5205/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Personalangelegenheiten im Strafvollzug
In den nächsten Monaten sind zahlreiche wichtige Positionen im Strafvollzug zu besetzen.
Konkret geht es um die Besetzung folgender Funktionen:
In sämtlichen dieser Bestellungsverfahren gibt es aber Anhaltspunkte, dass bestimmte Personen mit einem Naheverhältnis zur Österreichischen Volkspartei erhöhte Erfolgsaussichten haben, die nicht auf objektivierbaren Kriterien beruhen. Grundsätzlich darf die Zugehörigkeit zu einer Partei schon von Gesetz wegen kein Hinderungsgrund sein. Es gilt aber zu vermeiden, dass ähnlich dem Innenministerium, nun auch im Justizministerium die Mitgliedschaft zu einer Partei entscheidendes Erfolgskriterium wird.
Darüber hinaus gibt es Gerüchte, dass die erfolgreiche Strafvollzugsakademie aus nicht nachvollziehbaren Gründen zerschlagen werden soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: