578/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen?“

Presseberichten zufolge existieren Pläne der EU-Justiz- und Innenminister, mittelfristig
„Fremddurchsuchungen" („Remote Searches") auch als grenzüberschreitendes
Ermittlungsinstrument zuzulassen. Selbst Polizeikräfte aus anderen EU-Ländern sollen
demzufolge verdeckt Zugriff auf Festplatten der Bürger eines EU-Mitgliedsstaates erhalten,
soweit es dort gesetzliche Regelungen für Online-Razzien gibt. Gibt es dort beispielsweise
keinen Richtervorbehalt, dann erfolgt dies auch ohne richterliche Genehmigung.

Verfassungsexperten, Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen lehnen diesen Vorstoß
aus Brüssel entschieden ab.

Ein Sprecher des britischen Innenministeriums betonte, dass man sich in Brüssel auf einen
strategischen Ansatz zur Bekämpfung von Cybercrime einschließlich Online-Durchsuchungen
verständigt habe. Die britische Regierung arbeitet nun mit anderen EU-Mitgliedsstaaten an
der Entwicklung detaillierter Vorschläge.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende


 

Anfrage:

1.              Haben österreichische Innenminister oder Justizminister derartigen Plänen in einem
EU-Ministerrat oder bei anderen Treffen zugestimmt?

2.              Wenn ja, warum?

3.      Was ist dem Ressort zurzeit über derartige Pläne auf EU-Ebene bekannt?

4.      Ist Österreich in die Entwicklung derartiger Vorschläge zu „Fremddurchsuchungen"
eingebunden?

5.      Welche EU-Mitgliedsstaaten sollen diesbezügliche Vorschläge erarbeiten?