5220/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Verwaltungsreform im Bereich der Schulverwaltung

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel Bildung unter dem Titel 12. Modernisierung von Schulverwaltung und -Management" vor, dass mit gezielten Maßnahmen die Ergebnisverantwortung am Schulstandort gestärkt werden soll. Und weiter: Zentrale Aufgaben eines neuen bundesweiten Profils für die Schulleitungen werden die Mitwirkung bei der Personalauswahl und Personalentwicklung und die Verantwortung für den Ressourceneinsatz, die Schulentwicklung und die Qualitätssicherung am Schulstandort sein."

Auch die Schulpartner haben sich bei vielen Gelegenheiten wie etwa anlässlich von Beratungen im Petitionsausschuss, im Unterausschuss des Unterrichtsausschusses oder im Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Verwaltungsreform im Bereich der Schulverwaltung positiv zu einer Verlagerung von Agenden hin zur Schulebene ausgesprochen. Mehr Selbstverantwortung steigert den Wettbewerb und somit Qualität und Leistung. Ein weiteres Ziel ist die Weiterentwicklung von Schulverwaltungsebenen und die Neugestaltung der Bezirks- und Landesschulrats- ebene etwa durch die geplante Neuschaffung von Bildungsdirektionen.

Weiters heißt es an dieser Stelle im Regierungsübereinkommen: Ab einer zu bestimmenden Schulgröße soll bundesweit der Rahmen für ein mittleres Management entwickelt und beispielgebend an Bundesschulen eingesetzt werden. Das Aufgabenprofil der Schulaufsicht wird weiterentwickelt im Sinne einer professionellen Begleitung eines zeitgemäßen und nachhaltigen Qualitäts- managements.

Eine Novellierung des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes soll den Ländern die Flexibilisierung der Schulsprengel ermöglichen.

Noch vorhandener Doppelgleisigkeiten bei den Schulbehörden sollen beseitigt werden.

Die Bezirks- und Landesschulräte und deren Kollegien sollen abgeschafft werden.

Beiräte als beratende Organe auf Landesebene mit Vertretern von Schülern, Eltern

und Lehrern sollen eingerichtet werden.

Bildungsdirektionen werden eingerichtet.

Beim    Ressourceneinsatz   soll   Transparenz   hergestellt   und   ein   einheitliches

Controllingsystem entwickelt werden."


Die unterfertigten Abgeordneten gehen davon aus, dass sich grundsätzlich jedes Mitglied der Bundesregierung verantwortlich fühlt, dass die im Regierungsprogramm festgehaltenen Maßnahmen umgesetzt werden. Gerade im gegenständlichen Themenbereich sind verschiedene Ebenen auf Bundes- und Länderebene betroffen. Daher ist es notwendig, dass viele der erwähnten Maßnahmen mit allen betroffenen Stakeholdern und den Bundesländern zu verhandeln sind.

Die Aussprache im Unterausschuss des Verfassungsausschusses am 15.4.2010 stand im Zeichen der Bundesposition im Bereich Schulverwaltung. Trotz der informativen und wertvollen Beiträge der anwesenden Vertreterinnen der Bundesregierung, konnte leider im gegebenen zeitlichen Rahmen nicht alles gefragt bzw. beantwortet werden.

Insbesondere ist es durchaus bemerkenswert, dass die ressortzuständige Bundesministerin im Unterausschuss des Verfassungsausschusses am 15.4.2010 auf diesbezügliche Fragen antwortete, dass sie betreffend etwaiger Verhandlungen mit den Bundesländern kein Verhandlungsmandat hätte.

Dies erscheint umso unverständlicher, als dass von der- aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Experten von WIFO, IHS, Staatsschuldenausschuss und KDZ bestehenden - Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen" bereits im Mai 2009 konkrete Lösungsvorschläge betreffend sämtliche Handlungsfelder der Schulverwaltung vorgelegt wurden und diese auch der ressortzuständigen Bundesministerin Schmied mit der Bitte um Aufnahme von Verhandlungen mit Ländern und Sozialpartnern vorgelegt wurde.

Zudem hat Frau Bundesministerin Schmied mehrfach betont, im Spätherbst" 2009 mit den Bundesländern sowie den Sozialpartnern Verhandlungen betreffend eine Reform der Schulverwaltung in Angriff zu nehmen. Der Unterausschuss-Vorsitzende, Dr. Peter Wittmann, hat noch im Oktober 2009 davon gesprochen, dass man spätestens im Februar zu Ergebnissen kommen" müsse. Nunmehr soll es nicht einmal ein entsprechendes Verhandlungsmandat geben.

Noch im Juli 2009 hat die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur - anlässlich der ORF-Pressestunde von Kanzler Werner Faymann - in einer Aussendung erklärt, dass die Verwaltungsreform im Bildungsbereich konsequent voranzutreiben und der Wille zur Umsetzung jetzt gefragt ist. Seit damals sind neun Monate vergangen, in denen keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind. Auch hinsichtlich der angekündigten Verhandlungen über das neue Dienst- und Besoldungsrecht mit den Sozialpartnern gibt es außer einzelnen Vorgesprächen" noch keine konkreten Fortschritte.

Am 2.7.2009 schreibt der Kurier: Claudia Schmied geht auf Konfrontationskurs mit den Landeshauptleuten. Binnen Jahresfrist will die SPÖ-Bildungsministerin die Reform der Schulverwaltung ausverhandeln." In der Tageszeitung Österreich vom 22.8.2009 wird angekündigt, dass noch im Herbst (2009, Anm.) die ersten Verhandlungen mit den Ländern erfolgen sollen.

Zu den Reformfragen der Schulverwaltung haben Experten, insbesondere der Rechnungshof, bereits Lösungsvorschläge präsentiert. Dabei hat der Rechnungshof bereits im August 2009 dargestellt, dass weit über 80 Prozent aller Vorschläge entweder einfach gesetzlich, mittels Verordnung oder auf administrativem Weg durch das Unterrichtsministerium umgesetzt werden könnten. In den meisten Fällen ist auch eine Zweidrittel-Mehrheit gar nicht nötig.


Zusammenfassend wird festgestellt, dass jetzt eindeutig die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur am Zug ist, um in dieser für die Schulen dringend nötigen Angelegenheit etwas voranzubringen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.              Haben Sie bereits mit den Bundesländern konkrete Verhandlungen über die Verwaltungsreform im Schulbereich geführt bzw. wann wurden diese Gespräche geführt?

2.      In welcher Zusammensetzung wurden diese Gespräche geführt?

3.      Haben Sie Einzelgespräche, etwa mit den Landeshauptleuten geführt?

4.      Haben Sie Gespräche mit dem derzeitigen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz geführt?

5.      Bei welchen Positionen gibt es Einvernehmen?

6.      Bei welchen Positionen gibt es Dissens?

7.      Wie steht Landeshauptmann Niessl zu ihren Vorstellungen?

8.      Haben Sie sich in bestimmten Punkten schon annähern können?

9.      Von Ihren Vorhaben in diesem Bereich: welche Maßnahmen würden Sie als einvernehmlich kurzfristig umsetzbar beurteilen, welche als mittel- bis langfristig?

10.  Wie sieht der weitere Fahrplan Ihrer Verhandlungen mit den Ländern aus?

11.  Wie kann das Ziel erreicht werden, eine Verwaltungsebene in der Schulverwaltung einzusparen (3 statt 4) und Doppelgleisigkeiten zu verhindern?

12.  In welcher Weise kann aus Ihrer Sicht

 

a)    der autonome Schulstandort und

b)    die Mitsprache der Schulpartner auf Landesebene und am Schulstandort gestärkt werden?

 

13.  Wo sehen Sie Möglichkeiten auf Bundesebene, insb. beim BMUKK Effizienzsteigerungen zu erreichen und Kosten zu sparen?

14.  Wo sehen Sie Möglichkeiten auf Landesebene Effizienzsteigerungen zu erreichen und Kosten zu sparen?

15.  Wann kann man mit konkreten Ergebnissen von Ihrer Seite rechnen?


16.   Welche sonstigen Maßnahmen setzen sie, welche nicht unmittelbar Gegenstand von Gesprächen mit den Ländern sind, aber im Regierungsübereinkommen unter Modernisierung von Schulverwaltung und - Management" zu finden sind?

17.   Welche gezielten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die Ergebnisverantwortung am Schulstandort zu stärken?

18.   Haben Sie bereits ein neues bundesweites Profil für die Schulleitungen ausgearbeitet?

19.   Wie steht es um die Entwicklung eines mittleren Managements?

20.   Wie gestaltet sich die Weiterentwicklung des Aufgabenprofils der Schulaufsicht?

21.   Wann kann mit der Vorlage einer Novellierung des Pflichtschulerhaltungs- Grundsatzgesetzes gerechnet werden?

22.   Wie stehen die Verhandlungen mit den Ländern zur Beseitigung noch vorhandener Doppelgleisigkeiten bei den Schulbehörden?

23.   Haben Sie bereits mit den Ländern über die Abschaffung von Bezirks- und Landesschulräten und deren Kollegien Gespräche geführt?

24.   Wie beurteilen Sie den Vorschlag, Beiräte als beratende Organe auf Landesebene mit Vertretern von Schülern, Eltern und Lehrern" einzurichten?

25.   Wann kann mit einer Vorlage zur Einrichtung von Bildungsdirektionen gerechnet werden?

26.   Wann kann der Nationalrat mit der Vorlage eines neuen Dienst- und Besoldungsrechts für Lehrer rechnen?

27.   Haben Sie auf Sozialpartnerebene schon Verhandlungen dazu aufgenommen?

28.   Wenn Nein, warum nicht?

29.   Wenn Ja, wie viele Termine haben bereits stattgefunden?

30.   Wenn Ja, von welchen Zwischenergebnissen können Sie berichten?

31.   Welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang, die von Seiten der Bundesregierung vorgeschlagen werden, wären per Gesetz vom Bundesgesetzgeber umzusetzen (bitte um Auflistung)?

32.   Welche fallen davon in Ihren Vollziehungsbereich?

33. In den Zuständigkeitsbereich welches Ressorts fallen die übrigen gesetzlichen Vorarbeiten?


34.  Welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang, die von Seiten der Bundesregierung vorgeschlagen werden, wären per Gesetz vom Landesgesetzgeber umzusetzen (bitte um Auflistung)?

35.  Welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang, die von Seiten der Bundesregierung vorgeschlagen werden, wären per Verordnung von Ihnen selbst umzusetzen (bitte um Auflistung)?

36.  Welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang, die von Seiten der Bundesregierung vorgeschlagen werden, wären per Erlass von Ihnen selbst umzusetzen (bitte um Auflistung)?