6428/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend: Schleppende Ermittlung gegen die Partei "NVP" wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz

 

Die von der „Nationalen Volkspartei – (NVP)“ angestrebte Kandidatur zur Gemeinderatswahl 2009 in Enns und im Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) zu den Landtagswahlen 2009 wurde wegen NS-Wiederbetätigung untersagt.

In einem eigens dafür in Auftrag gegebenen Gutachten der Landeswahlbehörde finden sich folgende Feststellungen:

 

„… dass es sich bei der NVP um eine „rechtsextreme, fremdenfeindliche und rassistische Partei“ handle, deren Intention darin gelegen sei, „nationalsozialistische bzw. neonazistische Bestrebungen und Gedankengänge zu stärken und gesellschaftsfähig zu machen“

 

Eine von dem Landesarchiv OÖ in Auftrag gegebene Arbeit zur „Analyse des Parteiprogrammes der NVP 2009 hinsichtlich § 3 Verbotsgesetz 1947“ kommt zu dem Schluss, dass in Texten der NVP „mehrere Merkmale enthalten [sind], die in dieser Kombination für nationalsozialistische Ideologie charakteristisch sind.“

 

Bei der Staatsanwaltschaft Linz sind Strafverfahren im Zusammenhang mit KandidatInnen der Nationalen Volkspartei u. a. Robert Faller anhängig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgend


 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wann wurden Anzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen wegen NS-Wiederbetätigung gegen Robert Faller und andere KandidatInnen der „Nationalen Volkspartei“ eingebracht?
  2. Wie lauten die Aktenzahlen dieser Anzeigen?
  3. Ist es richtig, dass die Linzer Landeswahlbehörde bereits im August 2009 nach Nichtzulassung des Wahlvorschlags „NVP“ wegen NS Wiederbetätigung diesbezügliche Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt hat?
  4. Wurde auf Grund dieser Sachverhaltsdarstellung ein Verfahren eingeleitet?
  5. Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden gesetzt?
  6. Wann wurden die ersten Ermittlungsschritte in dieser Strafsache gesetzt?
  7. Wie erklären sie den Umstand, dass nach über einem Jahr noch nicht über eine Anklage nach dem Verbotsgesetz entschieden worden ist?
  8. Wenn nein (zu 4), warum nicht?
  9. Ist es richtig, dass die Landeswahlbehörde Linz auch ein bei Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko in Auftrag gegebenes Gutachten an die Staatsanwaltschaft Linz weitergeleitet hat, das zum Schluss kommt, dass „Texte der  NVP Merkmale enthalten, die in dieser Kombination für nationalsozialistische Ideologie charakteristisch sind“?
  10. Wenn ja, wann?
  11. Welche konkreten Schritte wurden zeitnah in Folge dieser Informationen durch die Staatsanwaltschaft gesetzt?
  12. War der Staatsanwaltschaft Linz bekannt, dass im Zuge der Überprüfung der Entscheidung der Landeswahlbehörde der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde der NVP wegen Nichtzulassung ihrer Kandidatur zur Linzer Landtagswahl abgewiesen hat?