5190/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Klebefleisch“ in der Lebensmittelbranche (Formfleisch)

 

Auf den Packungen steht beispielsweise Nuß- oder Lachsschinken. Deutsche Experten für
Lebensmittelsicherheit fanden nun heraus, daß einige dieser verpackten Schinken keinesfalls
natürlich gewachsen sein können. Einige Hersteller setzten also offenbar darauf, kleinere
Fleischstücke zu ganzen Schinkenscheiben bzw. einem ganzen Schinkenstück
zusammenzukleben (!). Ein Klebeschinken. Wenngleich nicht gesundheitsschädigend, stellt
dieser ohne Kennzeichnung eine bewusste Irreführung und Täuschung dar.

Ein „Reinheitsgebot für Rohschinken forderte daher der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) nach Bekanntwerden dieser Fleischmanipulationen. Das NDR-Verbrauchermagazin
Markt hatte über "Klebefleisch" berichtet, wonach es bereits heute Rohschinkenprodukte gibt,
die mit Hilfe eines Enzyms (z.B. Transglutaminase) aus mehreren Fleischteilen zu einem
Stück zusammengekleistert werden.

Wer rohen Schinken kauft, erwartet keine zusammengesetzten Teilstücke, sondern ein Stück
gewachsenes Muskelfleisch. „Heute ist es der Rohschinken, morgen das
zusammengeklebte Grillsteak, meinte dazu der vzbv.

Zu befürchten ist, daß derartige Fleischprodukte (z.B. Schinken) auch in Österreich in
Verkehr gebracht werden und KonsumentInnen und Behörden getäuscht werden. Es kann
nicht sein, daß die Lebensmittelüberwachung im Nachhinein mit der Lupe überprüfen muss,
welche Verfahren bei der Lebensmittelverarbeitung zum Einsatz gekommen sind.


Diese Irreführung ist erst mit neuen Produktionsmethoden möglich geworden:
Wie das geht? Eine mögliche Methode ist der Einsatz von zusätzlichen Enzymen, wie
Transglutaminase. Bislang ist die Verwendung dieses Eiweißes in Europa nicht
kennzeichnungspflichtig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.  Ist in Österreich ein Verkleben von Fleischstücken bei rohem Fleisch und
Fleischerzeugnissen (wie Rohschinken) unter Einsatz von Enzymen zulässig?

2.              Wenn ja, bei welchen Fleischerzeugnissen kommt dieses Verfahren mit Enzymen in der
Lebensmittelbranche aktuell zum Einsatz?

3.              Wenn ja, muß dies extra gekennzeichnet werden, damit eine Irreführung der
KonsumentInnen und Behörden ausgeschlossen wird?

4.              Werden Sie auf europäischer Ebene für ein generelles Herstellungs- und Vertriebsverbot
von auf diese Art und Weise produzierten Fleischerzeugnissen (z.B. Klebeschinken)
eintreten?

5.              Oder werden Sie sich auf europäischer Ebene für ein Zulassungsverbot von „Klebe-
Enzymen", die für die Herstellung von derartigen Fleischerzeugnissen verwendet werden,
stark machen?

6.              Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit der immer schärfer geführte
Preiskampf im Lebensmittelhandel - insbesondere bei Fleisch - langfristig nicht zu Lasten
der Qualität von Fleischerzeugnissen geht?