5190/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Klebefleisch“ in der Lebensmittelbranche (Formfleisch)
Auf
den Packungen steht beispielsweise Nuß- oder Lachsschinken. Deutsche
Experten für
Lebensmittelsicherheit
fanden nun heraus, daß einige dieser verpackten Schinken keinesfalls
natürlich
gewachsen sein können. Einige Hersteller setzten also offenbar darauf,
kleinere
Fleischstücke zu ganzen Schinkenscheiben bzw. einem ganzen
Schinkenstück
zusammenzukleben (!). Ein Klebeschinken. Wenngleich nicht
gesundheitsschädigend, stellt
dieser ohne Kennzeichnung eine bewusste Irreführung und Täuschung
dar.
Ein
„Reinheitsgebot
für Rohschinken“ forderte daher der Verbraucherzentrale
Bundesverband
(vzbv)
nach Bekanntwerden dieser Fleischmanipulationen. Das NDR-Verbrauchermagazin
Markt
hatte über "Klebefleisch" berichtet, wonach es bereits heute
Rohschinkenprodukte gibt,
die
mit Hilfe eines Enzyms (z.B. Transglutaminase) aus mehreren Fleischteilen zu
einem
Stück zusammengekleistert werden.
Wer rohen
Schinken kauft, erwartet keine zusammengesetzten Teilstücke, sondern
ein Stück
gewachsenes Muskelfleisch. „Heute ist es der Rohschinken, morgen das
zusammengeklebte Grillsteak“, meinte dazu
der vzbv.
Zu
befürchten ist, daß derartige Fleischprodukte (z.B. Schinken)
auch in Österreich in
Verkehr gebracht werden und KonsumentInnen und Behörden getäuscht
werden. Es kann
nicht
sein, daß die Lebensmittelüberwachung im Nachhinein mit der Lupe
überprüfen muss,
welche
Verfahren bei der Lebensmittelverarbeitung zum Einsatz gekommen sind.
Diese Irreführung
ist erst mit neuen Produktionsmethoden möglich geworden:
Wie
das geht? Eine mögliche Methode ist der Einsatz von zusätzlichen
Enzymen, wie
Transglutaminase.
Bislang ist die Verwendung dieses Eiweißes in Europa nicht
kennzeichnungspflichtig.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Ist in Österreich
ein Verkleben von Fleischstücken bei rohem Fleisch und
Fleischerzeugnissen
(wie Rohschinken) unter Einsatz von Enzymen zulässig?
2.
Wenn ja, bei welchen Fleischerzeugnissen kommt dieses Verfahren mit
Enzymen in der
Lebensmittelbranche
aktuell zum Einsatz?
3.
Wenn ja, muß dies extra gekennzeichnet werden, damit eine
Irreführung der
KonsumentInnen
und Behörden ausgeschlossen wird?
4.
Werden Sie auf europäischer Ebene für ein generelles
Herstellungs- und Vertriebsverbot
von
auf diese Art und Weise produzierten Fleischerzeugnissen (z.B. Klebeschinken)
eintreten?
5.
Oder werden Sie sich auf europäischer Ebene für ein
Zulassungsverbot von „Klebe-
Enzymen",
die für die Herstellung von derartigen Fleischerzeugnissen verwendet
werden,
stark machen?
6.
Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit der
immer schärfer geführte
Preiskampf im Lebensmittelhandel - insbesondere bei Fleisch - langfristig nicht
zu Lasten
der Qualität von Fleischerzeugnissen geht?