5266/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH

 

 

 

Aufgrund des Berichts 2009/1 des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde deutlich, dass die Einkommen der Mitglieder des Vorstandes respektive der Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem des Bundeskanzlers liegen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wer sind die zwei Vorstandsmitglieder der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen von € 287.300 bezogen haben und wie teilt sich dieses Einkommen auf die beiden Vorstände auf?

2.    Wie hoch war jeweils das monatliche Gehalt der beiden Vorstände?

3.    Wie hoch waren jeweils Bonuszahlungen und sonstige Zulagen der beiden Vorstände?

4.    Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge der Vorstände im o. a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt bzw. jeweils in genauer Höhe?

5.    Nach welchen Kriterien werden bei der Austro Control Bonuszahlungen ausbezahlt?

6.    Wie viele Mitarbeiter der Austro Control erhalten pro Jahr im Durchschnitt Bonuszahlungen und wie viele Mitarbeiter waren es konkret im Jahr 2008?


7.    Aus welchem Jahr stammen jeweils die Dienstverträge mit enthaltener Gehaltsvereinbarung der beiden Vorstände?

8.    Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?

9.    Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?

10. Wenn ja, in welche Richtung, respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?

11. Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer gerechtfertigt werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?

12. Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?

13. Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

14. Wenn ja, in welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

15. Wenn ja, in welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

16. Wenn nein, warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?