Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an
den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend die durchschnittlichen
Einkommen der VERBUND Austrian Hydro Power AG
Aufgrund des Berichts 2009/1 des
Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen
Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde
deutlich, dass die Mitglieder des Vorstandes respektive die
Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem
Bundeskanzler-Einkommen liegen.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
- Wer sind die vier Vorstandsmitglieder bei der VERBUND Austrian Hydro
Power AG, die im Jahr
2008 ein Durchschnittseinkommen von € 496.700 bezogen haben?
- Wie teilt sich das o. a. Durchschnittseinkommen auf
die beiden Personen auf?
- Welcher Betrag des o. a. Betrages
macht den vertraglichen Gehalt pro Person aus?
- Welcher Betrag des o. a. Betrages
macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des
vertraglichen Grundgehalts pro Person aus?
- Sollten Bonuszahlungen und
sonstige Bezüge in o. a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher
Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?
- Sollten Bonuszahlungen
gewährt werden – nach welchen Kriterien werden diese
ausbezahlt?
- Aus welchem Jahr stammt der zugrunde
liegende Dienstvertrag mit enthaltener Gehaltsvereinbarung?
- Nach welchen Kriterien wurde die
Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen
vorgenommen?
- Werden diese Verträge
jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?