5267/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.05.2010
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin
für
Inneres
betreffend
Besetzung von Wahlkommissionen für Wahlen auf
Bundesebene (Nationalrat,
Europaparlament, Bundepräsident(In))
Das
allgemeine, gleiche, freie, unmittelbare, geheime und persönliche
Wahlrecht für alle
StaatsbürgerInnen, musste in Österreich - wie in vielen anderen
Staaten auch - gegen die
Interessen von
Monarchen, Aristokratie und Bourgeoisie sowie später gegen totalitäre
politische Regime hart erkämpft
werden. Es ist daher eine der tragenden Säulen unserer
Demokratie.
In Österreich kommt der
Bundeswahlbehörde als oberster Wahlbehörde, die Leitung und
Durchführung von Wahlen zu. In ihr sind alle im zuletzt gewählten
Nationalrat vertretenen
wahlwerbenden Parteien (ihrer
festgestellten Stärke nach) vertreten. Parteien, denen kein Sitz
in der Bundeswahlbehörde zusteht, können Vertrauenspersonen
entsenden.
Weiters gibt es auf allen Ebenen - d.h.
Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke und Länder -
wieder Wahlbehörden, die ebenfalls als Kollegialorgane agieren und
in denen die Parteien
ihrer Stärke nach (gemessen am Ergebnis der jeweils zurückliegenden
Wahl auf
Bundesebene) vertreten sind.
In
den letzten Jahren kommt es aber quer durch Österreich
leider in immer stärkerem Ausmaß
vor, daß trotz Vorschlagspflicht der Vertrauensleute der Parteien (§
14 NR WO) und
bestehender Mitwirkungsmöglichkeit aller wahlwerbenden Parteien
speziell die Gemeinde-
und Sprengelwahlkommissionen nur durch das ehrenamtliche Engagement von
BeisitzerInnen
und
ErsatzbeisitzerInnen einzelner Parteien beschlussfähig sind.
Zur Wahrung
eines reibungslosen und demokratiepolitisch einwandfreien Wahlgangs, können
und sollten
Wahlkommissionen nicht länger nur von Vertretern einzelner Parteien
gebildet
werden (müssen), sondern im Sinne der
NR WO wieder als Kollegialorgan von VertreterInnen
und Vertretern mehrere oder idealerweise aller wahlwerbenden Parteien
gebildet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten
richten daher in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin für
Inneres und Vorsitzende der Bundeswahlbehörde nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Beisitzer konnten bei den letzten 3 Nationalratswahlen (2002, 2006 und
2008) nicht
besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk,
Gemeinde
und wahlwerbende
Partei)?
2.
Wie viele Ersatzbeisitzer konnten bei den letzten 3
Nationalratswahlen (2002, 2006
und 2008) nicht
besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk,
Gemeinde und wahlwerbende Partei)?
3.
Wie viele Beisitzer konnten bei den letzten 3 Bundespräsidentschaftswahlen
(1998,
2004
und 2010) nicht besetzt werden (Bitte aufschlüsseln nach Bundesland,
Bezirk,
Gemeinde und
wahlwerbende Partei bzw. nach Kandidat)?
4.
Wie viele Ersatzbeisitzer konnten bei den letzten 3 Bundespräsidentschaftswahlen
(1998, 2004 und 2010) nicht besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln
nach Bundesland,
Bezirk, Gemeinde und
wahlwerbende Partei bzw. nach Kandidat)?
5.
Wie viele Beisitzer konnten bei den letzten 3 Europawahlen (1999,
2004 und 2009)
nicht besetzt werden
( Bitte aufschlüsseln
nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und
wahlwerbende Partei)?
6. Wie viele Ersatzbeisitzer konnten bei den letzten 3 Europawahlen (1999, 2004 und
2009) nicht
besetzt werden ( Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Bezirk,
Gemeinde
und
wahlwerbende Partei)?