5267/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Besetzung von Wahlkommissionen für Wahlen auf Bundesebene (Nationalrat,
Europaparlament, Bundepräsident(In))

Das allgemeine, gleiche, freie, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht für alle
StaatsbürgerInnen, musste in Österreich - wie in vielen anderen Staaten auch - gegen die
Interessen von Monarchen, Aristokratie und Bourgeoisie sowie später gegen totalitäre
politische Regime hart erkämpft werden. Es ist daher eine der tragenden Säulen unserer
Demokratie.

In Österreich kommt der Bundeswahlbehörde als oberster Wahlbehörde, die Leitung und
Durchführung von Wahlen zu. In ihr sind alle im zuletzt gewählten Nationalrat vertretenen
wahlwerbenden Parteien (ihrer festgestellten Stärke nach) vertreten. Parteien, denen kein Sitz
in der Bundeswahlbehörde zusteht, können Vertrauenspersonen entsenden.
Weiters gibt es auf allen Ebenen - d.h. Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke und Länder -
wieder Wahlbehörden, die ebenfalls als Kollegialorgane agieren und in denen die Parteien
ihrer Stärke nach (gemessen am Ergebnis der jeweils zurückliegenden Wahl auf
Bundesebene) vertreten sind.

In den letzten Jahren kommt es aber quer durch Österreich leider in immer stärkerem Ausmaß
vor, daß trotz Vorschlagspflicht der Vertrauensleute der Parteien (§ 14 NR WO) und
bestehender Mitwirkungsmöglichkeit aller wahlwerbenden Parteien speziell die Gemeinde-
und Sprengelwahlkommissionen nur durch das ehrenamtliche Engagement von BeisitzerInnen
und ErsatzbeisitzerInnen einzelner Parteien beschlussfähig sind.

Zur Wahrung eines reibungslosen und demokratiepolitisch einwandfreien Wahlgangs, können
und sollten Wahlkommissionen nicht länger nur von Vertretern einzelner Parteien gebildet
werden (müssen), sondern im Sinne der NR WO wieder als Kollegialorgan von VertreterInnen
und Vertretern mehrere oder idealerweise aller wahlwerbenden Parteien gebildet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin f
ür Inneres und Vorsitzende der Bundeswahlbehörde nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Beisitzer konnten bei den letzten 3 Nationalratswahlen (2002, 2006 und

2008) nicht besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde
und wahlwerbende Partei)?

2.              Wie viele Ersatzbeisitzer konnten bei den letzten 3 Nationalratswahlen (2002, 2006
und 2008) nicht besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk,
Gemeinde und wahlwerbende Partei)?

3.              Wie viele Beisitzer konnten bei den letzten 3 Bundespräsidentschaftswahlen (1998,
2004 und 2010) nicht besetzt werden (Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk,
Gemeinde und wahlwerbende Partei bzw. nach Kandidat)?

4.              Wie viele Ersatzbeisitzer konnten bei den letzten 3 Bundespräsidentschaftswahlen
(1998, 2004 und 2010) nicht besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland,
Bezirk, Gemeinde und wahlwerbende Partei bzw. nach Kandidat)?

5.              Wie viele Beisitzer konnten bei den letzten 3 Europawahlen (1999, 2004 und 2009)
nicht besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und
wahlwerbende Partei)?

6.              Wie viele Ersatzbeisitzer konnten bei den letzten 3 Europawahlen (1999, 2004 und

2009) nicht besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde
und wahlwerbende Partei)?