5205/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Personalangelegenheiten im Strafvollzug

 

 

In den nächsten Monaten sind zahlreiche wichtige Positionen im Strafvollzug zu besetzen.

 

Konkret geht es um die Besetzung folgender Funktionen:

 

 

In sämtlichen dieser Bestellungsverfahren gibt es aber Anhaltspunkte, dass bestimmte Personen mit einem Naheverhältnis zur Österreichischen Volkspartei erhöhte Erfolgsaussichten haben, die nicht auf objektivierbaren Kriterien beruhen. Grundsätzlich darf die Zugehörigkeit zu einer Partei schon von Gesetz wegen kein Hinderungsgrund sein. Es gilt aber zu vermeiden, dass ähnlich dem Innenministerium, nun auch im Justizministerium die Mitgliedschaft zu einer Partei entscheidendes Erfolgskriterium wird.

 

Darüber hinaus gibt es Gerüchte, dass die erfolgreiche Strafvollzugsakademie aus nicht nachvollziehbaren Gründen zerschlagen werden soll.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Warum wurde bei der Ausschreibung der Leitung der Justizanstalt Wien-Favoriten, einer Maßnahmenanstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher mit speziellem Behandlungs- und Betreuungsprofil keinerlei Anforderungen und Kenntnisse hinsichtlich der spezifischen Arbeit mit entwöhnungsbedürftigen Haftinsassen verlangt?
  2. Halten sie es tatsächlich für sinnvoll jemanden ohne praktische bzw. theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Drogen- und Suchtbehandlung bzw. Therapie zu bestellen?
  3. Wenn ja, wie begründen sie das?
  4. Hat es hinsichtlich der Bestellung des Leiters der JA Innsbruck Interventionen oder Wünsche seitens des Tiroler ÖVP-Landeshauptmanns Platter oder anderer Funktionäre seiner Partei gegeben, die die Bestellung einer bestimmten Person aus seinem Umfeld zum Inhalt hatten?
  5. Wenn ja, wer hat für wen interveniert?
  6. Wenn nein, wie kommt es, dass ein Bewerber, der nicht einmal ein Jahr im Rahmen des Strafvollzugs tätig war, von der Vollzugsdirektion „als im höchsten Ausmaß geeignet“ eingestuft wird?
  7. Ist es richtig, dass dieser Bewerber, wie Landeshauptmann Platter im Bereich der Tiroler Gendarmerie tätig war?
  8. Ist es richtig, dass sich ein Mitglied ihrs Kabinetts für die Leitungsstelle VD 1 in der Vollzugsdirektion beworben hat?
  9. Können sie trotz dieses Naheverhältnisses der Bewerberin ein objektives Bestellungsverfahren garantieren?
  10. Wenn ja, wie wollen sie das sicherstellen?
  11. Beabsichtigt das Justizministerium die Strafvollzugsakademie als einheitliche Bildungseinrichtung des Strafvollzugs aufzulösen und in eine Ausbildungsinstitution (Justizwachschule) und eine Fortbildungseinrichtung organisatorisch aufzuteilen?
  12. Gibt es dafür objektive, aus einer Evaluierung abgeleitete Gründe?
  13. Wenn ja, welche?
  14. Von welcher Seite ist der Anstoß für diese Organisationsänderung gekommen?