6428/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend: Schleppende Ermittlung gegen die Partei "NVP" wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz
Die von der „Nationalen Volkspartei – (NVP)“ angestrebte Kandidatur zur Gemeinderatswahl 2009 in Enns und im Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) zu den Landtagswahlen 2009 wurde wegen NS-Wiederbetätigung untersagt.
In einem eigens dafür in Auftrag gegebenen Gutachten der Landeswahlbehörde finden sich folgende Feststellungen:
„… dass es sich bei der NVP um eine „rechtsextreme, fremdenfeindliche und rassistische Partei“ handle, deren Intention darin gelegen sei, „nationalsozialistische bzw. neonazistische Bestrebungen und Gedankengänge zu stärken und gesellschaftsfähig zu machen“
Eine von dem Landesarchiv OÖ in Auftrag gegebene Arbeit zur „Analyse des Parteiprogrammes der NVP 2009 hinsichtlich § 3 Verbotsgesetz 1947“ kommt zu dem Schluss, dass in Texten der NVP „mehrere Merkmale enthalten [sind], die in dieser Kombination für nationalsozialistische Ideologie charakteristisch sind.“
Bei der Staatsanwaltschaft Linz sind Strafverfahren im Zusammenhang mit KandidatInnen der Nationalen Volkspartei u. a. Robert Faller anhängig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgend
ANFRAGE: