie ein drittes Erstaufnahmezentrum brauchen, um ethnische Gruppierungen besser trennen zu können?

 

3.    Warum ist dies notwendig?

 

4.    Halten sie nach wie vor die von Ihnen gewählte Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Erstaufnahmestelle Eberau für einen transparenten Weg?

 

5.    Halten Sie das Nichtinformieren der betroffenen Bürger für einen transparenten Weg?

 

6.    Welche Grundstücke wurden von welchen Bürgermeistern für die Erstaufnahmestelle angeboten?

 

7.    Ist für Sie eine vernünftige Kooperation mit der Landesebene nur gegeben, wenn das Land ihre Wünsche erfüllt?

 

8.    Welche Gemeinden, welche sich beworben haben, waren die bestgereihten Gemeinden?


 

9.    Ist es richtig, dass Sie trotz des Wissens, dass das Bundesland Burgenland keine Erstaufnahmestelle haben möchte, den Standort Eberau weiter betrieben haben?

 

10. Warum haben Sie den angenommenen Entschließungsantrag des Nationalrates vom 12. März 2009, wonach bei der Errichtung des Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Errichtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie der Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden sind, missachtet?

 

11. Welche Mitarbeiter des Innenministeriums waren an den Verhandlungen und Besprechungen für das Projekt Erstaufnahmestelle Süd in Eberau beteiligt?

 

12. Wer war der „externe Berater“, der an den Verhandlungen und Besprechungen für das Projekt Erstaufnahmestelle Süd in Eberau beteiligt war?

 

13. Auf Grund welcher Auswahlkriterien wurde Christian Hochreiter mit der Durchführung der Planungsarbeiten beauftragt?

 

14. Auf Grund welcher Auswahlkriterien wurde die Marius Consulting Ziviltechniker GmbH mit der Durchführung der Planungsarbeiten beauftragt?

 

15. Auf Grund welcher Auswahlkriterien wurde die Hauswirth & Partner GesmbH mit der Durchführung der Planungsarbeiten beauftragt?

 

16. Hat Herr Hochreiter die Liegenschaften in eigenem Namen erworben oder als Treuhänder?

 

17. Wenn als Treuhänder, für wen war Herr Hochreiter Treuhänder?

 

18. Wurden Herrn Hochreiter Leistungen abgegolten?

 

19. Wenn ja, welche Leistungen zu welchem Entgelt?

 

20. Gab es weitere Geldflüsse an Herrn Hochreiter?

 

21. Wenn ja, welche, in welcher Höhe und wofür?

 

22. Wurden der Marius Consulting Ziviltechniker GmbH Leistungen abgegolten?

 

23. Wenn ja, welche Leistungen zu welchem Entgelt?

 

24. Wurden der Hauswirth & Partner GesmbH Leistungen abgegolten?

 

25. Wenn ja, welche Leistungen zu welchem Entgelt?

 

26. Welchen Inhalt haben die einzelnen Verträge mit Christian Hochreiter, der Marius Consulting Ziviltechniker GmbH und der Hauswirth & Partner GesmbH?


 

27. Gibt es eine Vereinbarung des Bundesministeriums für Inneres mit Herrn Hochreiter über die weitere Eigentumssituation betreffend die von ihm gekauften Grundstücke in Eberau?

 

28. Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es mit Herrn Hochreiter betreffend des Ankaufes der Liegenschaften durch die BIG?

 

29. Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es mit Herrn Hochreiter sollten die Grundstücke nicht durch die BIG angekauft werden?

 

30. Warum wurden die Liegenschaften von einem Dritten gekauft?