6404/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.09.2010
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A N F R A G E
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die anonyme Anzeige gegen Bürgermeister Dr. Michael Häupl wegen des Verdachts der Begehung der Tatbestände der §§ 153 und 302 StGB
Vor einigen Wochen dürfte nach vorliegenden Informationen in der Staatsanwaltschaft Wien eine anonyme Anzeige gegen BM Dr. Michael Häupl wegen des Verdachts der Begehung der Tatbestände der §§ 153 und 302 StGB eingebracht worden sein.
Bei dieser Anzeige soll es im Einzelnen um eine "Informationskampagne" der Wiener Stadtregierung gehen, die den Eindruck erweckt, in Wirklichkeit eine Wahlkampagne der SPÖ-Wien sein zu können. So werden mittels Plakatwerbungen und Zeitungsannoncen wahlpropagandistisch anmutende Inhalte und bildliche Darstellungen von SPÖ-Funktionären verbreitet. Da diese Kampagne zur Gänze aus Steuergeldern finanziert wird, ergibt sich somit der Verdacht des Missbrauchs von öffentlichen Geldern zugunsten der SPÖ-Wien.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
A N F R A G E:
1.
Ist es richtig, dass eine anonyme Anzeige gegen Bürgermeister Dr. Michael Häupl wegen des Verdachts der Begehung der Tatbestände der §§ 153 und 302 StGB bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangt ist?
2.
Wenn ja, wann ist diese Anzeige bei Ihnen eingegangen?
3.
Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand?
4.
Sind Bürgermeister Dr. Michael Häupl und/oder andere SPÖ-Funktionäre zu den Anschuldigungen bereits einvernommen worden?
5.
Wenn ja, haben sich die Verdachtsmomente erhärtet?
6.
Wenn nein, wann werden diesbezügliche Einvernahmen durchgeführt?
7.
Haben Sie Hinweise auf weitere Beschuldigte?
8.
Wenn ja, um welche Personen handelt es sich dabei?