5200/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Flussbauliches Gesamtprojekt (FGP) Donau östlich von Wien

 

 

Derzeit findet in Wien und in Bratislava eine Konferenz der EU Kommission im Rahmen der Erstellung einer neuen Strategie für den Donauraum statt (19.-21.4.2010). Das Thema Schifffahrt wird in diesem Zusammenhang als zentral für die Weiterentwicklung des gesamten Raumes angesehen. Die Donau ist jedoch nicht nur als Verkehrsachse, sondern insbesondere auch von enormer ökologischer Bedeutung. Etliche Schutzgebiete liegen entlang der Donau, wie u.a. auch der Nationalpark Donau Auen. Gerade im Kontext eines naturverträglichen Ausbaus der Wasserstraße wird das österreichische Pilotprojekt „Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ der via donau immer wieder als best practice Beispiel genannt und auch durch mehrere Initiativen über den gesamten Donauraum beworben. Dabei sind gerade in diesem Projekt einige Punkte offen, welche die Umwelt- und Naturverträglichkeit des Gesamtprojektes in Frage stellen. Eine für die Mitglieder des Umweltausschusses organisierte Informations- und Diskussionsveranstaltung unter Einbeziehung der via donau GmbH, des Umweltbundesamtes, des Nationalparks Donauauen und NGOs am 24.2.2010 warf weitere Fragen auf, zu deren abschließenden Klärung die vorliegende Anfrage einen Beitrag leisten soll.

Die Donau wurde im Rahmen der Trans-European Networks – Transport (TEN-T) als Teil des prioritären Wasserstraßen-Projekts Nr. 18 definiert. In ihrem Oberlauf existieren mehrere Abschnitte, die als schifffahrtstechnische Engpässe bezeichnet werden: der Abschnitt Straubing – Vilshofen (Bayern/D) und in Österreich die Wachau sowie der Abschnitt Wien – Staatsgrenze bei Bratislava.

Für den Abschnitt Wien – Staatsgrenze bei Bratislava (Strom-km 1.921,0 bis km 1.872,7, also 48,3 km) wurde von der via donau GmbH Bewilligungen eines aus zwei Teilen bestehenden Projekts beantragt, das Flussbauliche Gesamtprojekt östlich von Wien (FGP) (gemäß UVP-G, Wasserrechtsgesetz, NÖ Naturschutzgesetz, Forstgesetz, NÖ Nationalparkgesetz etc.) und der Naturversuch bei Bad Deutsch-Altenburg (NV-BDA) (gemäß NÖ Nationalparkgesetz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, etc.). Für beide wurden bei der EU Förderungen beantragt. Das FGP bezweckt u.a. den Stopp der Eintiefung durch Stabilisierung der Gewässersohle und die Gewährleistung einer Fahrwassertiefe von 2,80 m bei Regulierungsniedrigwasser. Da das FGP in einem Europaschutzgebiet (nach FFH-Richtlinie 92/43/EWG und Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG) durchgeführt werden soll, das eine große Zahl stark bedrohter, nach diesen Richtlinien geschützter Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten enthält, sieht es auch eine Reihe ökologischer Ausgleichmaßnahmen vor.

Die Stabilisierung der Stromsohle soll mit Hilfe der so genannten „Granulometrischen Sohlverbesserung“, bei der im Vergleich zum Ist-Zustand im Mittel doppelt großer Schotter auf die Sohle aufgebracht werden soll, erreicht werden. Da diese Methode den Geschiebe­trieb um 90% des normalen Ausmaßes reduziert, wird die ökologische Funktionsfähigkeit der Donau massiv beeinträchtigt werden, was einer Zustands­verschlechterung im Sinne der Wasser-Rahmenrichtlinie 2000/60/EG gleichkommt. Darüber hinaus sind Ursache, Ausmaß, Tendenz der Eintiefung der Donau und in Folge die Frage der am besten geeigneten Gegenmaßnahmen höchst umstritten, unabhängige Expertengutachten dazu fehlen. Ob die geplanten ökologischen Maßnahmen wie Ufer­rückbau und Gewässervernetzung die Beeinträchtigung der Umlagerungskraft des Flusses zu kompensieren bzw. zu verbessern imstande sind, wird von den naturschutzfachlichen Amtssachverständigen im Rahmen der UVP in Frage gestellt.

Da das FGP in einem der am besten geschützten Gebiete Europas (außer Europa- und Ramsarschutzgebiet auch noch zum Nationalpark Donau-Auen erklärt) durchgeführt werden soll, wird die geplante technische Durchführung der Sohlstabilisierung und Niederwasser­regulierung von einigen NGOs bekämpft. Laut NÖ Nationalparkgesetz ist grundsätzlich jeglicher Eingriff darin verboten.

Der Naturversuch bei Bad Deutsch-Altenburg soll auf einer Länge von drei Kilometern umgesetzt werden, bleibt somit unter dem Schwellenwert, ab dem eine Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) notwendig ist, und erfordert daher für die Bewilligung wesentlich geringere Prüfumfänge. Eine Naturverträglichkeitsprüfung gemäß FFH-Richtlinie wurde nicht durchgeführt. Es besteht außerdem der Verdacht, dass hier Forschungsbedarf vorgespiegelt wurde, um einen höheren EU-Kofinanzierungsanteil zu erzielen.

Weiters wurde vorab im Nationalpark-Bereich das Pilotprojekt Witzelsdorf durchgeführt (TEN‑T-Förderung) sowie die Projekte Revitalisierung Donau-Ufer Bereich Thurnhaufen (Stopfenreuth gegenüber Hainburg), Gewässervernetzung und Lebensraummanagement Donau-Auen (zwischen Wien und Hainburg) und Altarmvernetzung Rossatz-Rührsdorf (Wachau), die alle drei aus LIFE-Mitteln gefördert wurden und mit denen die Auswirkungen von Uferrückbau und Buhnenumgestaltung bereits erprobt wurden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Fragen betreffend Projektfinanzierung:

1)      Wie hoch belaufen sich die aktuell berechneten Gesamtkosten für das Flussbauliche Gesamtprojekt der Donau östlich von Wien (in der Folge FGP genannt) den Naturversuch Bad Deutsch-Altenburg (in der Folge NV-BDA genannt), das Pilotprojekt Witzelsdorf (in der Folge PW genannt) sowie die LIFE-Projekte im Bereich Donau-Auen und in der Wachau (jeweils aufgeschlüsselt)?

a)      Wie hoch waren bzw. sind dabei die Planungskosten gesamt (detaillierte Auflistung FGP inklusive Umweltverträglichkeitserklärung bzw. NV-BDA bzw. PW bzw. LIFE-Projekte)?

b)      Wie hoch waren bzw. sind dabei die Verfahrenskosten (FGP / NV-BDA / PW / LIFE-Projekte)?

c)      Wie viel von den Gesamtkosten wurde bereits zugesichert, wie viel bereits ausgegeben (detaillierte Aufschlüsselung jeweils FGP / NV-BDA / PW / LIFE-Projekte)?

2)      Welche Zahlungen bzw. Kosten wurden seitens des BMVIT und seitens der via donau im Zusammenhang mit dem FGP, dem NV-BDA, dem PW und den LIFE-Projekten bereits getätigt?

a)      Wie viele Mittel wurden dabei für Vorstudien, Beauftragungen seit dem Jahr 2000 aufgewendet?

b)      Welche Vorstudien liegen bereits vor (Aufschlüsselung nach Studientitel, Auftraggeber, Auftragssumme und Beauftragtem [Institut, Firma, Experte])?

c)      Um eine vollständige Auflistung der Studien (abgeschlossen und laufend), die im Zusammenhang mit dem FGP bisher in Auftrag gegeben wurden (Aufschlüsselung nach Titel, Auftraggeber, Auftragssumme und Beauftragtem [Institut, Firma, Experte]) wird ersucht.

3)      Wie viele Mittel wurden seitens ihres Ressorts bzw. seitens der via donau seit dem Jahr 2000 für Gutachten aufgewendet?

a)      Um eine detaillierte Auflistung der Gutachten und Beauftragungen (Titel, Auftraggeber, Kosten, Beauftragter [Institut, Firma, Experte]), die bisher erstellt wurden (jeweils FGP, NV-BDA, PW, LIFE-Projekte) wird ersucht.

b)      Wurden seitens der via donau an Universitätsinstitute, die auch Gutachten bzw. Expertisen erstellt haben, Sachleistungen (wie etwa Zahlungen von Laboreinrichtung, etc.) seit dem Jahr 2000 getätigt?

c)      Haben Fischereiorganisationen (im Zusammenhang mit dem FGP, NV-BDA, PW, LIFE Projekte) finanzielle Zuwendungen (auch Sachleistungen) seitens des BMVIT bzw. der via donau erhalten? Bitte um detaillierte Auflistung jedes einzelnen Auftragsverhältnisses bzw. jeder einzelnen Förderung, Sachleistung (Nennung der Organisation, Titel des Auftragsverhältnisses, abgerechnete Leistung, Höhe und Zeitpunkte der Zahlungen, Ergebnis etc.).

d)      Haben Fischereiorganisationen im Zusammenhang mit anderen Projekten (Hochwasserschutz usw.) finanzielle Zuwendungen (auch Sachleistungen) seitens des BMVIT bzw. der via donau erhalten? Bitte um Auflistung wie bei c).

4)      Gab es ausgehend vom BMVIT bzw. der via donau im Zusammenhang mit dem FGP, dem NV-BDA, dem PW und den LIFE-Projekten neben den Vorstudien und Gutachten noch weitere Beratungs­dienst­leistungen, die seit dem Jahr 2000 in Anspruch genommen wurden?

a)      Welche waren das im Detail – Nennung der / des Auftragnehmer(s) – und wie viele Mittel wurden dafür aufgewendet?

b)      Um eine Auflistung der aufgewendeten Mittel nach Beratungsdienstleistungen wird ersucht.

c)      Wie hoch waren die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Werbekosten – bitte um detaillierte Auflistung aller Beratungsleistungen (Auftragnehmer, Höhe und Dauer)?

 

5)      Gibt es ein begleitendes Monitoring hinsichtlich der Umweltauswirkungen für das FGP, den NV-BDA, das PW und die LIFE-Projekte? Welche Institutionen und Personen sind damit beauftragt? Bitte um detaillierte Aufzählung der einzelnen Projekte inkl. der Auftragnehmer, Kosten und Zeitrahmen der Beauftragungen.

6)      Gibt es Festlegungen darüber, welche Institutionen und Personen mit dem Beweissicherungsprogramm für das FGP und den NV-BDA beauftragt werden soll?

7)      Gibt es Festlegungen darüber, ob der Nationalpark mit der Koordination des Beweissicherungsprogramms für das FGP und den NV-BDA beauftragt werden soll?

8)      Wo werden die aus Monitoring- und Beweissicherungsaktivitäten resultierenden Daten gespeichert? Wer hat Zugang zu diesen Daten?

9)      Wie viel Finanzmittel standen bzw. stehen dem Projektwerber durch Kofinanzierung der Europäischen Union hinsichtlich des FGP, des NV-BDA, des PW und der LIFE-Projekte zur Verfügung?

a)      Gibt es hier schon Zusicherungen von der EU? Wenn ja, wie lauten die Zusicherungen im Detail und wie hoch sind sie (Aufschlüsselung nach Jahren sowie nach FGP, NV-BDA, PW, LIFE-Projekte) in absoluten Zahlen sowie nach prozentuellem Kofinanzierungsanteil?

b)      Sind die Zusicherungen für eine Kofinanzierung an Auflagen, Bedingungen, Befristungen oder Förderzeiträume gebunden? Wenn ja, welche sind das im Detail (Auflistung nach FGP, NV-BDA, PW, LIFE-Projekte)?

c)      Besteht seitens der EU ein Rücktrittsrecht (z.B. bei Nichterfüllung von Auflagen)?

d)      Wie sieht das Verhältnis der Ausgaben Österreichs und der EU aus – aufgeschlüsselt nach FGP, NV-BDA, PW, LIFE-Projekte?

e)      Wie rechtfertigt das BMVIT gegenüber der EU die Tatsache, dass der NV-BDA aus bereits durchgeführten Projekten bekannte Sachverhalte untersuchen soll (PW, LIFE-Projekte) und lediglich der technischen Erprobung des Bauablaufs beim Einbringen des Grobgeschiebes dient?

f)       Welche Unterlagen wurden der EU betreffend Förderungen bereits übermittelt?

 

10)   Wie werden die österreichischen (nationalen) Budgetmittel aufgewendet?

a)      Welche Zahlungen hat die via donau seitens des BMVIT für FGP, NV-BDA, PW, LIFE-Projekte seit dem Jahr 2000 erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren.

b)      Wie sieht die budgetäre Deckung der bereitgestellten Mittel im BMVIT jeweils für das Jahr 2010 für das FGP, den NV-BDA, das PW und die LIFE Projekte aus?

c)      Wie schauen die Budgetpläne bzw. Budgetansätze des BMVIT für FBG, NV-BDA und PW für die Jahre 2011und 2012 aus? Wie der Budgetpfad für die Jahre 2013 bis 2014?

d)      Gibt es in diesem Zusammenhang (für FGP, NV-BDA, PW?) Zusicherungen von anderen Ministerien? Wenn ja, wie lauten die Zusicherungen im Detail und wie hoch sind sie (detaillierte Auflistung nach Ressorts) und wie sehen die Budgetjahreszahlen aus?

e)      Gibt es auch finanzielle Zusicherungen von den Ländern NÖ und Wien bzw. von der Stadt Wien? Wenn ja, wie lauten die Zusicherungen im Detail und wie hoch sind sie (genaue Aufstellung nach FGP, NV-BDA, PW, LIFE-Projekte) und wie sehen die Budgetjahreszahlen aus?

f)       Von welchen Abteilungen des BMVIT werden diese Budgetmittel konkret zur Verfügung gestellt?

g)      Wie sehen die Budgetplanungen für das FGP, den NV-BDA und ggf. für das PW und die LIFE-Projekte im BMVIT und den anderen Ressorts für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 aus (jeweils aufgeschlüsselt nach Ressort und Höhe)?

 

11)   Gab es (seit dem Jahr 2000) oder gibt es Auftragsverhältnisse, Kooperationsverträge, Sachleistungen oder ein Arbeitsübereinkommen zwischen dem BMVIT bzw. der via donau und der Nationalpark Donau-Auen GmbH im Zusammenhang mit dem FGP, dem NV-BDA, dem PW und LIFE-Projekten?

a)      Wenn ja, wie sahen bzw. wie sehen diese Auftragsverhältnisse bzw. Kooperation(en) im Detail aus (Name, Zweck, Höhe etc.)?

b)      Hat die Nationalpark Donau-Auen GmbH bzw. MitarbeiterInnen der Nationalpark Donauauen GmbH im Zusammenhang mit FBG, NV-BDA, PW Aufträge seitens der via donau erhalten? Wenn ja welche, bitte um detaillierte Auflistungen jedes Auftrages und wie hoch waren die Zahlungen? Gab es sonstige Zuwendungen seitens der via donau seit dem Jahr 2000 in Form von Sitzungsgeldern, Spesenabrechnungen, sonstigen finanziellen Zahlungen auch in Form von Sachleistungen?

c)      Gab es oder gibt es Aufträge an die Nationalpark Donau-Auen GmbH im Zusammenhang mit der Erstellung naturschutzfachlicher Planungsgrundlagen bzw. dem Monitoring der Auswirkungen von wasserbaulichen Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Pflanzen und Tiere im Nationalpark?

d)      Welche weiteren Kooperationen bzw. Aufträge betreffend FGP und NV-BDA sind in Planung (ökologische Begleitplanung etc.)?

e)      Welcher Art sind die Kooperationen zwischen Nationalpark und via donau hinsichtlich der ETC–SEE Danube Parks, welche Übereinkommen gibt es diesbezüglich und welche sind geplant?

f)       Gab es seitens ihres Ressorts bzw. seitens der via donau Zahlungen oder Zuwendungen an die Nationalpark Donau-Auen GmbH? Wenn ja, wie hoch waren diese Zahlungen und für welche Bereiche/Leistungen wurden sie getätigt?

12)   Wie hoch ist der Anteil des Budgets, das im FGP bzw. dem NV-BDA für Sohlstabilisierung vorgesehen ist?

13)   Wie hoch ist der Anteil des Budgets des FGP, des NV-BDA und des PW, der für gewässerökologische Maßnahmen vorgesehen ist?

a)      Um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für die gewässer­ökologischen Maßnahmen des Projektes (Uferrückbau, Gewässervernetzungen, Altarmanbindungen, etc.) wird ersucht.

b)      Welche Einnahmen sind durch den Verkauf von ca. 400.000 m³ Grobsteinen aus dem Bereich Donauuferrückbau zu erwarten?

c)      Wie hoch fallen die Beauftragungen für geplante Fachgutachten aus?

d)      Wie hoch belaufen sich die Planungskosten (bitte um detaillierte Auflistung)?

 

14)   Vom BMVIT und der via donau wurde 2002 ein Leitungsausschuss eingesetzt, der das FGP und den NV-BDA maßgeblich mitgestaltet hat.

a)      Wer sind die Mitglieder des Leitungsausschusses?

b)      Wie hoch beliefen sich die Kosten für den Leitungsausschuss der via donau inklusive aller Beauftragungen innerhalb des Leitungsausschusses (Sitzungsgelder, Honorare, Entschädigungen)? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen, Abgeltungen bzw. Finanzzuwendungen seitens der via donau an jedes einzelne Mitglied des Leitungsausschusses nach Höhe/Betrag, Grund/Auftragsverhältnis und Kalenderjahr seit dem Jahr 2002.

c)      Wurde seitens des BMVIT bzw. der via donau an Mitglieder des Leitungs­ausschusses oder mit ihnen in Zusammenhang stehende Organisationen, Universitätsinstitute, Vereine, etc. die Erstellung von Gutachten beauftragt?

d)      Gab es über diesen Leitungsausschuss seit dem Jahr 2002 finanzielle Zuwendungen an die Nationalpark Donau-Auen GmbH bzw. an angestellte MitarbeiterInnen der Nationalpark Donau-Auen GmbH? Wenn ja, bitte um detaillierte Auflistung von Person, Auftrag/Grund, Höhe der jeweiligen Zuwendung und das Kalenderjahr. Sind weitere Zuwendungen geplant?

e)      Gab es seit dem Jahr 2000 seitens des BMVIT bzw. der via donau Aufträge oder Zahlungen an den „Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Verein“? Wenn ja welche (bitte um Nennung der jeweiligen Grundlage, Höhe der Zahlung und das Kalenderjahr, wann die Zahlung erfolgte)?

f)       Wer hat die Planungsgrundsätze des FGP bzw. des NV-BDA beschlossen (Bitte um Nennung des Gremiums bzw. des Ausschusses sowie die Namen der Personen, die in diesen Gremien sitzen)?

15)   Wie hoch ist bzw. war das jährliche Gesamtbudget der via donau in den Jahren 2000-2010 (jährliche Auflistung)? Wie hoch waren dabei jeweils die Zuwendungen seitens des BMVIT (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren)?

Fragen betreffend Verkehr:

16)   Wie werden die derzeit auf dem Donauabschnitt Wien-Bratislava vorhandenen Transportkapazitäten der Frachtschifffahrt (prozentuell) ausgenützt bzw. besteht dahingehend ein Kapazitäts­problem auf diesem Streckenabschnitt?

17)   Wie stark würde sich die Frachtkapazität an der Donau östlich von Wien durch das FGP erhöhen bzw. wie stark würde das jährliche Transportaufkommen bzw. der durch­schnittliche Auslastungsgrad zunehmen (Bitte auch Schwankungsbreite der Erwartungen angeben)? Auf welchen Gutachten bzw. Expertisen basieren die Annahmen des BMVIT?

18)   Wie wird sich die bisherige Struktur des Güterverkehrs (modal split) im Donaukorridor Ost durch das FGP verändern (Bitte auch Schwankungsbreite der Erwartungen angeben)?

19)   Inwieweit sind die baulichen Anpassungen der Schifffahrtsrinne im FGP auf eine – bezogen auf den Ist-Zustand - Förderung des Verkehrs von Motorgüterschiffen ausgerichtet und inwieweit sind sie an, den Güterverkehr auf der Donau dominierenden, Schubverbänden ausgerichtet?

Fragen betreffend Umwelt- und Naturschutz:

20)   Liegen Bilanzen über die spezifischen Emissionen beim Transport der gleichen Gütermenge von der Schifffahrt im Vergleich zur Bahn bzw. zur Straße vor (jeweils detaillierte Auflistung unter Angabe der Schwankungsbreite)?

21)   Welche Firmen waren bisher mit der Sohlestabilisierung der Donau östlich von Wien, mit Uferrückbauten etc. im Zusammenhang mit dem PW und der Umsetzung der LIFE-Projekte beauftragt (Bitte um Bekanntgabe jeder einzelnen Firma, Grund und Höhe des Auftrages)?

22)   Wie viel Material wurde aus der Donau östlich von Wien seit 1996 insgesamt gebaggert, wie viel davon eleviert bzw. dem Geschiebehaushalt entnommen (z.B. durch Verklappung in Bunenfeldern)? Welche Firmen wurden seit dem Jahr 1996 damit beauftragt? Bitte um Angabe der Auftragssumme – aufgeschlüsselt nach Baggerungen – unabhängig davon, unter welchem Titel sie durchgeführt wurden, des Orts, wo diese durchgeführt wurden, nach Kalenderjahren, Menge und Typ.

23)   Wie viel Material wurde der Donau an welchen Stellen danach wieder zugeführt (Auflistung auch nach Jahren seit 1996)?

24)   Weshalb wurde für das „Generelle Projekt“ (laufende Erhaltungsbaggerungen, Bescheid aus 2003) seitens der via donau weder eine naturschutzrechtliche Bewilligung beantragt, noch von der Behörde erteilt?

25)   Warum wurde für die Genehmigungen weiterer Baggerungen (Zufahrt zu Hafen und Ländenbereichen) als Ergänzungsbescheid zum „Generellen Projekt“ kein UVP-Verfahren gemäß Anhang I Z 42 UVP-G 2000 (Schutz- und Regulierungs­bauten auf einer Länge von mehr als 3 km) beantragt, obwohl die im beantragten Projekt beinhalteten Abschnitte zusammen den Schwellenwert deutlich überschreiten?

26)   Eine Vollständigkeit der Daten zur Beurteilung über die Genehmigungsfähigkeit im UVP-Verfahren FGP ist in den Bereichen Naturschutz, Gewässerökologie und Fischökologie nicht gegeben. Gibt es, bzw. wird es diesbezüglich vor Abschluss des generellen Genehmigungsverfahrens zusätzliche Erhebungen seitens des BMVIT bzw. der via donau geben? Bitte um eine genaue Darstellung der einzelnen Erhebungen, wer ist beauftragt, Zeitrahmen und deren Kosten.

27)   Ist das BMVIT der Ansicht, dass der NV-BDA innerhalb der gemäß NÖ Nationalpark-Ausnahmenbescheid erteilten Frist (31.12.2011) abgeschlossen werden kann, und wenn ja, wie begründen Sie dies?

Fragen betreffend Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN Übereinkommen):

28)   Wird von Seiten des BMVIT bzw der via donau der Ausbau der Donau zur E-Wasserstraße hinsichtlich des Donau-Oder-Elbe-Kanals befürwortet (E-Wasserstraßen E 20 und E 30 als Bestandteil des Abkommens aufgeführt)?

29)   Wie werden die Auswirkungen dieses Vorhabens auf das mehrfach geschützte trilaterale Ramsar-Gebiet „Donau-March-Thaya-Auen“ und die Vereinbarkeit mit internationalen, europarechtlichen und nationalen naturschutzrechtlichen Vorgaben beurteilt?

30)   Welche Auswirkungen hätte eine Ratifizierung des AGN-Übereinkommens durch Österreich auf das FGP hinsichtlich der Fahrwassertiefen (Wasserstraßenklassen IV und Va)?

31)   Das Erreichen der nach diesem Übereinkommen anzustrebenden Tiefenverhältnisse ist laut Stellungnahme des BMLFUW zum AGN-Übereinkommen nur in gestauten Donauabschnitten möglich.

a)      Teilt das BMVIT diese Einschätzung?

b)      Wenn ja, wird von Seiten des BMVIT bzw. der via donau dies für den Fall einer Ratifizierung des Übereinkommens auch für die letzten verbliebenen freien Fließstrecken der Donau gefordert? Wie wäre dies mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben bzw den der Nationalparkgesetze der Länder vereinbar?

32)   Österreichische Vertreter haben auf Ebene der UN-ECE das AGN Abkommen unterzeichnet. Wurde bei Vertragsunterzeichnung eine Vorbehaltserklärung betreffend Art. 10 des Abkommens (Schiedsgericht) wie sie in Art. 11 vorgesehen ist, abgegeben?

33)   Laut AGN-Übereinkommen sollte die jeweils empfohlene Abladetiefe im Durchschnitt an 240 d erreicht oder überschritten werden. Eine im Jahr 2006 nachträglich eingefügte Fußnote fordert für Oberläufe von Flüssen mit „häufigen Wasserstandsschwankungen“ 300 d (ohne eine Abgrenzung vorzunehmen und den Begriff „häufig“ zu konkretisieren). Welches Kriterium gelangt laut Einschätzung des BMVIT für die österreichischen Donauabschnitte mit freier Fließstrecke zur Anwendung und wie wird diese Einschätzung begründet?

34)   Schärfere Kriterien für den Oberlauf widersprechen hydrologischen Grundprinzipien, nach denen die Abflüsse stromabwärts zunehmen, und führen zu härteren Eingriffen. Wer ist für diese nachträgliche Mehrbelastung der Oberläufe von Fließgewässern verantwortlich, wer war bei den Beratungen auf UN-ECE-Ebene Antragssteller? Waren österreichische Delegierte vertreten? Welche Rolle hat die Republik Österreich beim Zustandekommen dieses „amendments“ gespielt, welche Position wurde von der Republik dabei vertreten, wie erfolgte die Beschlussfassung?


35)   Das AGN-Übereinkommen sieht eine flexible Anwendung insofern vor, als der Wert für den Tiefgang für eine bestimmte Wasserstrasse entsprechend den lokalen Bedingungen festzulegen ist (Anm. zu Tabelle 1 Pkt 6), und angemessene Beschränkungen hinsichtlich des zulässigen Tiefgangs auf Wasserstraßen mit veränderlichen Wasser­ständen unter Einhaltung eines Mindesttiefganges von unter allen Umständen 1,20 m vorgesehen werden können (Pkt iv unter „b) betriebliche Merkmale von Wasserstraßen“). Ist seitens des BMVIT für den Fall, dass dieses Abkommen von Österreich ratifiziert werden sollte, beabsichtigt, im Sinne der öffentlichen Interessen an der positiven Entwicklung der beiden Donauabschnitte mit freier Fließstrecke von diesen Bestimmungen Gebrauch zu machen? Wenn nein, warum nicht?