Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an
den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend die durchschnittlichen
Einkommen der Österreichischen Elektrizitätswirtschaft-Aktiengesellschaft
Aufgrund des Berichts 2009/1 des
Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen
Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde
deutlich, dass die Mitglieder des Vorstandes respektive die
Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem
Bundeskanzler-Einkommen liegen.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
- Wer sind die vier Vorstandsmitglieder bei der Österreichischen
Elektrizitätswirtschaft-Aktiengesellschaft, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen
von € 840.000 bezogen haben?
- Wie teilt sich das o. a. Durchschnittseinkommen auf
die vier Personen auf?
- Welcher Betrag des o. a. Betrages
macht den vertraglichen Gehalt pro Person aus?
- Welcher Betrag des o. a. Betrages
macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des vertraglichen
Grundgehalts pro Person aus?
- Sollten Bonuszahlungen und
sonstige Bezüge in o. a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher
Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?
- Sollten Bonuszahlungen
gewährt werden – nach welchen Kriterien werden diese ausbezahlt?
- Aus welchem Jahr stammt der
zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener Gehaltsvereinbarung?
- Nach welchen Kriterien wurde die
Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen
vorgenommen?
- Werden diese Verträge
jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?
- Wenn ja, in welche Richtung
respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?
- Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen
der Vorstandsmitglieder/ Geschäftsführer gerechtfertigt werden,
das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?
- Welche Kriterien liegen dieser
Gehaltsbemessung zugrunde?
- Wirken sich Betriebsergebnisse
auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der
Geschäftsführung aus?
- Wenn ja, in welcher Weise wirken
sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der
Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
- Wenn ja, in welcher Weise wirken
sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der
Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
- Wenn nein, warum bleiben die
Gehaltsbezüge statisch?