6116/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lipitsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Schülerfreifahrt, Heimfahrtbeihilfe und Stand der Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden

Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht für SchülerInnen, die für Zwecke des Schulbesuchs in einem Kindertagesheim oder einem Internat (bzw. in einem Zweitwohnsitz am Schulort oder in dessen Nähe) untergebracht sind, einen Kostenausgleich durch Gewährung einer pauschalen Schulfahrtbeihilfe auf Basis einer Antragstellung beim den zuständigen Finanzämtern vor.

Noch immer sind vor allem viele Eltern von Lehrlingen in Internaten mit der unbefriedigenden Tatsache konfrontiert, dass diese von der Entfernung des Hauptwohnsitzes zum Internatswohnsitz abhängige „Heimfahrtbeihilfe” in manchen Fällen nicht einmal die Kosten einer einzigen Heimfahrt deckt.

Zudem hat die Volksanwaltschaft im 32. und 33. Bericht auf die Problematik hingewiesen, dass Fahrten, die der gegenwärtigen Lebensrealität vieler Schulkinder entsprechen, wie z.B. Fahrten nach der Schule zum Hort, zu den Großeltern oder zum anderen getrennt lebenden Elternteil, von der Schülerfreifahrt nicht erfasst sind.

Beharrlich werden von Seiten des BMWFJ sowohl Maßnahmen zur Erhöhung der „Heimfahrtbeihilfe" an Wochenenden für SchülerInnen und Lehrlingen in Internaten als auch zur (räumlichen) Erweiterung der Schülerfreifahrt für Fahrten zu Schülerhorten und anderen Betreuungseinrichtungen für Kinder wie auch für SchülerInnen von Krankenpflegeschulen aus Kostengründen zurückgewiesen.

Zumindest hat das BMWFJ auf Bemühungen verwiesen, bei den Verkehrsverbünden günstige Aufzahlungsmodelle für eine räumliche Ausweitung der Schülerfreifahrtkarte zu erwirken.

Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterfertigenden Abgeordneten an den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende


Anfrage

1. In welcher Höhe beliefen sich in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 bundesweit und - sofern möglich - unterteilt nach Bundesländern und Bezirken die Kosten für die SchülerInnenfreifahrt?

2.      Wie vielen SchülerInnen wurde im gesamten Bundesgebiet und - sofern möglich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 eine Schülerfreifahrt gewährt?

3.      In welcher Höhe beliefen sich im gesamten Bundesgebiet und - sofern möglich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken in den Schuljahren 2008/09 und 2009/2010 die Kosten der „Heimfahrtbeihilfe” gem. § 30c Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967?

4.      Wie vielen SchülerInnen wurde im gesamten Bundesgebiet und - sofern möglich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken in den Schuljahren 2008/09 und 2009/2010 eine „Heimfahrtbeihilfe” auf Basis der Heimfahrtbeihilfen-Statistik gewährt?

5.      In welcher Höhe hätten sich bundesweit auf Basis aller InternatschülerInnen im Schuljahr 2007/08 die Kosten für wöchentliche Heimfahrten (Hin- und Rückfahrt) belaufen? (Bitte um ca.-Berechnung und um gesonderte Ausweisung der Ersparnis aller derzeitigen Kosten, wie bspw. jene der Heimfahrtsbeihilfe)

6.      Gibt es im Hinblick auf die kommende Budgeterstellung konkrete Bestrebungen, eine Erhöhung der Mittel für die „Heimfahrtsbeihilfe” vorzusehen und wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß?

7.      Gibt es im Hinblick auf die kommende Budgeterstellung konkrete Bestrebungen, Mittel für eine Erweiterung der Schülerfreifahrt im Sinne der Anregung der Volksanwaltschaft vorzusehen und wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß?

8.      Wann begannen die Bemühungen des BMWFJ bei allen Verkehrsverbünden mit dem Ziel der Erwirkung günstiger Aufzahlungsmodelle für eine räumliche Erweiterung der Schülerfreifahrtkarte?

9.      Sind diese Bemühungen bereits zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen und wenn nein, weshalb nicht bzw. wie gestalten sich die Verhandlungen mit den einzelnen Verkehrsverbünden?

 

10.        Gibt es ein Angebot des BMFWJ an die Verkehrsverbünde auf partielle Abgeltung entstehender Verluste und wenn ja, wie gestaltet sich dieses?

11.        Mit welchen Verkehrsverbünden konnte bis dato eine Vereinbarung über die Höhe der Aufzahlung getroffen werden und mit welchen weshalb noch nicht? (Bitte um konkrete Darstellung des jeweiligen Aufzahlungsmodells eines jeden Verkehrsverbundes)