Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die durchschnittlichen
Einkommen der ÖBB Dienstleistungsgesellschaft mbH
Aufgrund des Berichts 2009/1 des
Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen
Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde
deutlich, dass die Mitglieder des Vorstandes respektive die
Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem
Bundeskanzler-Einkommen liegen.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
- Wer ist das Vorstandsmitglied bei der ÖBB
Dienstleistungsgesellschaft mbH, das im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen
von € 460.000 bezogen hat?
- Welcher Betrag des o. a. Betrages
macht den vertraglichen Gehalt der Person aus?
- Welcher Betrag des o. a. Betrages
macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des
vertraglichen Grundgehalts der Person aus?
- Sollten Bonuszahlungen und
sonstige Bezüge in o. a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher
Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?
- Sollten Bonuszahlungen
gewährt werden – nach welchen Kriterien werden diese
ausbezahlt?
- Aus welchem Jahr stammt der
zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener Gehaltsvereinbarung?
- Nach welchen Kriterien wurde die
Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen
vorgenommen?
- Werden diese Verträge
jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?
- Wenn ja, in welche Richtung
respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?