5263/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Förderungen beim Ankauf von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen

 

Um in den Genuss der NOVA-Rückerstattung zu kommen, muss eine Person mit Behinderungen als Zulassungsbesitzer eingetragen sein. Das gilt auch dann, wenn es sich bei der behinderten Person um ein Kind handelt und die Eltern dieses mit ihrem Fahrzeug transportieren. Nicht alle Versicherungen akzeptieren diese Regelung, weil das Kind nicht haftbar gemacht werden kann.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Lösung streben Sie in diesem Zusammenhang an?

2.    Der Ankauf welcher Fahrzeuge – nach Marke und Type -  wurde im Jahr 2009 seitens des Bundessozialamts gefördert?

2008 und 2009 seitens des Bundessozialamts gefördert?

3.    In wie vielen Fällen waren die eingetragenen Zulassungsbesitzer in den Jahren 2008 und 2009 Kinder?

4.    Können Sie sich vorstellen, auf Basis des Einkommens Personen mit niedrigeren Einkommen beim Ankauf stärker zu unterstützen?

5.    Können Sie sich vorstellen, den Ankauf von sehr hochpreisigen Fahrzeugen, die sich nur Personen mit erheblichen Einkommen leisten können, geringer zu unterstützen?

6.    Laut einem Erlass des Ministeriums bekommen 29b-Parkausweis-Inhaber automatisch die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ohne Befragung des ärztlichen Dienstes) zugesprochen. Wie begründen Sie diese Maßnahme?


7.    Wie viele Personen kommen aufgrund dieses Erlasses zusätzlich in den Genuss einer Gratis-Vignette und der NOVA-Rückerstattung?

8.    Welche Kosten fallen dadurch an?

9.    Warum wird auf ärztliche Befragung verzichtet?