6417/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend zukünftige Unterstützung von teilzeitbeschäftigten PendlerInnen

 

 

Frauen sind nicht nur bei den Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit benachteiligt, sie müssen auch die Kosten für ihre Arbeitswege oft zur Gänze selbst tragen. Denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen haben derzeit keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Dieses Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuer-bemessungsgrundlage von der die Lohnsteuer berechnet wird. Bei Teilzeitkräften, die an weniger als drei Tagen in einer Arbeitswoche in die Arbeit pendeln, ist derzeit nicht klar, ob ihnen ein aliquotes Pendlerpauschale zusteht. So geht auch  aus einer Anfragebeantwortung des Finanzministers Josef Pröll (403/AB, XXIV.GP.-NR) hervor, dass im Jahr 2007 deutlich weniger weibliche Arbeitnehmerinnen (rund 260.000) ein PendlerInnenpauschale erhielten als männliche Arbeitnehmer (rund 430.000).

 

Als Erleichterung für PendlerInnen mit einem Einkommen unter der Lohnsteuer-bemessungsgrundlage wurde im Jahr 2007 ein jährlicher Zuschlag zusätzlich zur Negativsteuer eingeführt. Diesen Pendlerzuschlag können all jene Personen mit niedrigem Einkommen geltend machen, die ansonsten einen Anspruch auf das Pendlerpauschale hätten. Zu Beginn des Jahres 2009 haben einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Finanzministers Josef Pröll (1720/AB, XXIV. GP.-NR) zu Folge 67.796 Arbeitnehmerinnen und 26.668 Arbeitnehmer einen Pendlerzuschlag erhalten. Die Verlängerung dieses Pendlerzuschlages über das Jahr 2010 hinaus, ist jedoch unwahrscheinlich.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE:

 

 

 

 

1. Wie viele ArbeitnehmerInnen haben bis jetzt rückwirkend  für das Jahr 2008 den Pendlerzuschlag beantragt? Wie viele Frauen und wie viele Männer waren das?

2. Wie viele ArbeitnehmerInnen haben bis jetzt rückwirkend  für das Jahr 2009 den Pendlerzuschlag beantragt? Wie viele Frauen und wie viele Männer waren das?

3. Welche Aktivitäten werden gesetzt, um alle Anspruchsberechtigten auf den Pendlerzuschlag aufmerksam zu machen?

  1. Wird der Pendlerzuschlag über das Jahr 2010 hinaus weiter verlängert werden? Falls nein, welche Maßnahmen werden Sie stattdessen setzen, um pendelnde ArbeitnehmerInnen mit geringem Erwerbseinkommen zu entlasten?

  2. Steht Teilzeitbeschäftigten, die an weniger als drei Tagen in einer Arbeitswoche zur Arbeit pendeln, ein aliquoter Anteil (ein oder zwei Fünftel des Pendlerpauschales) zu?