5185/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend der Fall Kamm.
Anfang April berichtete der "Spiegel online" über Repressionen, denen eine junge israelische Staatsbürgerin ausgesetzt ist, und der eine lebenslange Haftstrafe droht.
" Der Verrat, über den niemand schreiben darf
Von Ulrike Putz, Beirut
Anat Kamm, eine junge Frau aus Tel Aviv, soll Beweismaterial über Verbrechen der Armee an Reporter weitergegeben haben - jetzt droht ihr lebenslange Haft. Noch dazu verordnete die Justiz den Journalisten einen Maulkorb: Niemand in Israel darf über den Fall berichten.
Irgendwann im Dezember vergangenen Jahres klingelte es bei Anat Kamm an der Tür. Vor dem Tel Aviver Apartment der 23-Jährigen stand die Polizei. Sie übergab der Journalistin einen Gerichtsbeschluss: Sie dürfe ihre Wohnung bis auf weiteres nicht mehr verlassen. Wie es der jungen Frau seitdem geht, wie sie mit der Gefangenschaft in den eigenen vier Wänden fertig wird, ist nicht bekannt: Seit jenem Wintertag hat sich ein Mantel des Schweigens über das Leben der Anat Kamm gelegt.
Denn mit dem Beschluss, die Israelin unter Hausarrest zu stellen, hatte das Gericht eine weitere Order erteilt: Niemand in Israel darf über den Fall Kamm sprechen. Nicht sie. Nicht ihre Familie. Nicht ihre Freunde. Nicht ihre Anwälte. Wer redet, dem droht Gefängnis. Die Nachrichtensperre betrifft die einheimischen Medien genauso wie in Israel stationierte Korrespondenten ausländischer Blätter.
Es ist, als hätte es Anat Kamm nie gegeben.
Dass der Fall nun doch publik geworden ist, ist einigen couragierten israelischen Journalisten zu verdanken. Sie wollten sich nicht mit dem Maulkorb abfinden und steckten im Ausland lebenden Kollegen, was sie über den Fall wussten. Die setzten das Puzzle zusammen, so gut sie konnten. Kamms Geschichte ist eine von Verrat und Rache: Ein Beispiel dafür, wie massiv die israelischen Sicherheitsbehörden gegen Nestbeschmutzer aus den eigenen Reihen vorgehen…."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage: