5241/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend das Geschehen rund um die Causa Meinl Bank/ MEL (Atrium)

 

 

Hinsichtlich der Geschehnisse rund um die Causa Meinl Bank/ MEL (Atrium) ist lediglich ein sehr geringer Informationsfluss vorhanden, so dass eine Vielzahl von Fragen unbeantwortet scheinen. Insbesondere rund um die Zahlung der MEL an die Meinl Bank für „Managementleistungen“ in Höhe von € 280 Mio bestehen diverse Unklarheiten. So scheint aufgrund der Informationslage beispielsweise fraglich, ob die vereinbarten Gegenleistungen der Meinl Bank vertragsgemäß erbracht worden sind.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wie ist der Verfahrensstand rund um die Geschehnisse der Causa Meinl Bank/ MEL (Atrium) bzw. gegen wen wird voraussichtlich aus welchen Gründen Anklage erhoben und gegen wen wird aus welchen Gründen das Verfahren voraussichtlich nicht weiter betrieben?

 

2.

Auf welchen vertraglichen Grundlagen basierten die Zahlungen der MEL an die Meinl Bank in Höhe von € 280 Mio?

 

3.

Sind die diesbezüglichen Verträge bei der Staatsanwaltschaft vorhanden?

 

4.

Welche genauen Inhalte haben die Verträge?

 

5.

Wurde darin eine mehrjährige Kündigungsfrist „zugunsten“ der Meinl Bank vereinbart?

 

6.

Wie war diese genau ausgestaltet bzw. wie lauteten die genauen Voraussetzungen und möglichen Rechtsfolgen bei vorzeitiger Trennung?

 


7.

Aus welchen Posten setzt sich die genannte Vermögensverschiebung in Höhe von € 280 Mio im Konkreten zusammen?

 

8.

Hatte die Staatsanwaltschaft schon vor der genannten Vermögensverschiebung Kenntnis darüber, dass eine solche erfolgen sollte?

 

9.

Wann und wie erlangte die Staatsanwalt erstmals Kenntnis davon?

 

10.

Welche Maßnahmen bzw. Prüfungen wurden daraufhin veranlasst?

 

11.

Welche Unterlagen standen der Staatsanwalt zum Zeitpunkt der Vermögensverschiebung in Höhe von € 280 Mio zur Verfügung, um deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen?

 

12.

Hat die Staatsanwaltschaft zu Beweiszwecken alle MEL Board Protokolle und Beschlüsse seit 2002 angefordert und wenn ja, unter welcher(n) Ordnungsnummer(n) sind diese zu finden?

 

13.

Wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, ob die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Meinl Bank gegenüber der MEL erbracht worden sind bzw. wie war das Ergebnis der Prüfung?

 

14.

Wenn nein, warum nicht?

 

15.

Wurde vor der Zahlung ein Hauptversammlungsbeschluss gefasst?

 

16.

Wurde dieser Beschluss in einer ordnungsgemäß einberufenen Hauptversammlung geschlossen?

 

17.

Wo fand die Hauptversammlung statt und aus welchen Gründen wurde dieser Ort gewählt?

 

18.

Gab es Alternativen zu diesem Veranstaltungsort?

 

19.

Fanden die vorherigen Hauptversammlungen immer an diesem Ort statt bzw. wo fanden sie sonst in der Regel statt?

 

20.

Wer war bei der Hauptversammlung anwesend bzw. gibt es eine Anwesenheitsliste und liegt diese der Staatsanwaltschaft vor?

 

21.

Wurden bei dieser Hauptversammlung alle aktienrechtlichen Bestimmungen eingehalten? 

 


22.

Wer hat wie bei der Hauptversammlung gestimmt?

 

23.

Ist es richtig, dass die Meinl Bank bekundete, die überwiegende Mehrheit der Großanleger bzw. institutionellen Anleger habe für die Auszahlung der 280 Mio gestimmt?

 

24.

Wird gegen die zustimmenden Großanleger ermittelt bzw. werden diese als Beschuldigte geführt?

 

25.

Wurde von der Meinl Bank auf die überwiegende Mehrheit der Großanleger bzw. institutionellen Anleger bezüglich des Abstimmungsverhaltens Einfluss genommen bzw. wie erfolgte dies genau?

 

26.

Wie beurteilen sie bei Annahme der Rechtswidrigkeit der geschilderten Zahlung das Verhalten der Staatsanwaltschaft in strafrechtlicher Hinsicht, soweit man deren vorherige Kenntnis des Sachverhaltes annimmt? Welche Delikte könnten Ihrer Ansicht nach verwirklicht sein bzw. in welche Richtung wird ermittelt?

 

27.

Wäre Ihrer Ansicht nach eine Garantenpflicht der Staatsanwaltschaft anzunehmen?

 

28.

Sind seitens der Staatsanwaltschaft Maßnahmen zur Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der € 280 Mio durchgeführt worden bzw. zukünftig geplant?

 

29.

Wird gegen aktuelle Atrium Board Mitglieder aufgrund einer Anzeige ermittelt, die sich auf Unterlassung von Rückforderungsansprüchen gegen die Meinl Bank stützt? Falls nicht, warum?

 

30.

Hat die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob und mit welchen Sonderrechten die eine MERE Aktie ausgestattet war? Falls nicht, warum?