5257/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend problematische NMS-Abschlüsse – erste (publik gewordene) Nachteile für Absolventen der Neuen Mittelschule

 

Ihrer Grundkonzeption nach sind Neue Mittelschulen (NMS) Zusammenschlüsse von Hauptschulen und Gymnasien zu Gesamtschulen. An Standorten, an denen Neue Mittelschulen geschaffen worden sind, wurden die beiden Schultypen zu einem gemeinsamen Schultyp zusammengeführt, was auch verschiedentlich Stundenreduktionen nach sich zog.

 

Dies führte zu der paradoxen Situation, dass Schülern durch die Ausstellung eines NMS-Zeugnisses bereits erste Nachteile erwuchsen, wo Unterrichtsfächer nach Überführung der betreffenden Schule in eine NMS nicht mehr fortgesetzt wurden: In diesen Fällen wird in Abschlussklassen die Note des betreffenden Faches aus dem letzten Schuljahr übernommen, ohne eine Möglichkeit, sich bei schlechten Vorjahresnoten diese für das Abschlusszeugnis noch auszubessern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende


Anfrage:

 

1.     Warum gibt in Fällen wie dem o. g. den Automatismus, dass schlechte Vorjahres-Noten ohne Möglichkeit der Verbesserung ins Abschlusszeugnis übernommen werden?

2.     Halten Sie diese Regelung dem Fortkommen junger Leute wirklich dienlich?