5210/J XXIV. GP
Eingelangt am
03.05.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schusswaffengebrauch von ExekutivbeamtInnen im Sinne der
Waffengebrauchsbestimmungen am 28.04.2010 in Laakirchen
Es
nehmen jene Einsätze verstärkt zu, wo
Polizistinnen und Polizisten im Zuge des Einschreitens
zumindest unter dem
Vorhalt einer Schusswaffe genötigt
waren, im Sinne der einschlägigen
Waffengebrauchsbestimmungen auch von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
So auch am
28.04.2010 im Oberösterreichischen Laakirchen, dieser
Schusswaffengebrauch
forderte ein
Todesopfer.
Laut Medienberichten ging ein
Notruf gegen 2 Uhr früh mit dem Betreff „Bedrohung durch
bewaffneten Mann" bei der Bezirksleitzentrale Gmunden ein. Mit dieser
Information wurde eine
Sektorstreife mit zwei
Streifenpolizistlnnen zum Tatort geschickt. Parallel dazu sei eruiert worden,
ob der besagte Bewaffnete offiziell im Besitz einer Waffe sei.
Beim
Einlangen am Tatort verließen die BeamtInnen
den Streifenwagen, sie forderten den Mann
mehrmals auf, die
Waffe nieder zu legen, dieser Aufforderung sei jedoch nicht nachgegangen
worden. Es folgte ein Warnschuss der BeamtInnen,
der Mann ließ jedoch von seiner Waffe nicht
ab, der zweite Schuss
traf den Bewaffneten tödlich.
Der
Schutz und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der
Kolleginnen und Kollegen und
ihrer selbst hat für Polizistinnen und Polizisten oberste
Priorität.
Mit
diesem Hintergrund ist der oben genannte Vorfall, vor allem die
Rahmenbedingungen mit
besonderem Interesse
zu beleuchten.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher nachstehende Anfrage an die
Bundesministerin für
Inneres:
Anfrage
1. Wie war der genaue Wortlaut der Einsatzleitstelle an
die Sektorstreife bei oben genanntem Fall?
Wie erfolgte die
Alarmierung der betreffenden BeamtInnen?
2. Sind zusätzliche Streifen informiert worden?
3. Wie viele Streifen wären zur Unterstützung im Nahebereich gewesen?
4. Wie viele
Streifen waren zur Nachtzeit überhaupt unterwegs? Wenn keine
weitere, wie lange
hätte man auf Unterstützung warten müssen?
5.
Was hat die Leitstelle vermittelt? War eine andere Streife auch am Weg?
Wurde dieser Notruf
auf die leichte
Schulter genommen?
6. Reichen die
Personalstrukturen während der Nachtstunden aus, um derartigen
Einsätzen
begegnen zu können?
7. Gibt es interne Vorschriften, die
unter bestimmten Einsatzannahmen ausdrücklich das
Einschreiten durch mehrere
Funkstreifenbesatzungen vorsieht? Wenn ja, wurden diese in
diesem Fall eingehalten?
8. Welchen
Informationsstand konnten die einschreitenden BeamtInnen vor dem Eintreffen zur
Lage vor Ort erfahren?
9.
War die Zeit vorhanden, einen Situationsbericht an die Einsatzleitung
abzugeben, um
Unterstützung an zu fordern?
10. Wie viel
Zeit blieb den BeamtInnen nach dem Eintreffen und bis zur Abgabe des ersten
Schusses?
11. Agierten die
BeamtInnen aus einer gesicherten Deckung heraus oder wurde dies zumindest
versucht?
12. Welche
besondere Schutzausrüstung hatten die BeamtInnen im
Streifenfahrzeug mit? Wenn
ja, wurden diese
verwendet?
13. Wie viele Jahre Diensterfahrung hatten die einschreitenden BeamtInnen?
14.
Wie oft versehen diese BeamtInnen gemeinsam Sektorenstreifendienst? Ist
diese
Sektorenstreifenbesatzung
als eingespieltes Team zu werten?
15.
Hatten die einschreitenden BeamtInnen schon einmal im Sinne des
Waffengebrauchsgesetzes
geamtshandelt?
16.
Wie oft konnten beide BeamtInnen in den letzten Jahren
berufsbegleitende Trainingseinheiten
absolvieren?
17. Werden im Rahmen dieser Trainingseinheiten Deeskalierungsmaßnahmen besprochen?
18.
In welchen Abständen und welcher Intensität werden
diese Verhaltenssituationen geübt und
durchgespielt?
19.
Wie sieht die Aufarbeitung des gesamten Einsatzes im Rahmen von
Fortbildungsmaßnahmen
aus?
20.
Ist
sichergestellt, dass die betroffenen BeamtInnen die erforderliche Unterstützung
erhalten? Erfolgt die posttraumatische
Aufarbeitung ausschließlich innerhalb der
eigenen
Ressourcen?
21. Wie lange dauerte es bis zum Eintreffen des Notarztes?