578/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen?“
Presseberichten
zufolge existieren Pläne der EU-Justiz- und Innenminister, mittelfristig
„Fremddurchsuchungen" („Remote Searches") auch als
grenzüberschreitendes
Ermittlungsinstrument zuzulassen. Selbst Polizeikräfte aus anderen
EU-Ländern sollen
demzufolge
verdeckt Zugriff auf Festplatten der Bürger eines EU-Mitgliedsstaates
erhalten,
soweit
es dort gesetzliche Regelungen für Online-Razzien gibt. Gibt es dort
beispielsweise
keinen Richtervorbehalt, dann erfolgt dies auch ohne richterliche Genehmigung.
Verfassungsexperten,
Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen lehnen diesen
Vorstoß
aus
Brüssel entschieden ab.
Ein
Sprecher des britischen Innenministeriums betonte, dass man sich in
Brüssel auf einen
strategischen
Ansatz zur Bekämpfung von Cybercrime einschließlich
Online-Durchsuchungen
verständigt
habe. Die britische Regierung arbeitet nun mit anderen EU-Mitgliedsstaaten an
der Entwicklung detaillierter Vorschläge.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Haben österreichische Innenminister oder Justizminister derartigen
Plänen in einem
EU-Ministerrat
oder bei anderen Treffen zugestimmt?
2. Wenn ja, warum?
3. Was ist dem Ressort zurzeit über derartige Pläne auf EU-Ebene bekannt?
4.
Ist Österreich in die Entwicklung derartiger Vorschläge zu
„Fremddurchsuchungen"
eingebunden?
5. Welche EU-Mitgliedsstaaten sollen diesbezügliche Vorschläge erarbeiten?