5186/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Sexualerziehung an österreichischen Schulen

 

 

In den Lehrplänen österreichischer Schulen ist auch eine umfassende Sexualerziehung vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Grundsatzerlass "Sexualerziehung in den Schulen" erstmals im Februar 1970 herausgegeben. Auf Grund geänderter Lehrplanbestimmungen wurde dieser 1990 aktualisiert und er ist in dieser Fassung bis heute gültig. Das bedeutet, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie und Pädagogik sowie die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre im Rahmen der rechtlichen Grundlage des Sexualkundeunterrichts nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.

Der Umgang der Gesellschaft mit dem Thema Sexualität  erfolgt mittlerweile mehrheitlich „offener“, als dies noch vor 20 Jahren der Fall war und Jugendliche erleben ihr „Erstes Mal“ immer früher. So kommt es nicht selten vor, dass Jugendliche bereits sexuelle Erfahrungen gemacht haben, noch bevor eine adäquate „Aufklärung“ stattgefunden hat. Dadurch wird die Sinnhaftigkeit der sexuellen Aufklärung, die die Jugendlichen emotional und auch verantwortungsbewusst auf die Sexualität vorbereiten soll, massiv untergraben.

Experten bemängeln zudem, dass die Sexualerziehung zu nüchtern biologisch erfolgt und der emotionale Aspekt, der in der Sexualität besonders wichtig wäre, außen vor gelassen wird. Darüber hinaus wird betont, dass Sexualerziehung fachübergreifend erfolgen und nicht auf ein einzelnes Fach wie den Biologieunterricht abgewälzt werden soll, nicht zuletzt auch aufgrund des Risikos, dass die Schüler ansonsten lediglich mit den normativen Wertvorstellungen einer einzelnen Person konfrontiert werden.

Als wichtiger Grund, warum die Sexualerziehung in Österreich nicht an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst sei, wird der massive Einfluss der römisch-katholischen Kirche auf die Lehrplangestaltung angesehen. Die Ansichten der Kirche zu diesem Thema seien oftmals nicht mehr zeitgemäß und werden deshalb als nicht zielführend kritisiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende


Anfrage

 

1. Welche Gründe standen einer Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung an den Schulen“ seit 1990 entgegen?

2. Wurden seitens des BMUKK zahlreiche kritische Stellungnahmen der vergangenen Jahre zur schulischen Sexualerziehung, etwa seitens der WHO, zur Kenntnis genommen?

3. Wenn ja, weshalb wurden diese Stellungnahmen bisher nicht im Rahmen einer Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung an den Schulen“ berücksichtigt?

4. Wird seitens des BMUKK beabsichtigt, den Grundsatzerlass „Sexualerziehung an den Schulen“ zu novellieren bzw. die Sexualerziehung an österreichischen Schulen zu überarbeiten?

5. Wenn ja, welche inhaltlichen bzw. methodischen Änderungen sind nach derzeitigem Planungsstand vorgesehen?

6. Wird bei einer allfälligen Änderung des Grundsatzerlasses der emotionale Aspekt der Sexualität stärker berücksichtigt werden (wie es etwa in der Stadt Wien durch den Einsatz des Films „Sex we can?!“ bereits erfolgt)?

7. Welche externen Experten bzw. Einrichtungen sollen bei der Gestaltung der Lehrpläne für Sexualerziehung künftig einbezogen werden?

8. Sollen bei der Gestaltung der Lehrpläne für Sexualerziehung künftig auch religiöse Gemeinschaften, etwa die römisch-katholische Kirche, einbezogen werden?

9. Wenn ja, um welche Gemeinschaften handelt es sich und wie werden diese jeweils einbezogen?