5192/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneten

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend § 16 Abs. 14 Glücksspielgesetz

 

Der § 16 Abs. 14 Glücksspielgesetz normiert nachfolgende Vergabekriterien für die Zuerkennung von Lotto-Toto Annahmestellen an Trafikanten:

 

§ 16 Abs. 14 GSpG: Bei Abschluss von Verträgen für Spiele gemäß Abs. 2 sind Tabakverschleißgeschäfte bevorzugt zu berücksichtigen, wenn sie von folgenden Personen betrieben werden:

1. Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 4 des Opferfürsorgegesetzes BGBl. Nr. 183/1947;

2. Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152, oder dem Heeresversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 27/1964, wenn ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vH gemindert ist;

3. Empfänger einer Witwenrente oder Witwenbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 oder dem Heeresversorgungsgesetz;

4. begünstigte Invalide im Sinne des § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970.

Bei der Vergabe ist insbesondere auf die für einen befriedigenden Vertrieb erforderliche Geschäftstüchtigkeit, die Verfügung über voll entsprechende Geschäftsräumlichkeiten sowie die günstige örtliche Lage Bedacht zu nehmen.

 

 

Seit dem Inkrafttreten des Tabakmonopolgesetz 1996 hat sich bei den „Tabakverschleißern“, d.h. Trafikanten (TFG; TVS) der Anteil der in § 16 Abs. 14 GSpG genannten „Vorzugsberechtigtengruppen“ von 29% auf 49% bundesweit erhöht.

 

In Zeiten von Glücksspielnovellen, wo der „Kuchen“ der Glücksspielerträge neu verteilt wird, ist von Interesse, welche bisherige und zukünftige Vergabepolitik bei Lotto-Toto Annahmestellen von Gesetzgeber, Aufsichtsbehörde BMF und Konzessionär hier umgesetzt wird.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende 
 
ANFRAGE
 
1.     Welchen Anteil hatte die Gruppe der Vorzugsberechtigten aus dem Kreis der „Tabakverschleißer“ im Jahre 1995 an den Betreibern einer Lotto-Toto-Annahmestelle in absoluten Zahlen und Prozent?
 
2.     Wie teilte sich dieser Anteil auf Tabakfachgeschäftsbetreiber (TFG) und Tabakverkaufsstellenbetreiber (TVS) in absoluten Zahlen und Prozent auf?

 

3.     Wie teilte sich dieser Anteil auf die einzelnen Bundesländer in absoluten Zahlen und Prozent auf?
 
4.     Welche Entwicklung nahm der Anteil der Vorzugsberechtigten zwischen 1996 und 2009 Bezug nehmend auf die Fragen 1. – 3. dieser Anfrage?

 

5.     Wie viele Vorzugsberechtigten gemäß § 16 Abs. 14 GSpG aus dem Kreis der „Tabakverschleißer“ hat in den Jahren 1996 bis 2009 um eine Lotto-Toto Annahmestelle angesucht und ist abgelehnt worden?
 
6.     Aus welchen Gründen erfolgte diese Ablehnung im Einzelnen?

 

7.     Wie teilten sich diese Ablehnungen auf die einzelnen Bundesländer in absoluten Zahlen und Prozent auf?

 

8.     Welchen Anteil hatte die Gruppe der Vorzugsberechtigten, die nicht aus dem Kreis der „Tabakverschleißer“ stammte, im Jahre 1995 an den Betreibern einer Lotto-Toto-Annahmestelle in absoluten Zahlen und Prozent?

 

9.     Wie teilte sich dieser Anteil auf die einzelnen Bundesländer in absoluten Zahlen und Prozent auf?

 

10.  Welche Entwicklung nahm der Anteil der Vorzugsberechtigten zwischen 1996 und 2009 Bezug nehmend auf die Fragen 8. und 9. dieser Anfrage?

 

11.   Welche Entwicklung erwarten Sie auf der Grundlage der Informationen aus den Fragen 1. – 10. dieser Anfrage für den Zeitraum 2010-2015?

 

12.  Wird sich die aktuelle Novelle 2010 des Glücksspielgesetzes durch eine Verschiebung der Umsätze weg von Lotto-Toto und hin zum Automatengeschäft auf die Umsätze und die Anzahl der Lotto-Toto-Annahmestellen auf die Vorzugsberechtigten gemäß § 16 Abs. 14 GSpG auswirken?

 

13.  Wenn nein, warum nicht?

 

14.  Wie haben sich die „Handelsspannen“ für Vorzugsberechtigten gemäß § 16 Abs. 14 GSpG aus dem Kreis der „Tabakverschleißer“ in den Jahren 1996 bis 2009 bei „alten“ und „neuen“ Verträgen mit den Österreichischen Lotterien entwickelt?