542/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Energieeffizienz und Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

 

 

Der Energieverbrauch Österreichs steigt weiterhin stark an: Der energetische Endverbrauch hat sich seit 1970 beinahe verdoppelt und stieg im letzten Jahrzehnt beinahe mit 2 Prozent pro Jahr an. Damit wächst der Energieverbrauch in etwa so stark wie Österreichs Wirtschaft. Die Energieintensität, also der auf die Wirtschaftsleistung bezogene Energieverbrauch, stagniert somit, in einigen Sektoren – insbesondere im Dienstleistungssektor – steigt sie sogar an. Es besteht dringender Handlungsbedarf, das Energieverbrauchswachstum zu reduzieren und eine Trendwende herbeizuführen, um den Energieverbrauch auch in absoluten Zahlen zu senken. Nur so können endliche fossile Ressourcen geschont, die Energie-Importabhängigkeit gesenkt und den internationalen Verpflichtungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen nachgekommen werden.

 

Nicht zuletzt durch die Annahme des Energie-/Klimapakets der EU ist der Bedarf zur Effizienzsteigerung nun auch längerfristig verbindlich vorgegeben: Neben der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent und die Anhebung des Anteils erneuerbarer Energie auf 20 Prozent besteht auch das Ziel der Anhebung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020.

 

Einen wesentlichen ersten Schritt zur Erhöhung der Energieeffizienz stellt die „Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates“ dar.

 

Zweck der Richtlinie ist die Steigerung der Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten und die Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Markts für Energiedienstleistungen und für andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beim Endkunden. Die Richtlinie wendet sich dazu an

 

Jeder Mitgliedstaat muss Programme und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz festlegen (Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie) und der Europäischen Kommission drei Energieeffizienz-Aktionspläne (EEAP) vorlegen. Der erste EEAP ist bis 30. Juni 2007, der zweite EEAP bis 30. Juni 2011 und der dritte EEAP bis spätestens 30. Juni 2014 vorzulegen. Der zweite und dritte EEAP müssen auch eine Evaluierung und Analyse des jeweils vorhergegangenen Planes enthalten (Art. 14 Abs. 2). Der erste EEAP wurde im Juni 2007 vorgelegt.

 

Das quantitative Einsparziel durch die Umsetzung der Richtlinie ist es, im neunten Jahr ihrer Anwendung den Einsparrichtwert von 9 Prozent der Endenergie zu erreichen (Art. 4 und Anhang 1 der Richtlinie). Der nationale Energieeinsparrichtwert für Österreich wurde im ersten EEAP für das Jahr 2016 mit 80,4 PJ festgelegt, das Zwischenziel für 2010 (gem. Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie) beträgt 17,9 PJ . Die Einsparungen müssen durch Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen erreicht werden. Zur Beurteilung der Einsparungen muss ein Monitoringsystem eingerichtet werden, das sukzessive EU-weit harmonisiert werden soll (Art. 15 der Richtlinie). Auf nationaler Ebene ist eine Stelle zu benennen, welche die gesetzten Maßnahmen überprüft, die Energieeinsparungen ermittelt und darüber berichtet (Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie). Das BMWA hat dazu im April 2008 die Österreichische Energieagentur als Energieeffizienz-Monitoringstelle benannt.

 

Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie müssen bis 17. Mai 2008 erlassen werden (Art. 18  Abs. 1). Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Richtlinie stellt die „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz“ dar, die als Entwurf bereits am 20. August 2007 ausgesendet wurde, Ende der Begutachtungsfrist war der 20. September 2007. Die Vereinbarung ist aber bis dato nicht in Kraft getreten.

 

Zur Einsparungsverpflichtung von Energieverteiler, Verteilernetzbetreiber und Energieeinzelhandelsunternehmen können verschiedene Instrumente eingesetzt werden, so können sie etwa zur Finanzierung von Fonds verpflichtet werden (Art. 6 Abs. 2 lit. a cif. ii bzw. Art. 11) oder freiwillige Vereinbarungen geschlossen werden, die auch öffentlich zugänglich gemacht werden müssen (Art. 6 Abs. 2 lit. b). In Österreich soll lt. Angaben im ersten EEAP der Weg über freiwillige Vereinbarungen gegangen werden, die entsprechenden Vereinbarungen liegen ebenfalls noch nicht vor.

 

In der Sitzung des Ministerrates vom 23. Jänner 2008 wurde die Energie-Control GmbH mit der Erstellung eines „Grünbuchs Energieeffizienz“ beauftragt. Lt. Angabe der Energie-Control GmbH enthielt dieser Auftrag „[..] ein Grünbuch zur Dämpfung des Stromverbrauchswachstums sowie des Energieverbrauchswachstums vorzubereiten, in dem Maßnahmenoptionen bewertet werden und für eine wirksame Umsetzung erforderliche gesetzliche Anpassungen anzugeben sind.“ Dieses Grünbuch wurde in einem ersten Entwurf bei einem Symposium am 3. Juli 2008 vorgestellt und am 13. Oktober 2008 in seiner Endfassung präsentiert.

 

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode behandelt Energieeffizienz sowohl im Kapitel „Energie“ als auch in Kapitel „Klima und Umwelt“. Dabei werden als wesentliche Vorschläge ein „Masterplan Energieeffizienz“ und ein „Energieeffizienzgesetz“ genannt, ohne jedoch näher auf deren Inhalte einzugehen.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Aus welchen Gründen unterblieb die Erlassung der für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis 17. Mai 2008?

 

  1. Welche konkreten Schritte zur Umsetzung der Richtlinie erfolgten bis 31. Dezember 2008 und welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften wurden dazu erlassen bzw. welche weiteren Maßnahmen wurden gesetzt?

 

  1. Wie weit ist die „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz“, die als Entwurf bereits am 20. August 2007 zur Begutachtung ausgesendet wurde, per 31. Dezember 2008 gediehen?

 

  1. Was sind die Gründe für das bisherige Nicht-Zustandekommen dieser Vereinbarung, insbesondere in Anbetracht der verstrichenen Umsetzungsfrist und über welche Fragestellungen konnte bis dato kein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern gefunden werden?

 

  1. Welche Änderungen bestehen zwischen dem Begutachtungsentwurf für diese Vereinbarung und dem derzeit aktuellen Verhandlungsstand?

 

  1. Wann soll diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG unterzeichnet werden und in Kraft treten?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um der von der Richtlinie in Art. 5 geforderten Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors nachzukommen und welche Maßnahmen haben Sie bereits gesetzt?

 

  1. Wie gestalten Sie diese Vorbildfunktion auf Seiten des Bundes insbesondere hinsichtlich des Zusammenwirkens der einzelnen Ministerien?

 

  1. Welche der nach Art. 6 der Richtlinie möglichen freiwilligen Vereinbarungen sollen abgeschlossen werden, wer sind die jeweiligen Vertragspartner und was ist jeweilige Inhalt dieser Vereinbarungen?

 

  1. Aus welchen Gründen kamen derartige Vereinbarungen bis dato nicht zustande?

 

  1. Wie stellen Sie sicher, dass die aufgrund der freiwilligen Vereinbarungen gesetzten Maßnahmen zu Energieeinsparungen führen und wie werden diese nachgewiesen?

 

  1. Welche Sanktionsmechanismen für den Fall des Verfehlens der vereinbarten Ziele werden Sie in den freiwilligen Vereinbarungen festlegen?

 

  1. Ziehen Sie die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von Durchführung von Energieeffizienzprogrammen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen lt. Art. 11 der Richtlinie in Betracht?
    1. Wenn ja, wie soll dieser Fonds ausgestaltet werden, wie und in welcher Höhe soll er dotiert werden und welche Maßnahmen sollen damit finanziert werden?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Nach welchen Kriterien werden durch wen die Einsparungen durch bereits ab 1995 bzw. 1991 gesetzten Energieeffizienzmaßnahmen (sog. „early actions“, Anhang I der Richtlinie) bewertet und auf die jährlichen Energieeinsparungen angerechnet?

 

  1. Welcher Anteil am Energieeinsparrichtwert für 2016 bzw. am Zwischenziel für 2010 werden voraussichtlich durch diese sog. „early actions“ erbracht?

 

  1. Gibt es bundesweit einheitliche Monitoring-Mechanismen, anhand derer die Energieeinsparungen aufgrund von Energiedienstleistungen oder anderen Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich bereits getroffener Energieeffizienzmaßnahmen aller Verpflichteten (Bund, Länder, Unternehmen) bewertet werden?
    1. Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und wer wendet sie an?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Auf welche Art und Weise und durch wen beteiligt sich Österreich an der Entwicklung des in der Richtlinie vorgesehenen harmonisierten europäischen Berechnungsmodell für die Messung der jährlichen Verbesserungen der Energieeffizienz laut Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie?

 

  1. Wann wird dieses harmonisierte Modell aus ihrer Sicht in Kraft treten?

 

  1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Tätigkeit der Energie-Control GmbH, die im Auftrag des Ministerrats das „Grünbuch Energieeffizienz“ erstellt hat und jener der Österreichischen Energieagentur, die mit den Aufgaben der Energieeffizienz-Monitoringstelle im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG beauftragt wurde?

 

  1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem im Juni 2007 vorgelegten ersten Energieeffizienz-Aktionsplan, der eine Reihe effizienzsteigender Maßnahmen enthält und dem von der Energie-Control im Oktober 2008 vorgelegten „Grünbuch Energieeffizienz“?

 

  1. Welche Synergien bestehen bzw. bestanden zwischen der Tätigkeit der E-Control GmbH, die mit der Erstellung des „Grünbuchs Energieeffizienz“ beauftragt wurde und jener der Österreichischen Energieagentur, die lt. Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode mit der „[..] Koordinierung eines nationalen Energieeffizienz-Aktionsprogramms“ wahrgenommen hat?

 

  1. Wie werden bzw. wurden diese genützt und wie stellen Sie deren Nutzung sicher?

 

  1. Welche Synergien bestehen bzw. bestanden zwischen der Tätigkeit der E-Control GmbH, die mit der Erstellung des „Grünbuch Energieeffizienz“ beauftragt wurde jener der Österreichischen Energieagentur, die vom BMWA mit den Aufgaben für die Energieeffizienz-Monitoringstelle im Rahmen der Umsetzung der EDL-RL beauftragt wurde?

 

  1. Wie werden bzw. wurden diese genützt und wie stellen Sie deren Nutzung sicher?

 

  1. Auf welche Rechtsgrundlage bezog sich die Beauftragung der Energie-Control GmbH mit der Erstellung eines „Grünbuchs Energieeffizienz“ durch den Ministerrat am 23. Jänner 2008?

 

  1. Wie lautete die Beauftragung im Ministerratsvortrag vom 23. Jänner 2008 und wie wurde diese begründet?

 

  1. Wie und von wem wurden auf Basis welcher rechtlichen Grundlage die Kosten für die Erstellung des „Grünbuchs Energieeffizienz“ und des Energieeffizienz-Symposiums vom 3. Juli 2008 getragen und wie hoch waren diese?

 

  1. Welche Aktivitäten planen Sie bzw. die Energie-Control GmbH zur weiteren Verwertung der Ergebnisse des „Grünbuchs Energieeffizienz“ und zur Umsetzung der im Grünbuch enthaltenen Empfehlungen?

 

  1. Auf welche rechtliche Grundlage bezieht sich die Befassung der Energie-Control GmbH mit dem Thema Energieeffizienz, insbesondere außerhalb der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft? Bitte mit Angabe der Rechtsquellen.

 

  1. Welche Inhalte planen Sie für den im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode geplanten Masterplan-Energieeffizienz und welchen Zweck soll dieser Masterplan erfüllen?

 

  1. Durch wen soll dieser Masterplan erstellt werden und wer soll in die Erstellung mit einbezogen werden?

 

  1. Inwieweit soll der geplante Masterplan-Energieeffizienz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG dienen, bzw. welche Inhalte der Richtlinie sollen damit umgesetzt werden?

 

  1. Welche Inhalte planen Sie für das im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode geplante Energieeffizienzgesetz?

 

  1. Inwieweit soll das geplante Energieeffizienzgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG dienen, bzw. welche Inhalte der Richtlinie sollen damit umgesetzt werden?

 

  1. Soll das geplante Energieeffizienzgesetz als Ersatz für die vorgeschlagene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz dienen? Bitte mit Begründung.

 

  1. Auf welche Art und Weise planen Sie, die im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode geplante Maßnahme „Energieeffizienz als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen“ umzusetzen?

 

  1. Welche Energieeinsparungspotenziale liegen im Zuständigkeitsbereich ihres Ressorts und welche Aktivitäten planen Sie, um diese Potenziale bis wann zu heben?

 

  1. Was bedeutet aus ihrer Sicht das EU-Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 für Österreich?